Der wichtigste Passus in deiner Aussage ist "und der Unfallgegner seine Versicherung nicht nennen will" (ich habe mal eigenmächtig Unfallverursacher auf Unfallgegner geändert, da der Verursacher irrelevant ist).Biggi hat geschrieben:Wenn es nicht zu einer Einigung zwischen den Parteien kommt und eines der Fahrzeuge ein ausländisches ist, und der Unfallverursacher seine Versicherung nicht nennen will, halte ich es schon für notwendig.
Nur wenn der Gegner die Versicherung nicht nennen will benötigst du ggf. die Polizei. Ansonsten reicht in ganz Europa das europäische Unfallprotokoll. Von beiden unterschrieben (ist keine Schuldanerkennung) wird dies von den entsprechenden Versicherungen zur Schadensregulierung anerkannt (auch von dänischen). Eine "Einigung" ist dabei nicht notwendig, du benötigst nur die Versicherungsdaten beider Parteien, sowie den Unfallhergang von beiden Parteien.
Die grüne Karte ist m.W. auch in DK nicht mehr notwendig (zumindest gemäss unseren Automobilclubs).
PS: Falls die dänische Polizei nur halb so gut drauf ist wie die deutsche oder schweizerische, dann erhälst du in dem Fall, dass dir auf Schnee ein Unfall mit Sommerreifen passiert noch ein nettes Bussgeld wegen Nichtbeherrschen des Fahrzeuges.