Einreise mit Hund
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Einreise mit Hund
Hi,
ungeübt wie ich im Internet und Forum bin, finde ich es nicht wieder. Da geht doch ein Gerücht, dass ein Hund ab Juli d. J. gechipt sein muss. Unser Hund ist aber schon 11 Jahre und nur tätowiert. Und eigentlich haben wir vor einigen Jahren, als die Chipperei los ging gemeint, die Regelung mit dem Chip gilt nur für Hunde, die nach einem bestimmten Stichtag geboren wurden (wo unserer nicht dazu gehört). Diese Regelung finde ich nicht wieder - kann mir jemand helfen?
Venlig hilsen
Sabine
ungeübt wie ich im Internet und Forum bin, finde ich es nicht wieder. Da geht doch ein Gerücht, dass ein Hund ab Juli d. J. gechipt sein muss. Unser Hund ist aber schon 11 Jahre und nur tätowiert. Und eigentlich haben wir vor einigen Jahren, als die Chipperei los ging gemeint, die Regelung mit dem Chip gilt nur für Hunde, die nach einem bestimmten Stichtag geboren wurden (wo unserer nicht dazu gehört). Diese Regelung finde ich nicht wieder - kann mir jemand helfen?
Venlig hilsen
Sabine
warum nicht
warum chipst du ihn nicht mal eben...geht doch ganz schnell. und es ist halt wirklich Vorschrift, weil du ja auch den Internationalen Impfpass haben must. Der gelbe geht nicht mehr, es muß der blaze sein und somit auch der Chip. Das kann dir aber jeder TA in 5 min machcne und kostet ca. 40 €....
Gruß
Sylvia
Gruß
Sylvia
http://www.booklooker.de/app/result.php?showAlluID=1513540&sortOrder=titel&setMediaType=0
Hallo Sabine,
hier die aktuelle Information des dänischen Aussenministerium, die sollten es ja Wissen.
Zitat aus dem Text:..... Ab 3. Juli 2011 zählt in der EU nur ein Chip als Identifikation.
[url=http://www.ambberlin.um.dk/de/menu/%C3%9Cber+d%C3%A4nemark/ern%C3%A4hrung+landwirtschaft+und+fischerei/reisen+mit+haustieren/hunde+katzen+und+frettchen]Klick hier[/url]
Gruss
lars-finn
hier die aktuelle Information des dänischen Aussenministerium, die sollten es ja Wissen.
Zitat aus dem Text:..... Ab 3. Juli 2011 zählt in der EU nur ein Chip als Identifikation.
[url=http://www.ambberlin.um.dk/de/menu/%C3%9Cber+d%C3%A4nemark/ern%C3%A4hrung+landwirtschaft+und+fischerei/reisen+mit+haustieren/hunde+katzen+und+frettchen]Klick hier[/url]
Gruss
lars-finn
[url=http://www.youtube.com/watch?v=HOOvJjRKtPI]In 3 Minuten durch Blåvand[/url]
[url=http://www.youtube.com/watch?v=qWbgQ--Bfx8]...es war einmal, die Faaborg-Gelting Fähre[/url]
[img]http://www.dansk-ferie.de/dannebrog.gif[/img]
[url=http://www.youtube.com/watch?v=qWbgQ--Bfx8]...es war einmal, die Faaborg-Gelting Fähre[/url]
[img]http://www.dansk-ferie.de/dannebrog.gif[/img]
So stehts beim ADAC:
Ausweispflicht für Hund und Katz
Wer sein Haustier mit in den Urlaub nehmen möchte, muss mindestens einen Monat vor der Abreise Vorbereitungen treffen. Alle Besonderheiten zum Thema Grenzpapiere für Hunde und Katzen hat der ADAC zusammengestellt. Nur mit einem EU-Heimtierausweis, einem Mikrochip und einer Tollwut-Schutzimpfung dürfen Vierbeiner innerhalb der EU mitreisen. Eine Übergangsregelung gilt noch bis 2. Juli 2011, wonach statt des Mikrochips als Tierkennzeichnung auch eine Tätowierung erlaubt ist. Durch diese Maßnahmen soll verhindert werden, dass die Tiere Krankheiten einschleppen oder verbreiten.
Der EU-Heimtierausweis wird vom Tierarzt ausgestellt. Neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer muss darin der tierärztliche Nachweis über eine gültige Tollwut-Impfung enthalten sein. Für deutsche Haustiere bedeutet dies, dass die Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt durchgeführt worden sein muss. Bei regelmäßigen Nachimpfungen entfällt diese Frist. In Finnland, Großbritannien, Irland, Malta und Schweden gelten bis zum 31. Dezember 2011 zusätzliche Auflagen wie ein Tollwut-Antikörper-Nachweis sowie Behandlungen gegen Bandwurm und Zecken.
Bei der Einreise in Nicht-EU-Länder gelten länderspezifische Besonderheiten, die vor der Abreise zu erfragen sind. Für die Schweiz und Liechtenstein genügt jedoch der EU-Heimtierausweis mit Mikrochip und eingetragener Tollwutimpfung. Bei der Wiedereinreise aus Ländern mit EU-gleichgestelltem Tollwutstatus wie Norwegen, Schweiz, Liechtenstein, Australien, Neuseeland, USA und Kanada gelten die gleichen Bestimmungen wie innerhalb der EU.
Wer aus Ländern ohne gleichgestelltem Tollwutstatus wieder in die EU einreisen möchte, muss noch vor der Abreise in Deutschland einen Tollwut-Antikörpertest bei seinem Tier durchführen lassen. Dieser darf frühestens 30 Tage nach der Impfung stattfinden. Das gilt für Länder wie Kosovo, Mazedonien, Albanien, Montenegro, Serbien, Türkei, Ägypten, Marokko oder Tunesien.
Der ADAC weist Hundebesitzer darauf hin, dass zum Beispiel in Frankreich, Großbritannien, Dänemark, Malta, Norwegen und Ungarn die Einreise von bestimmten Kampfhunderassen verboten ist. In einigen Ländern besteht zusätzlich für Hunde Leinenpflicht und teilweise auch Maulkorbzwang.
LG
Baer
Ausweispflicht für Hund und Katz
Wer sein Haustier mit in den Urlaub nehmen möchte, muss mindestens einen Monat vor der Abreise Vorbereitungen treffen. Alle Besonderheiten zum Thema Grenzpapiere für Hunde und Katzen hat der ADAC zusammengestellt. Nur mit einem EU-Heimtierausweis, einem Mikrochip und einer Tollwut-Schutzimpfung dürfen Vierbeiner innerhalb der EU mitreisen. Eine Übergangsregelung gilt noch bis 2. Juli 2011, wonach statt des Mikrochips als Tierkennzeichnung auch eine Tätowierung erlaubt ist. Durch diese Maßnahmen soll verhindert werden, dass die Tiere Krankheiten einschleppen oder verbreiten.
Der EU-Heimtierausweis wird vom Tierarzt ausgestellt. Neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer muss darin der tierärztliche Nachweis über eine gültige Tollwut-Impfung enthalten sein. Für deutsche Haustiere bedeutet dies, dass die Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt durchgeführt worden sein muss. Bei regelmäßigen Nachimpfungen entfällt diese Frist. In Finnland, Großbritannien, Irland, Malta und Schweden gelten bis zum 31. Dezember 2011 zusätzliche Auflagen wie ein Tollwut-Antikörper-Nachweis sowie Behandlungen gegen Bandwurm und Zecken.
Bei der Einreise in Nicht-EU-Länder gelten länderspezifische Besonderheiten, die vor der Abreise zu erfragen sind. Für die Schweiz und Liechtenstein genügt jedoch der EU-Heimtierausweis mit Mikrochip und eingetragener Tollwutimpfung. Bei der Wiedereinreise aus Ländern mit EU-gleichgestelltem Tollwutstatus wie Norwegen, Schweiz, Liechtenstein, Australien, Neuseeland, USA und Kanada gelten die gleichen Bestimmungen wie innerhalb der EU.
Wer aus Ländern ohne gleichgestelltem Tollwutstatus wieder in die EU einreisen möchte, muss noch vor der Abreise in Deutschland einen Tollwut-Antikörpertest bei seinem Tier durchführen lassen. Dieser darf frühestens 30 Tage nach der Impfung stattfinden. Das gilt für Länder wie Kosovo, Mazedonien, Albanien, Montenegro, Serbien, Türkei, Ägypten, Marokko oder Tunesien.
Der ADAC weist Hundebesitzer darauf hin, dass zum Beispiel in Frankreich, Großbritannien, Dänemark, Malta, Norwegen und Ungarn die Einreise von bestimmten Kampfhunderassen verboten ist. In einigen Ländern besteht zusätzlich für Hunde Leinenpflicht und teilweise auch Maulkorbzwang.
LG
Baer
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Danke für die Infos. Den EU-Heimtierausweis (blau) haben wir schon länger, auf der Liste der verbotenen Rassen steht der Dackel auch nicht, geimpft ist er auch, nur leider - der Chip fehlt. Naja, morgen bin ich eh beim Tierarzt (frei nach Dr. Stratmann: der Dackel hat Rücken), dann werde ich da mal fragen. 40 € sind ja wirklich nicht die Welt.
Venlig hilsen
Sabine
Venlig hilsen
Sabine
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So ist es. Und durch den Chip ist der Hund dann auch bei Tasso registrierbar. (Weiss ja nicht, ob du das mit der Tättowierung schon gemacht hast).
Wenn nicht: Das geht per internet und ist gratis und du bekommst innerhalb von 14 Tagen noch eine Tasso-Marke für's Halsband.
Unsere Fiffis sollen ja auffindbar sein. Die Tättowierung hat eben den Nachteil, dass sie bei einigen Hunden schlecht lesbar ist. Der Chip ist da "genauer".

Wenn nicht: Das geht per internet und ist gratis und du bekommst innerhalb von 14 Tagen noch eine Tasso-Marke für's Halsband.
Unsere Fiffis sollen ja auffindbar sein. Die Tättowierung hat eben den Nachteil, dass sie bei einigen Hunden schlecht lesbar ist. Der Chip ist da "genauer".

Ende
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an SvinømitHund
so eine Tassomarke hat unser Wuffel auch. Leider werden die Dinger unleserlich oder scheuern sich durch und plumpsen ab. Dann muss man eine neue bestellen. Aber Tasso ist schon eine gute Sache - ich bekomme auch immer Nachricht per Mail, wenn im Umkreis von 20 km eine Wuffel verloren geht - könnte einem ja mal im Wald begegnen
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Nachtrag an SvinømitHund
was für ein Wuffel habt ihr?
Das mit dem Hundehasser stimmt
Venlig hilsen
Sabine
Das mit dem Hundehasser stimmt
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Sabine
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Hej,
unser Dackelchen mit ihren knapp 6 Jahren hat den EU-Heimtierausweis (blau), unser JackRussel-Mischling mit seinen 3 Jahren hat nen gelben Impfausweis. Heißt das nun, dass wir uns für den Jacky noch nen neuen Impfpass beschaffen müssen, bevors am 4.6.11 losgehen kann? Wenn ich Euch hier richtig verstanden habe, dann scheint das wirklich notwendig zu sein, oder?
Gruß
Torsten
unser Dackelchen mit ihren knapp 6 Jahren hat den EU-Heimtierausweis (blau), unser JackRussel-Mischling mit seinen 3 Jahren hat nen gelben Impfausweis. Heißt das nun, dass wir uns für den Jacky noch nen neuen Impfpass beschaffen müssen, bevors am 4.6.11 losgehen kann? Wenn ich Euch hier richtig verstanden habe, dann scheint das wirklich notwendig zu sein, oder?
Gruß
Torsten
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Übergangsfrist für Tätowierung läuft aus -
Ab 3. Juli 2011 besser mit Chip über die Grenze
Wer ab dem 3. Juli 2011 mit seinem Hund, seiner Katze oder seinem Frettchen ein EU-Land besuchen will, muss nicht nur für vorgeschriebene Impfungen gesorgt haben und den EU-Heimtierausweis mit sich führen; das Tier sollte dann auch gechipt sein.
2003 hatte das Europäische Parlament mit der Verordnung 998/2003 die eindeutige Kennzeichnung von Haustieren beim Grenzübertritt verlangt. Die bisher gültige, achtjährige Übergangsfrist für die Tätowierung als Alternative zum Chip bei Reisen in die Länder der EU läuft am 3. Juli 2011 ab. Ab diesem Zeitpunkt muss jedes nach diesem Zeitpunkt geborene Tier beim Grenzübertritt gechippt sein. Für Tiere, die bereits tätowiert sind, gilt keine nachträgliche Chippflicht.
TASSO e.V. empfiehlt allerdings dringend, sich nicht auf die neuen Bestimmungen zu verlassen, sondern das Tier zu chippen. Den wenigsten Beamten dürften die Feinheiten der Bestimmung geläufig sein.
Mein Dackel ist Bj. 1997, tätowiert und auch bei Tasso registriert. Ich weiß noch nicht, wie wir das in der Zukunft handhaben werden ...
Ab 3. Juli 2011 besser mit Chip über die Grenze
Wer ab dem 3. Juli 2011 mit seinem Hund, seiner Katze oder seinem Frettchen ein EU-Land besuchen will, muss nicht nur für vorgeschriebene Impfungen gesorgt haben und den EU-Heimtierausweis mit sich führen; das Tier sollte dann auch gechipt sein.
2003 hatte das Europäische Parlament mit der Verordnung 998/2003 die eindeutige Kennzeichnung von Haustieren beim Grenzübertritt verlangt. Die bisher gültige, achtjährige Übergangsfrist für die Tätowierung als Alternative zum Chip bei Reisen in die Länder der EU läuft am 3. Juli 2011 ab. Ab diesem Zeitpunkt muss jedes nach diesem Zeitpunkt geborene Tier beim Grenzübertritt gechippt sein. Für Tiere, die bereits tätowiert sind, gilt keine nachträgliche Chippflicht.
TASSO e.V. empfiehlt allerdings dringend, sich nicht auf die neuen Bestimmungen zu verlassen, sondern das Tier zu chippen. Den wenigsten Beamten dürften die Feinheiten der Bestimmung geläufig sein.
Mein Dackel ist Bj. 1997, tätowiert und auch bei Tasso registriert. Ich weiß noch nicht, wie wir das in der Zukunft handhaben werden ...
Viele Grüße,
Anna
Anna