Neuer Nachname - neuer Fuehrerschein (?!)

Fragen und Tipps: Bürokratie, dänisches Recht, usw.
Meerli23
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Neuer Nachname - neuer Fuehrerschein (?!)

Beitrag von Meerli23 »

Hallo Zusammen!

Ich habe eine Frage bezueglich einer Namensånderung und vielleicht weiss jm. von Euch, was man hier machen kann.

Nach ueber 2 Jahren Beziehung nehme ich nun den Nachnamen meines dånischen Freundes an. Wir leben schon seit ueber 2 Jahren zusammen und im Mårz kommt unsere Tochter zu Welt - Daher nehme ich auch seinen Namen an, damit wir 3 alle den gleichen Nachnamen haben. Ich halte nicht sooo viel von den 3 - 4 Namen, mit denen viele dånische Kinder hier in DK rumrennen, weil die Eltern nicht den gleichen Nachnamen haben.

Da ich aber aus Deutschland bin und auch einen deutschen Fuehrerschein habe wollte ich diesen erneuern bzw. åndern lassen, so dass mein neuer Nachname auf ihm steht.

Ist das møglich, obwohl ich in DK wohne und gemeldet bin?! Ich kønnte einen dånischen Fuehrerschein bekommen, aber der ist (wie alles hier in DK) mit Kosten und vor allem mit neuen Tests verbunden. Das wuerde ich wirklich gerne umgehen, da es nicht zwingend erforderlich ist, dass ich einen dånischen Fuehrerschein habe. Unserer wird ja als EU Fuehrerschein vollkommen hier anerkannt!!! Nur einen neuen Nachnamen will ich gerne drauf stehen sehen :(

Habt ihr das Ganze mal probiert und kønnt mir hier Tips geben?!

Viele Gruesse, Meerli
middelhede

Beitrag von middelhede »

hej meerli,

glueckwunsch zum gemeinsamen kind und zur namensaenderung!

wenn du einen deutschen fuehrerschein hast, dann sollte das tauschen zum DK fuehrerschein kein problem sein. soweit ich weiss, sind keine tests damit verbunden. es ist nur eine form und geld sache.

EU fuehrerschein sollte alles weitere erklaeren.

ich kann dir leider keine genaueren angaben bzgl. der namensaenderung machen, du solltest evtl. die seite der "statsvorfaltning.dk" probieren.

ich denke aber, dass eine eingetragene partnerschaft oder namensaenderung die man bei dem regionalen kirkekontor einreicht, bzw eine heirat vorliegen muss um den namen rechtskraeftig zu aendern, was dich angeht! alles andere regelst du dann ueber die regionalen behoerden, frage einfach mal im Rådhus nach.

alle angaben sind ohne gewaehr ;-)

mvh andreas
middelhede

Beitrag von middelhede »

uebrigens, wenn du deinen namen aenderst, wirst du wohl auch alle deine persoenlichen dokumente aendern muessen. und das ist wiederum mit unkosten verbunden...du wirst also ausgaben haben, mit oder ohne fuehrerschein...

mvh andreas
Hina
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Beitrag von Hina »

Hej Meerli,
bist Du Dir überhaupt Sicher, dass Du, sofern Du deutsche Staatsbürgerin bist, den Namen Deines Freundes annehmen kannst? Das kann man zwar als Ausländer in DK auch, aber nur unter der Bedingung, dass auch das Land, dessen Staatsbürger man ist, solch eine Namensänderung zulässt und das trifft für Deutschland nicht zu, sofern man nicht verheiratet ist und es der Name des Ehemannes ist. Somit kannst Du den Namen auf Deinem Führerschein auch nicht ändern lassen. Der Nachname des Kindes kann aber ganz unproblematisch nach dänischem Namensrecht benannt werden, also recht freizügig.
Hilsen Hina
Torsk (Gelöscht)

Re: Neuer Nachname - neuer Fuehrerschein (?!)

Beitrag von Torsk (Gelöscht) »

Meerli23 hat geschrieben:, aber der ist (wie alles hier in DK) mit Kosten und vor allem mit neuen Tests verbunden.
...und in D ist das alles Kostenlos?
Voller Vorurteile und seit über 2 Jahren wohnhaft in Dk mit einen Dänen.
Dann findest Du so eine einfache Information nicht im dänischsprachigen Netz? Lässt tief blicken.
Aber bitte:
http://www.politi.dk/da/borgerservice/korekort/udenlandsk_koerekort/
Hina
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Beitrag von Hina »

§ 24. En udenlandsk statsborger kan efter ansøgning få navneændring i overensstemmelse med en navngivning eller navneændring foretaget i henhold til lovgivningen i statsborgerskabslandet, medmindre andet er bestemt i medfør af § 25, stk. 2 eller 3.

Nach dem deutschen Namensrecht kann man nicht ohne weiteres seinen Namen ändern, jedenfalls nicht ohne gewichtigen Grund und der liegt insofern nicht vor. Der o.g. Grund wird jedenfalls nicht akzeptiert.

Hilsen Hina
Meerli23
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Beitrag von Meerli23 »

@ torsk: Heute einen schlechten Tag gehabt?!

Natuerlich war ich schon selbst Informationen ueber den Fuehrerschein am googeln und auf der Polizeiseite war ich auch! Aber dennoch darf man doch mal eine Frage in den Raum stellen, nicht wahr?! Dafuer ist das Forum ja gedacht.

Und ja, in DK ist vieles teurer als in Deutschland - Das ist kein Vorurteil, aber ein Faktum! Das mit den Vorurteilen ist Unsinn!

@ alle andere: Vielen Dank fuer die Antworten. Die Namensænderung læuft bereits und soweit keine Probleme - obwohl ich aus Deutschland bin! Die haben soweit nach keiner Genehmigung aus Deutschland gefragt und es steht auch nichts darueber auf der dånischen Personenregistrierungsseite. Viele Dokumente werde ich nicht ændern muessen mit dem neuen Nachnamen: Nur meinen Reisepass (den muss ich sowieso neu bekommen im Laufe von 2011) und meinen Fuehrerschein. Alles andere læuft hier in DK automatisch :)

Viele Gruesse, Meerli
Hina
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Beitrag von Hina »

Hallo Meerli,
das steht sogar im dänischen Gesetz. Du musst vor allem auch deinen Deutschen Pass ändern lassen und da wird es erhebliche Probleme geben. Wir hatten das Thema hier in der Familie. Bei der deutschen Botschaft führte aufgrund der deutschen Gesetzeslage da kein Weg rein. Dass die dänischen Behörden da nicht immer so aufpassen, steht dabei auf einem ganz anderen Blatt.
Hilsen Hina
Meerli23
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Beitrag von Meerli23 »

Danke fuer Deine Informationen bzgl. der Namensænderung, aber da wir das aufgrund der Geburt unserer Tochter machen, liegt ein wichtiger Grund fuer die Namensænderung vor. Hab mich auch mal eben kundig gemacht :)
Hina
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Beitrag von Hina »

Hej Meerli,
da reicht googeln aber nicht aus. Das musst Du schon direkt mit der zuständigen Behörde (Botschaft) genauestens abklären, sonst könntest Du auch böse überrascht werden. In den Grundsätzen zur öffentlich rechtlichen Namensänderung ist eine bevorstehende Geburt eines Kindes als gewichtiger Grund nämlich nicht vorgesehen.
Hilsen Hina
Meerli23
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Beitrag von Meerli23 »

Hina, Du bist ja ganz schøn hinter meiner Namensænderung her ;)

Die Bueros in Deutschland wissen schon ueber meine Namensænderung Bescheid (aufgrund der Anforderung von div. Unterlagen und Fragen diesbzgl.) - Hier sind wir bisher auf keine Huerden gestossen. Aber nochmal danke fuer Deine Infos!!!

Wir sollten uns mal ueberraschen lassen, ob ich meinen Namen åndern lassen kann oder nicht - Der Antrag læuft und mehr als abgelehnt werden kann er nicht (womit ich auch leben kønnte, da ich meinen Namen mag und seit 25 Jahren trage!). Ich werde Dich auf dem Laufenden halten :) Sonst muss mein Freund mich eben doch heiraten, wenn er will das seine Tochter seinen Nachnamen trægt ;) ;) ;)

Viele Gruesse, Meerli
Sandsturm(geloescht)

Beitrag von Sandsturm(geloescht) »

Jetzt bin ich doch ein wenig überrascht :shock:


Kann man nur aufgrund der Geburt eines "gemeinsamen" Kindes seinen Nachnamen ändern ohne irgendwie sich zu verheiraten ??

In Dk oder in D ????
Hina
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Beitrag von Hina »

Meerli23 hat geschrieben:Ich werde Dich auf dem Laufenden halten :) Sonst muss mein Freund mich eben doch heiraten, wenn er will das seine Tochter seinen Nachnamen trægt ;) ;) ;)
Viele Gruesse, Meerli
Ja, das wäre sehr interessant. Unsere Tochter hat letztendlich geheiratet :wink:.
Hilsen Hina
dina
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Beitrag von dina »

Hallo sandsturm, in DK ist das relativ einfach und nicht sonderlich teuer.
Falls du dänisch kannst, unter www.personregistrering.dk ist alles erklärt, unter navne.
Hat mich nämlich mal interessiert, weil eine Ex-Kollegin sich so'nen komischen Eso-Namen gekauft hatte :roll:

LG Tina
Sandsturm(geloescht)

Beitrag von Sandsturm(geloescht) »

dina hat geschrieben:Hallo sandsturm, in DK ist das relativ einfach und nicht sonderlich teuer.
Falls du dänisch kannst, unter www.personregistrering.dk ist alles erklärt, unter navne.
Hat mich nämlich mal interessiert, weil eine Ex-Kollegin sich so'nen komischen Eso-Namen gekauft hatte :roll:

LG Tina

Vorraussetzung ist doch die dänische Staatsbürgerschaft, oder lese ich etwas nicht richtig?
Bei deutscher Namensgesetzgebung ja auch logisch
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