Angler die nach Dänemark reisen,neue Vorschriften !!!!!

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silvio67

Angler die nach Dänemark reisen,neue Vorschriften !!!!!

Beitrag von silvio67 »

Ich finde es übertrieben ,aber macht euch selbst ein Bild
http://www.visitdenmark.com/tyskland/de-de/menu/turist/aktiv-ferie/lystfiskeri/angeln-mitnahme-messer.htm
Smiley22

Beitrag von Smiley22 »

Achja. Beim Erstverstoss gegen das Wasffengesetz sind 7 Tage Gefängnis fällig.

In dem Link ist als Datum der März 2011 angegeben. Allerdings errinnert mich der Text etwas stark an die ALTE Version vom våbenlov. Im Sommer 2010 gab es eine Änderung wo das Gesetz zB für Angler gelockert wurde.
Z.B, hier sind Messer mit über 12 cm Klingenlänge erlaubt wenn das Messer für den entsprechenden Gebrauch "konstruiert" ist:

http://www.politi.dk/da/servicemenu/baggrund/Vaabenloven_knive.htm

"...- Lystfiskeri: Hvis en kniv skal anvendes i forbindelse med lystfiskeri, er det ligeledes tilladt at bære og besidde kniven på vej direkte til eller fra stedet, hvor lystfiskeriet foregår....."

Man sollte beachten, das ein Messer als "geführt" gilt wenn es nur im Auto liegt!
Auf dem Weg (oder Rückweg) vom Fischen noch einen Abstecher in den nächsten Supermarkt ist zB nicht erlaubt.

Wichtig ist auch noch das man für Messer ÜBER 12 cm Klingenlänge eine Import- bzw Exportgenehmigung benötigt. Dies gilt auch für den Grenzübertritt Dänemark-Deutschland.
cimberia
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Beitrag von cimberia »

soweit zur Theorie! In der Praxis will der dänische Staat doch wohl nur die Ölaugen mit ihren Macheten von der Strasse haben.
Sommerreifen sind für den Sommer da :-)
SandraundSven
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Beitrag von SandraundSven »

http://www.dk-forum.de/forum/viewtopic.php?t=22350&highlight=messer

:mrgreen:
[url=http://tinyurl.com/nxuq7ft]Tipps für Dänemark[/url]
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Jan_K
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Beitrag von Jan_K »

ähnliche gesetze gibt es doch auch in deutschland für alle möglichen waffen, für hieb- und schlagwaffen (baseballschläger, schwerter, messer ab einer bestimmten größe, knüppel aller art etc.) gelten hierzulande praktisch die gleichen gesetze, die dürfen auch nur bei der ausübung eines hobbys oder berufs geführt werden

und wenn es nach mir ginge, könnte man die gesetze auch weiter verschärfen, kann mich noch an einen fall vor einigen jahren auf der kieler woche erinnern, als einem der besagten ölaugen bei einer personenkontrolle von der polizei zwar keine machete aber ein teppichmesser aus der tasche gezogen wurde und die polizei ihm das messer nach kurzer diskussion zurückgegeben hat, vermutlich wollte der da abends noch teppich auf dem pernodsteg verlegen :roll:
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