Hallo zusammen,
bräuchte mal eine Info von Euch. Ich bin Deutscher und lebe auch in Deutschland. Arbeite in Dänemark. Nun hat es bei uns in der Firma den Fall gegeben das nach 2 Wochen Krankheit der Chef verlangt hat, dass derjenige nicht mehr zu einem deutschen Arzt geht, sondern zu einem dänischen Arzt. Und das unter Androhung den Lohn einzubehalten. Da ich jetzt auch in der dritten Krankheitswoche bin, warte ich nun auch auf dieses schreiben.
Werde natürlich auch bei meiner Gewerkschaft nachfragen, nur dachte ich es gibt hier bestimmt auch jemanden der mir ne Auskunft geben kann.
Ich persönlich denke er darf das nicht, aber man kann sich ja nicht auf sein Gefühl verlassen.
Ausserdm ist das Verhalten vom Chef und den Vorgesetzten in Bezug auf die Arbeiter in vielen Fällen eher grenzwertig. Da liegt der Verdacht ja Nahe, das er sich einfach seine eigenen Regeln macht. Eigentlich kein Verdacht sondern realität, die ich des öfteren schon mitbekommen habe. Nur sind fast alle Kollegen aus der ehemaligen UDSSR ( ich weiss die gibt es nicht mehr), und quittieren eigentlich alles nur mit einem Kopfnicken, aus Angst den Arbeitsplatz zu verlieren. Und in der Gewerkschaft ist eh keiner ( ich glaube 3 von ca 50 Leuten).
Hoffe Ihr könnt mir weiter helfen.
Gruss Nordmann ( Michael )
Muss ich als Deutscher in Dänemark zum Arzt??
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Muss ich als Deutscher in Dänemark zum Arzt??
Danke fürs Gespräch........
Genau. Mit dem gelben Zettel aus D kann man auf die Toilette gehen. Der interessiert nicht in DK.
Allerdings kann die Firma ab dem 3. Krankheitstag ein Attest verlangen. Das ist auch von einem deutschen Arzt gültig. Wichtig ist aber, das die Firma das Attest bezahlen muss!
Frag mal Deine Gewerkschaft!
Ich denke mal das Du zu einem dänischen Arzt gehst kann Dein Arbeitgeber nicht verlangen. Wofür sollst zu einem dänischen Arzt? Für ein Attest? Das kann ein deutscher Arzt auch auf englisch rausschreiben.
Deiner Gewerkschaft würde ich dann auch gleich mal alle anderen grenzwertigen Sachen erzählen. Dann weist Du mal was Sache ist und wieweit Du Dir was gefallen lassen musst.
Allerdings kann die Firma ab dem 3. Krankheitstag ein Attest verlangen. Das ist auch von einem deutschen Arzt gültig. Wichtig ist aber, das die Firma das Attest bezahlen muss!
Frag mal Deine Gewerkschaft!
Ich denke mal das Du zu einem dänischen Arzt gehst kann Dein Arbeitgeber nicht verlangen. Wofür sollst zu einem dänischen Arzt? Für ein Attest? Das kann ein deutscher Arzt auch auf englisch rausschreiben.
Deiner Gewerkschaft würde ich dann auch gleich mal alle anderen grenzwertigen Sachen erzählen. Dann weist Du mal was Sache ist und wieweit Du Dir was gefallen lassen musst.
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Da ich jetzt schon ca 4 Jahre in Dk arbeite weiss ich schon das man die deutsche Au in Dk vergessen kann. Auch das man nur nach Aufforderung vom Chef zum Arzt gehen muss und ein Attest auf seine Kosten machen lassen kann/muss.
Eventuell gibt es ja auch da ein EU- Gesetz.
Desweiteren sieht es ja so aus, dass ich Probleme mit der Schulter habe ( Kalk in der Schulter und eine Entzündung ) und der Arzt jetzt schauen will wie man am besten behandelt und eventuell sogar operiert. Das würde ja dann auch bedeuten das ich wenn in Dänemark dem "normalen" Arzt wieder den ganzen Fall schildere und der mich dann wieder zu einem spezialisten schickt. Das wäre ja eigentlich unsinnig, da ich mal davon ausgehe das die Diagnose dieselbe wäre, und man eben nur nochmal mehr Zeit verschwendet bis was passiert.
Ich glaube das beste ist wenn ich mich wirklich mit der Gewerkschaft in Verbindung setze, dann weiss ich was ich muss und was nicht.
Und wegen der anderen Dinge die da passieren: Die machen das ja nicht mit jedem, sondern schauen wie weit die bei jedem einzelnen gehen können. Z.B. bei uns wird nicht wegen überstunden gefragt, die werden befohlen. Wir arbeiten normal bis Samstags morgens um 6 Uhr. Wenn dann Überstunden anfallen müssen wir am Samstag dann schon wieder um 12 Uhr anfangen, heisst also man kann gerade mal 3-4 Std schlafen. Als ich mal nachgefragt habe, hies es das ist hier so und wir machen das hier nicht zum Spass. Als ich dann sagte das ich da erstmal die Gewerkschaft fragen werde ob das so richtig ist, hiess es ich solle mir das genau überlegen! Aber von da an wurde ich nicht mehr eingeteilt zur Samstagsarbeit. Es gab auch schon einen Fall das jemand gekündigt wurde weil ersich weigerte so viele Samstage zu arbeiten, wegen seiner Familie.
Gruss Nordmann
Jörg, wieso ist es natürlich das ich zu einem dänischen Arzt gehen muss wenn mein Chef das will? Warum bekommt man denn dann eine deutsche Krankenkassenkarte nach EU- Sozialversicherungsabkommen damit man auch in D zum Arzt gehen kann. Dann wäre es doch logischer das man mit allem zum dänischen Arzt oder ins Sygehus gehen muss, und dann eben nur seine sygesikeringskort hat.Joerg hat geschrieben:Natürlich darf dich der Chef zum dänischen Arzt schicken, aber er muss dann auch die Behandlung, und wenn er es verlangt, das Attest bezahlen.
Also wenn Du zum dänischen Arzt gehst, musst Du ihm gleich sagen, dass dich dein Cheff zu ihm geschickt hat, dann bekommt er auch die Rechnung.
Smiley, das die deutsche Au nicht interessiert weiss ich ( schicke die nur immer mit, damit die sehen das ich beim Arzt war und nicht nur Zuhause bleibe ). Und das der Arbeitgeber ein Attest verlangen kann ist klar. Und ich glaube auch nicht das mein Arbeitgeber verlangen kann das ich zu einem dänischen Arzt gehe,macht für mich auch keinen Unterschied. Arzt ist Arzt.Smiley22 hat geschrieben:Genau. Mit dem gelben Zettel aus D kann man auf die Toilette gehen. Der interessiert nicht in DK.
Allerdings kann die Firma ab dem 3. Krankheitstag ein Attest verlangen. Das ist auch von einem deutschen Arzt gültig. Wichtig ist aber, das die Firma das Attest bezahlen muss!
Frag mal Deine Gewerkschaft!
Ich denke mal das Du zu einem dänischen Arzt gehst kann Dein Arbeitgeber nicht verlangen. Wofür sollst zu einem dänischen Arzt? Für ein Attest? Das kann ein deutscher Arzt auch auf englisch rausschreiben.
Eventuell gibt es ja auch da ein EU- Gesetz.
Desweiteren sieht es ja so aus, dass ich Probleme mit der Schulter habe ( Kalk in der Schulter und eine Entzündung ) und der Arzt jetzt schauen will wie man am besten behandelt und eventuell sogar operiert. Das würde ja dann auch bedeuten das ich wenn in Dänemark dem "normalen" Arzt wieder den ganzen Fall schildere und der mich dann wieder zu einem spezialisten schickt. Das wäre ja eigentlich unsinnig, da ich mal davon ausgehe das die Diagnose dieselbe wäre, und man eben nur nochmal mehr Zeit verschwendet bis was passiert.
Ich glaube das beste ist wenn ich mich wirklich mit der Gewerkschaft in Verbindung setze, dann weiss ich was ich muss und was nicht.
Und wegen der anderen Dinge die da passieren: Die machen das ja nicht mit jedem, sondern schauen wie weit die bei jedem einzelnen gehen können. Z.B. bei uns wird nicht wegen überstunden gefragt, die werden befohlen. Wir arbeiten normal bis Samstags morgens um 6 Uhr. Wenn dann Überstunden anfallen müssen wir am Samstag dann schon wieder um 12 Uhr anfangen, heisst also man kann gerade mal 3-4 Std schlafen. Als ich mal nachgefragt habe, hies es das ist hier so und wir machen das hier nicht zum Spass. Als ich dann sagte das ich da erstmal die Gewerkschaft fragen werde ob das so richtig ist, hiess es ich solle mir das genau überlegen! Aber von da an wurde ich nicht mehr eingeteilt zur Samstagsarbeit. Es gab auch schon einen Fall das jemand gekündigt wurde weil ersich weigerte so viele Samstage zu arbeiten, wegen seiner Familie.
Gruss Nordmann
Danke fürs Gespräch........
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Bei mir ist es nicht Abena. Aber das scheint ja öfter mal zu passieren.Peter hat geschrieben:das mit der Kündigung wegen Samstag nicht arbeiten erinnert mich stark an Abena in Aabenraa im Jahre 2005, die haben mir auch deshalb gekündigt
In der ersten Firma in der ich war hat es das nicht gegeben. Die haben immer gefragt.
Aber mir geht es dabei hauptsächlich um die Sache mit dem zum Arzt gehen in Dänemark.
Gruss Nordmann
Danke fürs Gespräch........
@nordmann
Du hast ja mit Sicherheit von deiner deutschen Krankenkasse auch ne Chipkarte bekommen, mit dem Status "7" drauf,die ist nur für Dänemark gültig und solang du dort arbeitest,darfst du auch nur diese nutzen,auch wenn die alte,mit Status "1" versehene Karte noch vorliegt und Gültigkeit besitzt.
Die Deutsche KV-Karte hast du ausschließlich wegen der Abrechnungsverfahren bekommen,weil ja die dänische auch keinen Chip besitzt
Was die Umstände in deiner Firma angeht,so würde ich mich mal an meine Gewerkschaft wenden,damit die das ggf mal nachprüfen durch ne Begehung evtl,am besten mal fragen,was da machbar ist.
Außerdem würd ich mir das nicht länger gefallen lassen und mich nach was neuem umsehen,auch wenns derzeit wohl schwer werden wird,aber vielleicht hat man ja Glück und man findet was neues?
Das stimmt nicht so ganz,denn dieser (deutsche) gelbe Zettel wird und muß auch in DK anerkannt werden.Genau. Mit dem gelben Zettel aus D kann man auf die Toilette gehen. Der interessiert nicht in DK.
Du hast ja mit Sicherheit von deiner deutschen Krankenkasse auch ne Chipkarte bekommen, mit dem Status "7" drauf,die ist nur für Dänemark gültig und solang du dort arbeitest,darfst du auch nur diese nutzen,auch wenn die alte,mit Status "1" versehene Karte noch vorliegt und Gültigkeit besitzt.
Die Karte bekommst du,weil du EU-Bürger bist und das entsprechend der EU-Gesetze so geregelt ist.Diese Karte ist auch nur in DE gültig,in DK mußt du die entsprechende Sygekort nutzen,auf der ja deine CPR-Nummer aufgedruckt ist,die gibts ja auch jedes neu.Warum bekommt man denn dann eine deutsche Krankenkassenkarte nach EU- Sozialversicherungsabkommen damit man auch in D zum Arzt gehen kann. Dann wäre es doch logischer das man mit allem zum dänischen Arzt oder ins Sygehus gehen muss, und dann eben nur seine sygesikeringskort hat.
Die Deutsche KV-Karte hast du ausschließlich wegen der Abrechnungsverfahren bekommen,weil ja die dänische auch keinen Chip besitzt
Das gibt es mit Sicherheit,und auch dein Arbeitgeber kann sich da nicht seine eigenen Gesetze schaffen. Ich glaube sogar,dass unser "gelber Zettel"sogar mehrsprachig ist (bin mir da grad nicht sicher,weil ich keinen zur Hand habe),somit gilt er wohl auch international als Dokument.Eventuell gibt es ja auch da ein EU- Gesetz.
Was die Umstände in deiner Firma angeht,so würde ich mich mal an meine Gewerkschaft wenden,damit die das ggf mal nachprüfen durch ne Begehung evtl,am besten mal fragen,was da machbar ist.
Außerdem würd ich mir das nicht länger gefallen lassen und mich nach was neuem umsehen,auch wenns derzeit wohl schwer werden wird,aber vielleicht hat man ja Glück und man findet was neues?