@ Hina
Muss man nach 5 Jahren den Antrag stellen? Hätt ich nicht gewusst.
Kommune zahlt Rückreise?
Ob sie jeden sofort automatisch ausweisen, weiss ich nicht, aber sie kønnen es. Das ist letzten Jahres z.B. einem Amerikaner passiert, der in Dk verheiratet ist und sogar einen Job als Spezialist hatte. Dem wurde unmissverstændlich klar gemacht, dass er sich sowohl illegal in DK aufhælt, als auch illegal in DK ohne Aufenthaltserlaubnis arbeitet. D.h. man læuft sogar noch Gefahr, sich eine Strafe einzufangen. Jedenfalls ist er ausgewiesen worden. Man muss selbst dran denken, die Aufenthaltsgenehmigung verlængern zu lassen. Man wird nicht (mehr) angeschrieben. Frueher gab es das wohl noch.
Hilsen Hina
Hilsen Hina
"Alle Menschen haben das gleiche Recht zu denken, aber die wenigsten machen Gebrauch davon.“ Curt Goetz
Wenn Du nach 5 Jahren die permanente Aufenthalserlaubnis hast, musst Du anschliessend keine Bedingungen mehr erfuellen, d.h., wenn Du dann arbeitslos wirst, kannst Du deshalb nicht mehr abgeschoben werden. Die permanente Aufenthaltsgenehmigung gibt einem doch schon einige mehr Rechte, sonst wære sie ja auch witzlos. Du darfst Dich natuerlich nicht uebermassen strafbar machen, da wird auch dann noch unter bestimmten Umstænden abgeschoben.Galaxos hat geschrieben:Aus Arbeitslosigkeit wieder abgeschoben zu werden meine ich ,was ja jedem passieren kann zb. nach 3 Monaten trotz Ophold Genehmigung nach 5 Jahren die man zwar beantragen kann aber keine Garantie gibt.,aus diesem Grunde .Mann will ja nicht die dänische Staatsbürgerschaft übernehmen,wenn man die deutsche ablegen muß.
Hilsen Hina
"Alle Menschen haben das gleiche Recht zu denken, aber die wenigsten machen Gebrauch davon.“ Curt Goetz