Als Deutsche Wohnung (Eigentum) in Helsingør kaufen...HILFE

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michaela
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Als Deutsche Wohnung (Eigentum) in Helsingør kaufen...HILFE

Beitrag von michaela »

Hallo Ihr Lieben,

Ich brauche eure Hilfe.

Meine Schwester ist mit einem Dänen verheiratet und hat vor kurzen einen kleinen Sohn bekommen. Jetzt ist die Wohnung zu klein und da hätten wir auch das Problem.

Ich selber habe drei Jahre in Dänemark gelebt und besitze auch eine Aufenthaltsgenehmigung + CPR-Nr., aber arbeite hier zur Zeit nicht. Ich bin zwar sehr viel in Dänemark aber studiere im Augenblick wieder in Deutschland sprich ich bezahle derzeit keine Steuern.

Ist es Möglich, dass ich dennoch eine Wohnung hier kaufen kann auch ohne das ich hier derzeit Arbeite?
Können meine Eltern eventuelle eine Wohnung für mich kaufen?
Oder kann meine Mutter eine Wohnung kaufen zu 99 % und meine Schwester (die hier lebt und arbeitet) gehört 1 % davon?

Meine Schweste beziehst zusammen mit Ihrem Mann schon eine Wohnung hier und kann sich daher nicht noch eine kaufen.

Wir haben heute schon mehrere Eigentumsmakler besucht, ist garnicht so einfach, meinen auch die Makler aber vielleicht hat ja jemand eine Idee oder war selber in der Situation?

Wir wollen einfach fast jeden Monat hier hoch fahren und da macht es bald mehr Sinn eine 2-Raum-Wohnung zu kaufen anstelle von Hotelrechnungen zu bezahlen.

Ich wäre über jeden Tipp oder Anreiz sehr dankbar. Gern auch über Privatnachricht,wenn Fragen noch unklar sind.

VIELEN VIELEN DANK

Michaela
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Jan_K
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Beitrag von Jan_K »

jetzt wäre nur noch wichtig zu wissen, wo "hier" ist und wo deine eltern leben und hast du nun eine aktuelle aufenthaltsgenehmigung und bist in DK gemeldet oder nicht?
Hina
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Beitrag von Hina »

In DK kann man nur Wohnraum erwerben, wenn das dann auch der Wohnsitz werden soll. Das ist unabhängig, ob Du bereits eine CPR hast oder wie lange Du vorher in DK gewohnt hast. Wenn Du Deinen Wohnsitz wegen Deines Studiums in DE hast, geht das nicht, ebenso nicht, wenn Deine Eltern ihren Wohnsitz in DE haben und auch da wohnen bleiben wollen. Es nutzt auch nichts, wenn Deine Schwester 1 % Miteigentümer sein will.
http://www.ambberlin.um.dk/de/menu/H%C3%A4ufig+gefragt/Erwerb+von+Immobilien+in+D%C3%A4nemark/

Hilsen Hina
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michaela
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Beitrag von michaela »

Hej Hina,
danke für den Link.
Es steht doch weiter unten "andere Personen" oder so Ähnliche. Ich habe aber länger als 5 Jahre in Dänemark gewohnt, habe hier mein Abitur gemacht, bin dann aber wieder nach deutschland für mein Studium ...kann ich dann Eigentum erwerben? (und meine Eltern sicher mir das finanzielle ab, wie eine Art Bürgschaft? )
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michaela
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Beitrag von michaela »

hej Jan..

hier ist eine Wohnung in helsingör (Nordseeland über Kopenhagen)..
Meine Eltern leben in Deutschland.
Ich habe mein Abitur in Dänemark gemacht und bin bereits über 5 Jahre in DK gemeldet seit Sommer 2006.

Ich mache nur zur Zeit mein Studium in Deutschland, werde aber auch nächstes Jahr mein Auslandssemester wieder in Dänemark machen.

Ich habe eine gültige CPR-Nr. und bin auch sehr viel hier.
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Hina
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Beitrag von Hina »

Du hattest geschrieben, dass Du 3 Jahre in DK gelebt hast, davon war ich ausgegangen. Wenn Du aber über 5 Jahre hier gelebt hast, sollte es kein Problem sein. Wende Dich einfach an das Justizministerium. Letztens hat hier auch jemand im Forum geschrieben und sogar ein Sommerhaus trotz Wohnsitz in DE kaufen dürfen, weil es über 5 Jahre in DK waren. Man muss dann noch die besondere Beziehung zu DK nachweisen aber das ist ja nun für Dich gar kein Problem.

Hilsen Hina
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Beitrag von Udenlandsdansker »

Michaela wird erst dann die Wohnung in Helsingör kaufen können, wenn sie als Wohnsitz benutzt werden soll (sprich: sie muss dort gemeldet sein).

Eine Ganzjahreswohnung kann nicht als Ersatz für ein Hotelzimmer benutzt werden, es MUSS jemand dort gemeldet sein. Für einen solchen Zweck gibt es eben Freizeithäuser.
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Beitrag von annikade »

An die, die sich auskennen:
Wie ist es, wenn die Schweter die Wohnung kauft und sie ihr vermietet?

Gruß

/annika
Hina
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Beitrag von Hina »

Michaela hat ja geschrieben, dass die Schwester nicht noch eine Wohnung kaufen kann. Möglicherweise hängt das ja mit der Finanzierung zusammen.
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Jan_K
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Beitrag von Jan_K »

eigentlich könnte sie, wenn sie eine unbegrenzte aufenthaltsgenehmigung hat, die wohnung doch auch zum zwecke der vermietung erwerben, wenn sie dann leider leider keinen passenden mieter findet, kann sie ja aber nichts dafür ;-) und so lange die wohnung nicht vermietet ist, spricht ja nichts dagegen, sie von zeit zu zeit selber zu nutzen...
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Beitrag von Udenlandsdansker »

Stimmt, müsste sie eigentlich können, vorausgesetzt aber dass jemand dort gemeldet ist (wir bewegen uns also auf der Grenze der Legalität, und Mieter sind in DK im übrigen anscheinend sehr schwer raus zu bekommen)

Da Michaela gegenwärtig nicht in DK wohnt fällt sie unter der Gruppe "Andere Personen" in Hina's Link. Sie hat mehr als 5 Jahre in DK gewohnt, braucht somit keine Genehmigung des Justizministeriums.

Eine andere Möglichkeit:

Es gibt aber vereinzelt Ganzjahreswohnungen ohne Wohnpflicht (z.B. in Örestaden in Kopenhagen, glaube ich). Eine solche dürfte nicht unter dem allgemeinen Verbot von Verkauf von Ferienhäuser an Ausländern (im Ausland) fallen, da sie als solche eben nicht eingestuft sind.
annikade
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Beitrag von annikade »

Hina hat geschrieben:Michaela hat ja geschrieben, dass die Schwester nicht noch eine Wohnung kaufen kann. Möglicherweise hängt das ja mit der Finanzierung zusammen.
Das habe ich aber anders verstanden.
Nämlich so, dass angenommen wird, es könne nur eine Wohnung auf einmal erworben werden - was aber unrichtig sein dürfte.
An der Finanzierung soll's ja wohl nicht scheitern - siehe Hinweis auf die Eltern.

Gruß

/annika
Udenlandsdansker
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Beitrag von Udenlandsdansker »

Im übrigen ist der richtige Ansprechpartner für die Klärung dieser Frage nicht der Makler, sondern ein auf Immobiliengeschäften spezialisierter Anwalt (boligadvokat). Da ehe ratsam ist, ein solcher beim Kauf/Verkauf zur Seite zu haben empfielt sich bereits jetzt Kontakt aufzunehmen,
michaela
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Beitrag von michaela »

Danke für die zahlreichen und vor allem sehr hilfreichen Antworten.
Wir haben beim Justizministerium angerufen und werden dort ein Antrag einreichen.
Denke eigentlich haben wir ganz gute Chancen.

Also drück die Daumen.
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Hina
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Beitrag von Hina »

Das denke ich auch. Wenn Du sogar eine permanete Aufenthaltsgenehmigung hast und in DK gemeldet bist, wirst Du vielleicht nichtmal die Sondergenehmigung brauchen.
Ich drücke Dir die Daumen.

Hilsen Hina
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