Hauskaufabwicklung in Deutschland über DK?????
Hauskaufabwicklung in Deutschland über DK?????
Hallo,
hoffentlich könnt Ihr mir helfen – ich wusste auf die Frage einer Kollegin nämlich keine Antwort bzw. hatte mich mit dieser Art Thema noch nie vorher befasst.
Ich schildere Euch den Fall, so wie sie ihn mir erzählt hat:
Nachdem ein passenden Haus gefunden worden ist – hier in Deutschland!!!!!! – und sie und ihr Mann soweit alles geregelt haben (Finanzierung, Gespräche beim Notar usw) ergibt sich jetzt für die beiden ein Problem: der Kauf, müsste über Dänemark abgewickelt werden, denn:
Der Verkäufer ist ein Deutscher, hatte jedoch in Dänemark einen Unfall, lag monatelang im Koma und ist auch dort verstorben.
Die Verwandtschaft hat das Erbe ausgeschlagen.
In Dänemark gibt es wohl einen Betreuer/Nachlassverwalter.
Für mich wäre jetzt das naheliegendste, irgendwelche nötigen Papiere hierher nach Deutschland zu senden, zu beglaubigen oder unterschreiben zu lassen – oder eben umgekehrt.
Ich weiss nicht, was für einen Hauskauf alles gebraucht wird.
Aber würde dem irgendwas im Wege stehen?
Der Notar meiner Kollegin hat gesagt „Der Kauf müsste über Dänemark abgewickelt werden“ und sie hat es so verstanden, dass sie dort direkt zu jemandem müssen – dem evtl. Nachlassverwalter bzw. einem Notar.
Kennt jemand von Euch sich mit solchen Dingen aus?
Mir will nicht in den Kopf, dass der Verkauf eines deutschen Hauses auf deutschem Grund und Boden über Dänemark laufen muss, weil der deutsche Besitzer gerade dort verstorben ist.
Vielen Dank schon mal im voraus
Gabi
hoffentlich könnt Ihr mir helfen – ich wusste auf die Frage einer Kollegin nämlich keine Antwort bzw. hatte mich mit dieser Art Thema noch nie vorher befasst.
Ich schildere Euch den Fall, so wie sie ihn mir erzählt hat:
Nachdem ein passenden Haus gefunden worden ist – hier in Deutschland!!!!!! – und sie und ihr Mann soweit alles geregelt haben (Finanzierung, Gespräche beim Notar usw) ergibt sich jetzt für die beiden ein Problem: der Kauf, müsste über Dänemark abgewickelt werden, denn:
Der Verkäufer ist ein Deutscher, hatte jedoch in Dänemark einen Unfall, lag monatelang im Koma und ist auch dort verstorben.
Die Verwandtschaft hat das Erbe ausgeschlagen.
In Dänemark gibt es wohl einen Betreuer/Nachlassverwalter.
Für mich wäre jetzt das naheliegendste, irgendwelche nötigen Papiere hierher nach Deutschland zu senden, zu beglaubigen oder unterschreiben zu lassen – oder eben umgekehrt.
Ich weiss nicht, was für einen Hauskauf alles gebraucht wird.
Aber würde dem irgendwas im Wege stehen?
Der Notar meiner Kollegin hat gesagt „Der Kauf müsste über Dänemark abgewickelt werden“ und sie hat es so verstanden, dass sie dort direkt zu jemandem müssen – dem evtl. Nachlassverwalter bzw. einem Notar.
Kennt jemand von Euch sich mit solchen Dingen aus?
Mir will nicht in den Kopf, dass der Verkauf eines deutschen Hauses auf deutschem Grund und Boden über Dänemark laufen muss, weil der deutsche Besitzer gerade dort verstorben ist.
Vielen Dank schon mal im voraus
Gabi
Hej Gabi !
Habe mal meine Maus (Standesbeamtin) und mich
(Ex-Bänker, jetzt Immobilienmakler) befragt und wir
kommen zu folgendem Schluss:
Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten Wohnort
des Verstorbenen. Also hier wohl das in DK.
Wenn die Erben ausgeschlagen haben, deutet das idR
auf eine Überschuldung hin. Also sind bestimmt auch noch
Gläubiger mit im Boot, die noch Forderungen an den Erb-
lasser haben.
Wer verkauft denn die Hütte ? Falls ein Makler eingeschaltet
ist, sollte der sich eigentlich um die Regularien kümmern, denn
wenn die Voraussetzungen für einen rechtsgültigen Kaufvertrag
noch nicht vorliegen, hat er seinen Job noch nicht gemacht und
auch seine Courtage noch nicht verdient.
Ich würde mich zunächst an die deutsche Botschaft in DK wenden,
die sollten die Rechtslage und die daraus folgenden Schritte wohl
aus dem Handgelenk schütteln.
Bis denne,
Hoerky
Habe mal meine Maus (Standesbeamtin) und mich
(Ex-Bänker, jetzt Immobilienmakler) befragt und wir
kommen zu folgendem Schluss:
Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten Wohnort
des Verstorbenen. Also hier wohl das in DK.
Wenn die Erben ausgeschlagen haben, deutet das idR
auf eine Überschuldung hin. Also sind bestimmt auch noch
Gläubiger mit im Boot, die noch Forderungen an den Erb-
lasser haben.
Wer verkauft denn die Hütte ? Falls ein Makler eingeschaltet
ist, sollte der sich eigentlich um die Regularien kümmern, denn
wenn die Voraussetzungen für einen rechtsgültigen Kaufvertrag
noch nicht vorliegen, hat er seinen Job noch nicht gemacht und
auch seine Courtage noch nicht verdient.
Ich würde mich zunächst an die deutsche Botschaft in DK wenden,
die sollten die Rechtslage und die daraus folgenden Schritte wohl
aus dem Handgelenk schütteln.
Bis denne,
Hoerky
Der Verkauf dieses Hauses in D auf D Grund muß über DK laufen, da der Erbe der dänische Staat ist. So wie ich Dich verstanden habe, haben die Erben ausgeschlagen und somit tritt der Staat ein. So ist es auch in D.
Wenn die Erben nicht angenommen haben, so gibt es sicherlich triftige Gründe: Unwissenheit, Überschuldung, Gefühle.
Dieses hat nichts mit dem Hauskauf zu tun. Der Notar wendet sich an den Nachlassverwalter.
(und dann hatte ich eigentlich eine Menge geschrieben, doch kann es kurz fassen):
der beauftragte Anwalt (muß nicht Notar, darf jedoch einer sein), besorgt sich einen Auszug aus dem Grundbuch. Dort kann man sehen, wie belastet das Objekt ist und wer aktueller Besitzer ist, an den man sich wenden kann. Gerade, wenn wirklich der Staat geerbt hat, hat man einfacher einen Ansprechpartner.
Und sollte es in einer Nachbarkommune sein (also auf der schönen Insel Fünen), schicke mir eine PN
Middel
Wenn die Erben nicht angenommen haben, so gibt es sicherlich triftige Gründe: Unwissenheit, Überschuldung, Gefühle.
Dieses hat nichts mit dem Hauskauf zu tun. Der Notar wendet sich an den Nachlassverwalter.
(und dann hatte ich eigentlich eine Menge geschrieben, doch kann es kurz fassen):
der beauftragte Anwalt (muß nicht Notar, darf jedoch einer sein), besorgt sich einen Auszug aus dem Grundbuch. Dort kann man sehen, wie belastet das Objekt ist und wer aktueller Besitzer ist, an den man sich wenden kann. Gerade, wenn wirklich der Staat geerbt hat, hat man einfacher einen Ansprechpartner.
Und sollte es in einer Nachbarkommune sein (also auf der schönen Insel Fünen), schicke mir eine PN
Middel
Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten
Hallo,
wenn ein deutscher Staatsangehöriger mit Eigentum in Deutschland in Dänemark verstirbt und keine Erben vorhanden sind bzw. niemand das Erbe antreten will, tritt der dänische Staat als Erbe an???...wieso dann nicht der deutsche Staat (zumal hier die Immobilie im Grundbuch eingetragen ist und auch alle Abgaben für diese nach deutschem Recht vereinnahmt werden)?
Diese Verfahrensweise kommt mir sehr eigenartig vor...vielleicht sollte du mal bei einem deutschen Notar nachfragen...
Gruß aus Schwelm
wenn ein deutscher Staatsangehöriger mit Eigentum in Deutschland in Dänemark verstirbt und keine Erben vorhanden sind bzw. niemand das Erbe antreten will, tritt der dänische Staat als Erbe an???...wieso dann nicht der deutsche Staat (zumal hier die Immobilie im Grundbuch eingetragen ist und auch alle Abgaben für diese nach deutschem Recht vereinnahmt werden)?
Diese Verfahrensweise kommt mir sehr eigenartig vor...vielleicht sollte du mal bei einem deutschen Notar nachfragen...
Gruß aus Schwelm
Danke für Eure Antworten.
Ich werde meiner Kollegin gleich morgen berichten.
Der Verstorbene - also der frühere Hausbesitzer, war Deutscher, hatte auch in Dänemark keinen Wohnsitz, sondern hat sich dort nur für einen Besuch oder einen Urlaub aufgehalten.
Wäre er Däne mit Besitz in Deutschland gewesen, würde ich verstehen, dass das Erbe an DK fällt.
Aber das Haus, in dem er auch immer gewohnt hat, steht in Deutschland ind schönen Niedersachsen - Insoweit, Middel, muss ich Dich also enttäuschen
Abgewickelt sind die Maklertätigkeiten und die Finanzierung.
Ich werde auf jeden Fall Eure Antworten gleich noch ausdrucken, damit sie sich die in Ruhe anschauen kann.
Vielen Dank für Eure Mühe!!!
LG
Gabi
Ich werde meiner Kollegin gleich morgen berichten.
Der Verstorbene - also der frühere Hausbesitzer, war Deutscher, hatte auch in Dänemark keinen Wohnsitz, sondern hat sich dort nur für einen Besuch oder einen Urlaub aufgehalten.
Wäre er Däne mit Besitz in Deutschland gewesen, würde ich verstehen, dass das Erbe an DK fällt.
Aber das Haus, in dem er auch immer gewohnt hat, steht in Deutschland ind schönen Niedersachsen - Insoweit, Middel, muss ich Dich also enttäuschen

Abgewickelt sind die Maklertätigkeiten und die Finanzierung.
Ich werde auf jeden Fall Eure Antworten gleich noch ausdrucken, damit sie sich die in Ruhe anschauen kann.
Vielen Dank für Eure Mühe!!!
LG
Gabi
marsvin hat geschrieben:Danke für Eure Antworten.
Ich werde meiner Kollegin gleich morgen berichten.
Der Verstorbene - also der frühere Hausbesitzer, war Deutscher, hatte auch in Dänemark keinen Wohnsitz, sondern hat sich dort nur für einen Besuch oder einen Urlaub aufgehalten.
Wäre er Däne mit Besitz in Deutschland gewesen, würde ich verstehen, dass das Erbe an DK fällt.
Aber das Haus, in dem er auch immer gewohnt hat, steht in Deutschland ind schönen Niedersachsen - Insoweit, Middel, muss ich Dich also enttäuschen![]()
Abgewickelt sind die Maklertätigkeiten und die Finanzierung.
Ich werde auf jeden Fall Eure Antworten gleich noch ausdrucken, damit sie sich die in Ruhe anschauen kann.
Vielen Dank für Eure Mühe!!!
LG
Gabi
sehe ich auch so

das der dänische staat in diesem fall erbe sein soll,is ja wohl der lacher

(von jedem ausländer,der zufällig im urlaub oder so in dk verstirbt,wird der dänische staat erbe



wunder mich immer wieder über diese tollen statement,s,die hier abgegeben werden

Nach den Informationen im ersten Posting musstehoerky hat geschrieben:
Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten Wohnort
des Verstorbenen. Also hier wohl das in DK.
man davon ausgehen, daß der Verstorbene einen
Wohnsitz in DK hatte.
Das es nun nicht so ist ändert aber nix an meiner
o.g. Aussage ...
sicher hat sich gabi etwas mißverständlich ausgedrückt 
aber dieser satz ließ mich vermuten,das er nur auf urlaub oder durchreise war:
Der Verkäufer ist ein Deutscher, hatte jedoch in Dänemark einen Unfall, lag monatelang im Koma und ist auch dort verstorben.
warum die treadstellerin selbst schrieb,der kauf müßte über dänemark abgewickelt werden,ist mir auch rätselhaft und was ist das für ein unfähiger notar,der die aussage machte
vlt.will der dänische staat aber auch noch kh-kosten erstattet haben,oder es gibt prob.mit krankenkasse wegen der bezahlung,oder er hatte keine,oder,oder,oder,alles ist möglich------
wer weis
ich hoffe,der verstorbene durfte wenigstens das land verlassen

aber dieser satz ließ mich vermuten,das er nur auf urlaub oder durchreise war:
Der Verkäufer ist ein Deutscher, hatte jedoch in Dänemark einen Unfall, lag monatelang im Koma und ist auch dort verstorben.
warum die treadstellerin selbst schrieb,der kauf müßte über dänemark abgewickelt werden,ist mir auch rätselhaft und was ist das für ein unfähiger notar,der die aussage machte

vlt.will der dänische staat aber auch noch kh-kosten erstattet haben,oder es gibt prob.mit krankenkasse wegen der bezahlung,oder er hatte keine,oder,oder,oder,alles ist möglich------
wer weis

ich hoffe,der verstorbene durfte wenigstens das land verlassen

Die Treadstellerin, also ich, habe im Namen meiner Kollegin angefragt.
Ich konnte die Informationen nur soweitergeben, wie ich sie von ihr bekommen habe.
Ich habe ihr heute die Antworten übermittelt und sie hat mir nochmals gesagt, dass sowohl Makler wie auch Notar gesagt haben, dass der Kauf über Dänemark abgewickelt werden muss. Aus welchen Gründen das so ist, wusste sie nicht - das kann ich Euch also auch nicht sagen. Sie weiß nur, dass für den Verstorbenen (1 Jahr lag er übrigens dort im Koma) ein Nachlassverwalter oder Betreuer eingesetzt wurde. Wer das nun veranlasst hat, weiß sie auch nicht.
Sie selbst haben die Anzeige für den Hausverkauf in der Zeitung gelesen und den dort angegebenen Makler angerufen, der wiederum mit einem Notar in Kontakt steht.
Mehr Infos habe ich absolut nicht. Ich kann Euch aber sagen, dass sie sich gefreut hat, dass Antworten eingegangen sind, sich ganz herzlich bedankt und sich mit der Botschaft/Konsulat kurzschließen will.
Vielen Dank nochmal auch von meiner Seite
und ein schönes Wochenende
Gabi
Ich konnte die Informationen nur soweitergeben, wie ich sie von ihr bekommen habe.
Ich habe ihr heute die Antworten übermittelt und sie hat mir nochmals gesagt, dass sowohl Makler wie auch Notar gesagt haben, dass der Kauf über Dänemark abgewickelt werden muss. Aus welchen Gründen das so ist, wusste sie nicht - das kann ich Euch also auch nicht sagen. Sie weiß nur, dass für den Verstorbenen (1 Jahr lag er übrigens dort im Koma) ein Nachlassverwalter oder Betreuer eingesetzt wurde. Wer das nun veranlasst hat, weiß sie auch nicht.
Sie selbst haben die Anzeige für den Hausverkauf in der Zeitung gelesen und den dort angegebenen Makler angerufen, der wiederum mit einem Notar in Kontakt steht.
Mehr Infos habe ich absolut nicht. Ich kann Euch aber sagen, dass sie sich gefreut hat, dass Antworten eingegangen sind, sich ganz herzlich bedankt und sich mit der Botschaft/Konsulat kurzschließen will.
Vielen Dank nochmal auch von meiner Seite
und ein schönes Wochenende
Gabi
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- Mitglied
- Beiträge: 2008
- Registriert: 18.07.2006, 16:38
- Wohnort: Berlin v Deutschland
- Kontaktdaten:
Nur mal zur Klarstellung:
Ausgehend davon, dass der verstorbene Eigentümer seinen letzten Wohnsitz in Deutschland hatte:
Sobald beim zuständigen Nachlassgericht (das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte) Erbausschlagungserklärungen eingehen, hat das Gericht von Amts wegen zu ermitteln, wem durch die Ausschlagungen nun das Erbe zufällt. Schlagen alle vorhandenen und ermittelten Erben die Erbschaft aus, ist der Fiskus (das jeweilige Bundesland) der Erbe.
Das Nachlassgericht bestellt für die Zwischenzeit einen Nachlasspfleger, der den Nachlass zu sichern hat und anstelle der unbekannten Erben handeln darf. Werden beispielsweise Immobilien veräußert, tritt der von Amts wegen bestellte Nachlasspfleger als Vertreter der unbekannten Erben als "Verkäufer" auf. Ein solcher Kaufvertrag ist noch vom Nachlassgericht zu genehmigen.
Es wäre empfehlenswert zu ermitteln, wer tatsächlich als Eigentümer im Grundbuch des begehrten Kaufobjekts eingetragen ist - und wo dieser zuletzt wohnhaft war. Diese Angaben könnte der genannte Makler ja evtl. haben. Danach kann beim zuständigen Nachlassgericht erfragt werden, ob bereits ein Nachlasspfleger bestellt wurde. Dieser Nachlasspfleger handelt dann im Verkaufsfalle als Vertreter der Verkäufer (also den unbekannten Erben).
Die Tatsache, dass der Urlauber aber 1 Jahr lang in Dänemark im Koma gelegen haben soll (warum haben sie den nicht nach Hause gebracht?) lässt die Sache irgendwie dubios erscheinen. Vielleicht sollten die Leute sich lieber was anderes suchen.
Gruß
/annika
Ausgehend davon, dass der verstorbene Eigentümer seinen letzten Wohnsitz in Deutschland hatte:
Sobald beim zuständigen Nachlassgericht (das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte) Erbausschlagungserklärungen eingehen, hat das Gericht von Amts wegen zu ermitteln, wem durch die Ausschlagungen nun das Erbe zufällt. Schlagen alle vorhandenen und ermittelten Erben die Erbschaft aus, ist der Fiskus (das jeweilige Bundesland) der Erbe.
Das Nachlassgericht bestellt für die Zwischenzeit einen Nachlasspfleger, der den Nachlass zu sichern hat und anstelle der unbekannten Erben handeln darf. Werden beispielsweise Immobilien veräußert, tritt der von Amts wegen bestellte Nachlasspfleger als Vertreter der unbekannten Erben als "Verkäufer" auf. Ein solcher Kaufvertrag ist noch vom Nachlassgericht zu genehmigen.
Es wäre empfehlenswert zu ermitteln, wer tatsächlich als Eigentümer im Grundbuch des begehrten Kaufobjekts eingetragen ist - und wo dieser zuletzt wohnhaft war. Diese Angaben könnte der genannte Makler ja evtl. haben. Danach kann beim zuständigen Nachlassgericht erfragt werden, ob bereits ein Nachlasspfleger bestellt wurde. Dieser Nachlasspfleger handelt dann im Verkaufsfalle als Vertreter der Verkäufer (also den unbekannten Erben).
Die Tatsache, dass der Urlauber aber 1 Jahr lang in Dänemark im Koma gelegen haben soll (warum haben sie den nicht nach Hause gebracht?) lässt die Sache irgendwie dubios erscheinen. Vielleicht sollten die Leute sich lieber was anderes suchen.

Gruß
/annika
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