Mofa nach DK mitnehmen

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lee-der-playmofan
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Mofa nach DK mitnehmen

Beitrag von lee-der-playmofan »

Hallo!

In diesem Urlaub wollen wir das Mofa von meinem Sohn mit in den Urlaub nehmen. Mit Anhänger müssen wir so oder so los und da das Quad dieses Mal hierbleiben soll und dafür die Fahrräder mit sollen (seins ist kaputt), soll nun sein Mofa (kein Roller, nur Mofa bis 25 kmh) mit. Damit der so da dann auch mal "rumfahren" kann.
Ist da noch irgendwas zu beachten?
Ich bin nur etwas stutzig geworden, weil ja z.B. der Führerschein mit 17 (beleitetes Fahren mit 17) im Ausland nicht gültig ist. Nur bei Mofa ist das ja sowieso kein Führerschein, sondern nur diese Prüfbescheinigung.

lg Bettina
Michael Duda

Beitrag von Michael Duda »

Hej,

Prüfbescheiningung als auch Mofaversicherung(skennzeichen) sind ja beides national in Deutschland beschränkt.

Folglich sollten hin DK also die dortigen nationalen Regelungen gelten. Wie die aber sind kann ich nicht beantworten. Mir ist lediglich schon oft aufgefallen, dass Mofas und Roller dort mal ein Kennzeichen haben und mal nicht.
Sandsturm(geloescht)

Beitrag von Sandsturm(geloescht) »

Michael Duda hat geschrieben:Hej,

Mir ist lediglich schon oft aufgefallen, dass Mofas und Roller dort mal ein Kennzeichen haben und mal nicht.
Mir sind nur chaotische Jugendliche Banausen (waren wir anders :mrgreen: ) mit hinten hochgefederten Mofa´s , natürlich hochfrisiert, aufgefallen. Ohne Helm und Rücksicht und weit über normalen DzB Bereich.


Aber warum soll man nicht in DK sein eigenes Mofa fahren dürfen, Prüfbescheinigung ist Prüfbescheinigung.
Ich würde höchstens wegen des Versicherungsschutzes mal hier nachfragen.
Michael Duda

Beitrag von Michael Duda »

Sandsturm hat geschrieben:(...) Prüfbescheinigung ist Prüfbescheinigung. (...)
Weil eben diese als rein deutsches Dokument im Ausland keinerlei Relevanz hat.

Drum wären hier die dänischen Regeln zum Führen eines Mofas interessant und wenn man da vielleicht gar einfach so fahren darf, dann sollte dem wohl nichts im Weg stehen...
Hafra
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Beitrag von Hafra »

Hej
also Kennzeichen am 30er ist Stichtag gebunden ( weiss ich aber nicht mehr, welcher das war)
Führerschein für 30er gibt es mWn hier nicht in dem Sinne, für die 50er ja.
Daher ist hier oft zu beobachten das Leute welchen in Ihren mittel Klip(s) od anderweitigen Delikten vorläufig / Duaerhaft geparkt haben ebenfalls die 30er nutzen (ob dies im Sinne des Gesetzgebers ist bei Erlaubnis entzug weiss ich nicht). Demzufolge sind auch die Gebrauchtpreise fuer 30er ähnlich wie beim Auto nicht stark fallend sondern eher konstant. Manchmal kostet ein 30er gebraucht mehr als ein 50er ( siehe GOG oder DBA).
Und bei vielen 30er wird der Elektronik-Umbaukit auf 50er gleich mitgeliefert, daher sind manche Scooter doch sehr schnell.... Laut gibts dann noch obendrauf wenn Leute kaum/wenig Ahnung vom ordentlichen Tuning haben. Aber insgesamt bekommt man hier (legal) Artikel für 30er (Mofa Sektor) da streuben sich dem deutschen Gestzeshüter die Haare... aber die Anwendung in D ist gem STVZO nicht erlaubt... :-)

hilsen Hafra
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- Alle großen Ideen sind einfach.
- Eine der wichtigsten Fortbewegungsarten des Menschen ist, dem anderen auf halben Weg entgegenzukommen.
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Sandsturm(geloescht)

Beitrag von Sandsturm(geloescht) »

Michael Duda hat geschrieben:
Sandsturm hat geschrieben:(...) Prüfbescheinigung ist Prüfbescheinigung. (...)
Weil eben diese als rein deutsches Dokument im Ausland keinerlei Relevanz hat.
Drum wären hier die dänischen Regeln zum Führen eines Mofas interessant und wenn man da vielleicht gar einfach so fahren darf, dann sollte dem wohl nichts im Weg stehen...

Was mein Führerschein damals aber auch nur war. Bei einen Segway wäre ich mir unsicherer :mrgreen:
Am besten also mal Lars fragen :wink:
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