Verjährung der Steuerschulden?

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Kurze1271
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Verjährung der Steuerschulden?

Beitrag von Kurze1271 »

Hallo...bin neu hier! Habe mich schon versucht, durch Forum zu lesen, aber nichts passendes gefunden.
Und zwar hat mein Mann von 2006 bis 2009 in Dänemark gearbeitet und auch jedes Jahr seine Skat-Erklärung abgegeben. Bei der letzten Erklärung gab es aufeinmal eine Steuerschuld von 4900,-- Kronen, die sich aus dem Jahr 2007 ergeben hat. Aber erst 2009 bemerkt wurde.
Habe gelesen, das nach dem alten Steuerrecht, diese Forderung am 01.01.2011 verjährt ist. Das Skat-Amt ist der Meinung, da es erst 2009 aufgefallen ist, ist die Verjährung noch nicht um.

Was ist nun richtig?? Mein Mann kann ja nichts dafür, das die Steuerschulden untergegangen sind und erst 2009 wieder auftauchen.

Freue mich über jede hilfreiche Antwort!
Hafra
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Beitrag von Hafra »

hej

mMn setzt die Verjährung ein mit inkrafttreten des Jahresabschlusses. Es sind mE auch Daten hinterlegt bis wann Widerspruch eingereicht werden kann. Nun kann es aber sein, das ja in den (Papier)Erklärungen des Skats das irgendwo vermerkt wurde, nur der Laie (Du/dein Mann) konnten diese Worte nicht zu ordnen. Somit kamen Euch aber die Argumente zur Kenntnis.
Warum es nicht im Folgejahr verrechnet wurde, steht aufm anderen Blatt Papier.
Nach hiesiger Auffasssung ist der Steuerschuldner für alle Angaben ( auch wenn Sie ein Steuerberater od der Skat-Mann macht) verantwortlich.
Aber im Ernstfall steht Dir ja der Klageweg offen ( steht aufn Steuerbescheid), ob es sich aber lohnen würde bei der Summe wag ich zu bezweifeln...

lg H
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Kurze1271
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Beitrag von Kurze1271 »

danke für die Info.
Wir haben aber erst 2009 von der Steuerschuld erfahren (aber ohne konkrete Zahlungsvereinbaren usw.) und letzten Monat kam dann die 1. Mahnung und ich habe dann auch Widerspruch eingelegt.

In Deutschland ist es doch auch so, das nach 3 bzw. 4 Jahren die Schuld verjährt ist, wenn kein vollstreckbarer Titel vorliegt und das ist ja hier auch der Fall.

Meiner Meinung nach, zählt hier auch das Jahr der Entstehung (2007) und nicht der Feststellung (2009). Kann mich natürlich auch irren.
Hina
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Beitrag von Hina »

In Deutschland zählt die Zahlungsverjährungsfrist doch auch erst nach Festsetzung der Steuerschuld und nicht nach dem Jahr der Entstehung. Die Steuerfestsetzungsfrist beträgt vier Jahre nach dem Steuerjahr. Das wäre z.B. für das Steuerjahr 2007 eine Verjährung der Festsetzungsfrist ab 2012. Danach kann keine Steuerschuld mehr festgesetzt werden, außer wenn eine Steuerhinterziehung festgestellt wird. Dann beträgt die Festsetzungsfrist 10 Jahre. Nach der Festsetzung der Steuerschuld beginnt die Frist für die Zahlungsverjährung und die beträgt 5 Jahre, kann aber auch durch verschiedene Umstände, wie Mahnung, Zahlungsaufschub, Stundung, Vollstreckungsaufschub usw. verlängert werden.

Wie die Fristen in DK genau sind, weiß ich auch nicht aber wenn es um eine Steuerschuld aus dem Steuerjahr 2007 geht, die erst 2009 festgesetzt wurde, warum auch immer erst mit einem Jahr Verspätung, ist die Zahlungsfrist zwei Jahre nach der Festsetzung ganz bestimmt noch nicht verjährt. Normalerweise gibt es auch keine konkreten Zahlungsfristen für die Begleichung der festgesetzten Steuerschuld. Die muss man gleich bezahlen da es sich nicht um eine Rechnungsbegleichung mit Zahlungsziel handelt. Zahlt man verspätet, fallen ab sofort nach Festsetzung Zinsen an und nach einer gewissen Frist beginnt das Mahnverfahren, das dann die Verjährungsfrist unterbricht. Wenn Dein Mann allerdings danach noch in DK gearbeitet hätte, dann wäre natürlich die Möglichkeit gegeben, das auf das laufende Steuerjahr mit Verzinsung zu übertragen.

Hilsen Hina
"Alle Menschen haben das gleiche Recht zu denken, aber die wenigsten machen Gebrauch davon.“ Curt Goetz
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