Auto ummelden, wenn man nur Ferienhaus in DK hat
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Auto ummelden, wenn man nur Ferienhaus in DK hat
Hallo,
es gibt ja schon verschiedenste Beiträge zum Thema "Auto in DK anmelden", aber zu meiner speziellen Frage habe ich nichts gefunden. Auch wenn es nicht direkt mit "Auswandern" zusammenhängt, denke ich dass die Frage hier am ehesten passt. Wenn nicht, bitte verschieben:
Meine Freundin und ich leben in D (fester Wohnsitz und arbeiten hier auch Vollzeit). Da meine Freundin als Kind mehr als 5 Jahre in DK gelebt hat, hatten wir letztes Jahr die Gelegenheit, ein Ferienhaus in DK zu kaufen. Jetzt spielen wir mit dem Gedanken, ein älteres Auto dort beim Ferienhaus stehen zu lassen (und z.B. mit Flugzeug oder Bahn hinzureisen).
Erster Gedanke: Wenn das Auto das ganze Jahr in DK steht und nur dort gefahren wird, dann müssen das Auto wohl dort anmelden und dann auch die Registreringsafgift zahlen. Das könnte ich auch nachvollziehen.
Beim Lesen der Beiträge hier im Forum und des Gesetzes BEK nr 651 af 16/06/2011 fällt mir aber auf, dass bei der Registrierungspflicht immer auf den Wohnsitz / hauptsächlichen Aufenthalt des Besitzers oder Nutzers referenziert wird.
Man könnte es also so lesen: Es ist egal, wo das Auto steht oder gefahren wird. Solange der Besitzer und Benutzer seinen Wohnsitz und Lebensmittelpunkt (>185 Tage im Jahr) im Ausland hat, muss er sein Auto nicht in DK anmelden. Diese Sicht würde mich zwar überraschen, auf der anderen Seite freuen, weil wir uns die Registreringsafgift sparen würden.
Kann jemand zu diesem Fall etwas sagen?
Grüße,
Jens
es gibt ja schon verschiedenste Beiträge zum Thema "Auto in DK anmelden", aber zu meiner speziellen Frage habe ich nichts gefunden. Auch wenn es nicht direkt mit "Auswandern" zusammenhängt, denke ich dass die Frage hier am ehesten passt. Wenn nicht, bitte verschieben:
Meine Freundin und ich leben in D (fester Wohnsitz und arbeiten hier auch Vollzeit). Da meine Freundin als Kind mehr als 5 Jahre in DK gelebt hat, hatten wir letztes Jahr die Gelegenheit, ein Ferienhaus in DK zu kaufen. Jetzt spielen wir mit dem Gedanken, ein älteres Auto dort beim Ferienhaus stehen zu lassen (und z.B. mit Flugzeug oder Bahn hinzureisen).
Erster Gedanke: Wenn das Auto das ganze Jahr in DK steht und nur dort gefahren wird, dann müssen das Auto wohl dort anmelden und dann auch die Registreringsafgift zahlen. Das könnte ich auch nachvollziehen.
Beim Lesen der Beiträge hier im Forum und des Gesetzes BEK nr 651 af 16/06/2011 fällt mir aber auf, dass bei der Registrierungspflicht immer auf den Wohnsitz / hauptsächlichen Aufenthalt des Besitzers oder Nutzers referenziert wird.
Man könnte es also so lesen: Es ist egal, wo das Auto steht oder gefahren wird. Solange der Besitzer und Benutzer seinen Wohnsitz und Lebensmittelpunkt (>185 Tage im Jahr) im Ausland hat, muss er sein Auto nicht in DK anmelden. Diese Sicht würde mich zwar überraschen, auf der anderen Seite freuen, weil wir uns die Registreringsafgift sparen würden.
Kann jemand zu diesem Fall etwas sagen?
Grüße,
Jens
Nicht mit Sicherheit, aber ich vermute sehr stark, dass du unbesorgt mit ausländischer Registrierung in DK mit dem Auto fahren darfst. Es geht ja nicht um den Anwendungsort sondern den festen Wohnsitz des Besitzers.
Was ich aber garnicht weiss, spielt es für die deutschen Behörden oder die Versicherung eine Rolle wo das Fahrzeug steht.
Was ich aber garnicht weiss, spielt es für die deutschen Behörden oder die Versicherung eine Rolle wo das Fahrzeug steht.
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Naja, das Auto steht dort, aber wir sind (leider) nicht so oft dort, sondern wollen, wie beschrieben, öfter mal mit dem Flieger hin.Berserker hat geschrieben:wenn du dein älteres Auto aber immer in DK am Ferienhaus stehen lässt,also mehr als die besagten 185 Tage,
kann man doch durchaus der Meinung sein,
dein Lebensmittelpunkt ist DK.
Da wir weiterhin in D leben, sollte das mit den deutschen Nummernschildern kein Problem sein.Berserker hat geschrieben:Und wenn ihr jetzt schon Dänen seit, zumindest anteilig,
was ist dann mit den deutschen Nummernschildern.
Das ist nochmal ein guter Punkt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die deutschen Steuerbehörden sich daran stören, wenn sie weiterhin die KFZ-Steuer bekommen. Aber das mit der Versicherung sollte ich nochmal prüfen. Ich stelle mir gerade vor: "Mein Auto ist gestohlen / aufgebrochen worden." - "Wo?" - "In Dänemark." - "Wann?" - "Weiss ich nicht, irgendwann zwischen Zeitpunkt X und Zeitpunkt Y, dazwischen habe ich das Auto nur dort stehen gehabt".... Hmmmm, da würde ich als Versicherungsgesellschaft vielleicht komisch reagieren. Da muss ich wohl mal in die Tiefen der Versicherungsbestimmungen eintauchen.Ferienhausvermittler hat geschrieben:spielt es für die deutschen Behörden oder die Versicherung eine Rolle wo das Fahrzeug steht.
wie jetztFerienhausvermittler hat geschrieben:Die Frage ist ob sich eine Versicherung lohnt - mein Auto ist z.B. nicht versichert. So kannst du dieses Problem auch lösen. Vermute das Auto wird kein grosser Wert haben.
Wo das Auto steht soll den Lebensmittelpunkt nicht beeinflussen. Da wiegt das Bett schon mehr


oder meinst du nur die teil/vollkaskoversicherung als nicht versichert

die kann man natürlich rausnehmen aus der haftpflicht
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@ Jan
genau das habe ich ja gemeint, mit den 185 Tagen.
Da beißt sich doch die Katze in den Schwanz.
Wenn 185 Tage überschritten, kein FH in DK.
aber Lebensmittelpunkt in DK,
Wenn weniger als 185 Tage, FH ja,
aber DK nicht mehr Lebensmittelpunkt.
Und als Tourist darf ich doch auch nur 3 Monate ununterbrochen
in DK bleiben. Das Auto steht aber mit deutschen Nummern
365 Tage vor der Tür.
Bleibt nur noch eine Garage oder Scheune zum unaufälligen abstellen.
Ich würde es vor dem Finanzamt abstellen, die merken das garantiert nicht.
Gunnar
genau das habe ich ja gemeint, mit den 185 Tagen.
Da beißt sich doch die Katze in den Schwanz.
Wenn 185 Tage überschritten, kein FH in DK.
aber Lebensmittelpunkt in DK,
Wenn weniger als 185 Tage, FH ja,
aber DK nicht mehr Lebensmittelpunkt.
Und als Tourist darf ich doch auch nur 3 Monate ununterbrochen
in DK bleiben. Das Auto steht aber mit deutschen Nummern
365 Tage vor der Tür.
Bleibt nur noch eine Garage oder Scheune zum unaufälligen abstellen.
Ich würde es vor dem Finanzamt abstellen, die merken das garantiert nicht.
Gunnar
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Genau das ist ein Punkt, auf den ich hinaus wollte: Wenn mein Auto (mit deutschen Nummernschildern) dort steht, bedeutet das ja nicht, dass ich auch dort bin. Aber ich werde mich wohl auf einige Nachfragen einstellen müssen. Daher habe ich jetzt beschlossen, im nächsten Urlaub mal bei SKAT vorbeizulaufen und denen die Situation zu erklären. Und wenn die der Meinung sind, dass ich das Auto nicht ummelden muss, dann lass ich mir das auch schriftlich geben. Ich halte Euch auf dem laufenden...Berserker hat geschrieben:Und als Tourist darf ich doch auch nur 3 Monate ununterbrochen
in DK bleiben. Das Auto steht aber mit deutschen Nummern
365 Tage vor der Tür.
Bleibt nur noch eine Garage oder Scheune zum unaufälligen abstellen.
Also, ich habe die Sache mit Auto in DK und Wohnsitz in DE schon zwei mal gemacht, als ich hier noch nicht fest wohnte. Einmal ein Jahr, einmal über 7 Monate. Das Auto stand in DK mit deutschen Nummerplatten. Ich hätte es damals gar nicht in DK anmelden können. Wie denn auch ohne Wohnsitz in DK? Sicherheitshalber hatte ich damals bei der Polizei gefragt, ob das so o.k. geht. Die erklärten zwar, dass das eher Sache des Skat ist, gaben mir aber auch Auskunft.
Das Auto kann man nur dann in DK anmelden, wenn man auch seinen Wohnsitz in DK hat, ansonsten ist man Tourist (oder Pendler oder Arbeitssuchender). Als Schengen-Tourist kann man sich pro Halbjahr 3 Monate lang in DK aufhalten ob ununterbrochen oder mit Heimfahrten, spielt keine Rolle. Zur Arbeitssuche darf man sich noch weitere 3 Monate in DK aufhalten. Der beschränkte Aufenthalt ist aber nicht auf Autos ausgedehnt. Es gibt kein Gesetz, was verlangt, dass man das Auto mit sich führen muss, wenn man das Land verlässt. Aber: man darf das Auto niemandem mit dänischem Wohnsitz ausleihen, auch keinen in DK wohnenden Deutschen. Macht man das, machen sich der Fahrer und man selbst strafbar und wie man weiß, sind dänische Strafen nicht gerade unerheblich. Ich würde das Auto auch nicht so offen da rumstehen lassen, nicht nur, um nervige Anfragen wegen der deutschen Platten zu vermeiden, sondern auch aus Sicherheitsgründen. Man trägt ja auch die Verantwortung als Fahrzeughalter, wenn man sich monatelang nicht dort aufhält. Zudem ist es auch etwas schwierig, wenn man das Auto nicht mitnimmt, wirklich nachzuweisen, dass man sich nicht länger als erlaubt, im Land aufgehalten hat. Dann sollte man unbedingt die Tickets das Jahr über sammeln.
Hilsen Hina
Das Auto kann man nur dann in DK anmelden, wenn man auch seinen Wohnsitz in DK hat, ansonsten ist man Tourist (oder Pendler oder Arbeitssuchender). Als Schengen-Tourist kann man sich pro Halbjahr 3 Monate lang in DK aufhalten ob ununterbrochen oder mit Heimfahrten, spielt keine Rolle. Zur Arbeitssuche darf man sich noch weitere 3 Monate in DK aufhalten. Der beschränkte Aufenthalt ist aber nicht auf Autos ausgedehnt. Es gibt kein Gesetz, was verlangt, dass man das Auto mit sich führen muss, wenn man das Land verlässt. Aber: man darf das Auto niemandem mit dänischem Wohnsitz ausleihen, auch keinen in DK wohnenden Deutschen. Macht man das, machen sich der Fahrer und man selbst strafbar und wie man weiß, sind dänische Strafen nicht gerade unerheblich. Ich würde das Auto auch nicht so offen da rumstehen lassen, nicht nur, um nervige Anfragen wegen der deutschen Platten zu vermeiden, sondern auch aus Sicherheitsgründen. Man trägt ja auch die Verantwortung als Fahrzeughalter, wenn man sich monatelang nicht dort aufhält. Zudem ist es auch etwas schwierig, wenn man das Auto nicht mitnimmt, wirklich nachzuweisen, dass man sich nicht länger als erlaubt, im Land aufgehalten hat. Dann sollte man unbedingt die Tickets das Jahr über sammeln.
Hilsen Hina
Zuletzt geändert von Hina am 20.06.2011, 19:47, insgesamt 1-mal geändert.
"Alle Menschen haben das gleiche Recht zu denken, aber die wenigsten machen Gebrauch davon.“ Curt Goetz
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Ich wollte mich bei den (im Verhältnis zur Gesamtzahl der Antworten wenigen) konstruktiven Antworten auf meine Frage bedanken, speziell Ferienhausvermittler, annikki und Hina.
Beim Rest konnte ich nicht so ganz folgen, was jetzt eigentlich das Problem ist, aber ich ignoriere das jetzt einfach mal...
Beim Rest konnte ich nicht so ganz folgen, was jetzt eigentlich das Problem ist, aber ich ignoriere das jetzt einfach mal...
Tja, so ist es nun einmal!
Eigentlich schon fast komisch, dass gerade „Ferienhausvermittler“ mit der Themenentfernung begann und auch einige Antworten von Ihm sachlich zumindest zweifelhaft waren.
Aber: Alle Macht den Moderatoren!
So oder so ähnlich hieß es doch früher schon.
Zu dem von mir in dem auch gelöschten Kommentar gemachten Vorschlag werde ich halt einen eigenen Thread eröffnen.
Hejhej
Joachim
Eigentlich schon fast komisch, dass gerade „Ferienhausvermittler“ mit der Themenentfernung begann und auch einige Antworten von Ihm sachlich zumindest zweifelhaft waren.
Aber: Alle Macht den Moderatoren!
So oder so ähnlich hieß es doch früher schon.
Zu dem von mir in dem auch gelöschten Kommentar gemachten Vorschlag werde ich halt einen eigenen Thread eröffnen.
Hejhej
Joachim