Kommune zahlt Rückreise?
Hier muss man sicher eine ganze Menge differenzieren. Solange man noch nicht den permenenten opholdsbevis hat, gibt es für die dänischen Behörden gar keinen Grund, nur weil jemand bereits 4 Jahre im Land war, ihn da zu behalten, wenn die Voraussetzungen seines Aufenthalts entfallen sind und alle Überbrückungshilfen ausgeschöpft wurden. Im Falle der Arbeitslosigkeit bekommt man auch nicht den permanenten opholdsbevis oder in Ausnahmefällen nur unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. wenn ein weiteres Einkommen in der Familie existiert o.ä. Man kann, wenn einem das Pech trifft, sowohl schon nach einem halben Jahr, als auch noch nach 4 Jahren rausgeschmissen werden.
Das europäische Recht auf Freizügigkeit bezieht sich auf Arbeitskräfte, nicht aber auf Arbeitslose, Sozialfälle oder Einwanderer, als die sich so viele deutsche und andere Auswanderer sehen. Sie sind es aber nicht, zumindest solange nicht, wie sie noch keinen permanenten Aufenthalt in dem Land bestätigt bekommen haben.
Dass mehr oder weniger unverschuldet, solche Rauswurfsituationen entstehen können, ist zwar oftmals selbstverschuldet aber nicht in jedem Fall. Man ist ja selbst bei Einzahlung der Beiträge zur A-Kasse erst nach Erfüllung aller Mindestzeiten dagpengeberechtigt. Ist man schon vorher arbeitslos, kann man das nicht als selbstverschuldet sehen. Es gibt auch Familien, die mit ihrem Einkommen gerade noch so die finanziellen Bedingungen für den Aufenthalt in DK erfüllen, mit der Dagpenge aber nicht mehr. Auch diese werden kaum im Land bleiben können, wenn eine Versorgung damit nicht mehr möglich ist. Sicher wird es noch den einen oder anderen Grund mehr geben.
Die Frage war ja, was passiert, wenn man die Rückwanderung nicht finanzieren kann. Keine Sorge, die dänischen Behörden helfen dann auf ihre Weise nach. Man wird dann aus dem Land gefahren und fertig (ist einem Klassenkameraden auf der Sprachschule so ergangen). Aber das muss ja nicht passieren. In solchen Fällen sind nämlich weltweit die Botschaften des eigenen Heimatlandes dafür zuständig, dass man auch wieder in seine Heimat kommt. Das heißt, sie schießen das Rückreisegeld vor, was man dann allerdings zurückzahlen muss.
Hilsen Hina
Das europäische Recht auf Freizügigkeit bezieht sich auf Arbeitskräfte, nicht aber auf Arbeitslose, Sozialfälle oder Einwanderer, als die sich so viele deutsche und andere Auswanderer sehen. Sie sind es aber nicht, zumindest solange nicht, wie sie noch keinen permanenten Aufenthalt in dem Land bestätigt bekommen haben.
Dass mehr oder weniger unverschuldet, solche Rauswurfsituationen entstehen können, ist zwar oftmals selbstverschuldet aber nicht in jedem Fall. Man ist ja selbst bei Einzahlung der Beiträge zur A-Kasse erst nach Erfüllung aller Mindestzeiten dagpengeberechtigt. Ist man schon vorher arbeitslos, kann man das nicht als selbstverschuldet sehen. Es gibt auch Familien, die mit ihrem Einkommen gerade noch so die finanziellen Bedingungen für den Aufenthalt in DK erfüllen, mit der Dagpenge aber nicht mehr. Auch diese werden kaum im Land bleiben können, wenn eine Versorgung damit nicht mehr möglich ist. Sicher wird es noch den einen oder anderen Grund mehr geben.
Die Frage war ja, was passiert, wenn man die Rückwanderung nicht finanzieren kann. Keine Sorge, die dänischen Behörden helfen dann auf ihre Weise nach. Man wird dann aus dem Land gefahren und fertig (ist einem Klassenkameraden auf der Sprachschule so ergangen). Aber das muss ja nicht passieren. In solchen Fällen sind nämlich weltweit die Botschaften des eigenen Heimatlandes dafür zuständig, dass man auch wieder in seine Heimat kommt. Das heißt, sie schießen das Rückreisegeld vor, was man dann allerdings zurückzahlen muss.
Hilsen Hina
"Alle Menschen haben das gleiche Recht zu denken, aber die wenigsten machen Gebrauch davon.“ Curt Goetz
Hej Sandsturm,
auch in Deutschland kommt es ganz darauf an, welchen Status besagter arbeitslose Ausländer hat. Ist er EU-Bürger und auf Grund des Rechtes der Freizügigkeit von Arbeitskräften mit einer Aufenthalsbestätigung in DE, kann er genauso bei Arbeitslosigkeit aber vielleicht noch nicht ausreichendem Anspruch auf ALG rausgeschmissen werden. Hat er bereits den Status des permanenten Aufenthaltes, so hat er auch das Recht Hartz IV zu kassieren. Ist für ihn der Aufenthaltsstatus als Flüchtling anerkannt, kann er gar nicht rausgeschmissen werden. Ist er im Prinzip illegal im Lande, kann er abgeschoben werden aber die Mühlen mahlen ja bekanntlich langsam. In DK ist es anders, da steht die Polizei auch schon mal genau in der Nacht, in der das Aufenthaltsrecht abläuft vor der Tür und fährt einen ab. Beschweren kann man sich von seinem Heimatland aus.
Hilsen Hina
auch in Deutschland kommt es ganz darauf an, welchen Status besagter arbeitslose Ausländer hat. Ist er EU-Bürger und auf Grund des Rechtes der Freizügigkeit von Arbeitskräften mit einer Aufenthalsbestätigung in DE, kann er genauso bei Arbeitslosigkeit aber vielleicht noch nicht ausreichendem Anspruch auf ALG rausgeschmissen werden. Hat er bereits den Status des permanenten Aufenthaltes, so hat er auch das Recht Hartz IV zu kassieren. Ist für ihn der Aufenthaltsstatus als Flüchtling anerkannt, kann er gar nicht rausgeschmissen werden. Ist er im Prinzip illegal im Lande, kann er abgeschoben werden aber die Mühlen mahlen ja bekanntlich langsam. In DK ist es anders, da steht die Polizei auch schon mal genau in der Nacht, in der das Aufenthaltsrecht abläuft vor der Tür und fährt einen ab. Beschweren kann man sich von seinem Heimatland aus.
Hilsen Hina
"Alle Menschen haben das gleiche Recht zu denken, aber die wenigsten machen Gebrauch davon.“ Curt Goetz
Hina hat geschrieben: In DK ist es anders, da steht die Polizei auch schon mal genau in der Nacht, in der das Aufenthaltsrecht abläuft vor der Tür und fährt einen ab. Beschweren kann man sich von seinem Heimatland aus.
Hilsen Hina
Holla, so etwas in Deutschland und alle "Wiederstandskämpfer" würden ganz schnell Nazi-Methoden rufen...
Schon lustig wie und mit welcherlei Maß an so etwas rangegangen wird.
holla, ihr seid vielleicht naiv, denkt ihr in deutschland wird niemand abgeschoben? keine polizei, die nachts vor der tuer steht und die familie zum flughafen transportiert? keine abschiebeknäste mit ueberproportionalen selbstmordraten? mal nen blick auf die asylanerkennungsquote geworfen? man man, ihr strickt euch euer weltbild echt nach gutduenken.......Hina hat Folgendes geschrieben:
In DK ist es anders, da steht die Polizei auch schon mal genau in der Nacht, in der das Aufenthaltsrecht abläuft vor der Tür und fährt einen ab. Beschweren kann man sich von seinem Heimatland aus.
Hilsen Hina
Holla, so etwas in Deutschland und alle "Wiederstandskämpfer" würden ganz schnell Nazi-Methoden rufen...
Schon lustig wie und mit welcherlei Maß an so etwas rangegangen wird.
widerstand ist oft nicht das falscheste.....und wenn man ihn schon nicht leistet, kann ihn vielleicht wenigstens korrekt buchstabieren....
Ganz so dumm, wie Du denkst, sind wir auch nicht. In Deutschland wird viel mehr abgeschoben als in DK, ganz einfach, weil extrem viel mehr Leute, die die Bestimmungen eines rechtmäßigen Aufenthaltes nicht erfüllen, nicht in DK, sondern DE ankommt. Ganz einfache Rechnung. Der Unterschied ist nur, dass man in Deutschland Einspruch erheben kann, bevor man auf die Grenze gesetzt wird und das kann den Aufenthalt gehörig verlängern, ein Teil im Abschiebeknast, andere auf freien Fuß, die dann nicht selten als Illegale untertauchen. In DK geht man viel regider zu Werke. Ich kann mich auch nicht daran erinnern, dass ich die Methoden der Abschiebung in einem der Länder beurteilt habe. Das war nicht das Thema.haagensen hat geschrieben:holla, ihr seid vielleicht naiv, denkt ihr in deutschland wird niemand abgeschoben?
Hilsen Hina
"Alle Menschen haben das gleiche Recht zu denken, aber die wenigsten machen Gebrauch davon.“ Curt Goetz
Ganz mittellos müssen Leute ohne Anschrift (Obdachlose) in DE auch nicht leben. Die Ämter sind dann nicht nach der Wohnadresse, sondern Geburtsdatum zuständig.Smiley22 hat geschrieben:Das Problem liegt eher etwas in D; HartzIV gibts erst mit deutscher Anschrift. Ohne Geld keine Wohnung, ohne Wohnung kein HartzIV
Da beisst sich die Katze in den Schwanz
Hilsen Hina
"Alle Menschen haben das gleiche Recht zu denken, aber die wenigsten machen Gebrauch davon.“ Curt Goetz
Wenn man arbeitslos ist und Kontanthjælp bekommt, kann man sowieso nicht zu Hause sitzen und auf irgendetwas warten. Man wird dann sowieso in die Aktivierung geschickt oder i den Sprachkurs. Allerdings ist es fraglich, ob man nach fast 5 Jahren Aufenthalt in DK ueberhaupt noch Anrecht auf den Sprachkurs hat. Das klappt nur, wenn man sich nicht am Anfang des Aufenthaltes in der Sprachschule angemeldet hatte und bereits die 3 Jahre rum sind. Ansonsten ist es eigentlich so, dass auch irgendwelche Ueberbrueckungslehrgænge nicht gerade die Bedinungen erfluellen, mit denen man den opholdsbevis bekommen hat. Dort ist næmlich die Rede von Arbeit in DK und nicht von arbeitsførdernde Massnahmen.
Hilsen Hina
Hilsen Hina
"Alle Menschen haben das gleiche Recht zu denken, aber die wenigsten machen Gebrauch davon.“ Curt Goetz
Das verstehe ich schon aber gibt es da nicht irgentein Gesetz nach längerer Zeit zb. ab 8 Jahren ,das se einen gegen seinen willen nicht so einfach abschieden können ? Auch wenn man jetzt nicht die dänische Staatsbürgerschaft hat.Unter den Vorraussetzungen denke ich ist das so sinnlos ,das man nicht weiß was denn nun morgen ist ,nach 3 oder 6 Monaten bei Arbeitslosigkeit gleich alles verliert was man sich da denn neu aufgebaut hat.
Nach 5 Jahren hat man als EU-Buerger gewøhnlich die permanente Aufenthaltserlaubnis, d.h. man ist im Grunde komplett in das dænische Sozialsystem integriert. Wer vergessen hat, nach 5 Jahren den Antrag zu stellen, hælt sich sowieso illegal in DK auf und kann immer abgeschoben werden.
"Alle Menschen haben das gleiche Recht zu denken, aber die wenigsten machen Gebrauch davon.“ Curt Goetz
Hina @
Aus Arbeitslosigkeit wieder abgeschoben zu werden meine ich ,was ja jedem passieren kann zb. nach 3 Monaten trotz Ophold Genehmigung nach 5 Jahren die man zwar beantragen kann aber keine Garantie gibt.,aus diesem Grunde .Mann will ja nicht die dänische Staatsbürgerschaft übernehmen,wenn man die deutsche ablegen muß.
Aus Arbeitslosigkeit wieder abgeschoben zu werden meine ich ,was ja jedem passieren kann zb. nach 3 Monaten trotz Ophold Genehmigung nach 5 Jahren die man zwar beantragen kann aber keine Garantie gibt.,aus diesem Grunde .Mann will ja nicht die dänische Staatsbürgerschaft übernehmen,wenn man die deutsche ablegen muß.