Als Deutscher dänisches Auto fahren
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Als Deutscher dänisches Auto fahren
Hallo,
darf man als deutscher Bürger, der nicht in DK wohnt, ein Fahrzeug mit dänischen Kennzeichen Fahren?
darf man als deutscher Bürger, der nicht in DK wohnt, ein Fahrzeug mit dänischen Kennzeichen Fahren?
Gruß Werner
Der halbe Däne
Der halbe Däne
Hej du
Aber sicher darf "Mensch" das !
- Die Sonderregelung gilt nur für "Menschen" die in DK wohnen, alle anderen dürfen Kennzeichen aller Art fahren (natürlich nur sofern passende Pappe, versichert und und und...
)
Bist du trotzdem unsicher, eiweil ich gerade Paragrafen nicht im Kopp habe zum benennen, Poli in DK gibt gerne Auskunft ... (fahren ja genug "Aussengeländer" auf dänischen Lastern und Siemens Firmenwägen durch die Gegend- so als Bleistift
)
hilsen
Aber sicher darf "Mensch" das !
- Die Sonderregelung gilt nur für "Menschen" die in DK wohnen, alle anderen dürfen Kennzeichen aller Art fahren (natürlich nur sofern passende Pappe, versichert und und und...

Bist du trotzdem unsicher, eiweil ich gerade Paragrafen nicht im Kopp habe zum benennen, Poli in DK gibt gerne Auskunft ... (fahren ja genug "Aussengeländer" auf dänischen Lastern und Siemens Firmenwägen durch die Gegend- so als Bleistift

hilsen

- Lars J. Helbo
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Stimmt so nicht. Sie Staatsangehörigkeit ist unerheblich. Es geht nur um den Wohnort.Ferienhausvermittler hat geschrieben:... - nur umgekehrt geht es nicht, d.h. Däne in ausländisches Auto.
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Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
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Wie schaut das eigentlich andersrum aus, als Deutscher, der in DK dauerhaft wohnt in D.
Kann man dann in D mal zu Besuch ist, den Wagen eines Freundes oder so fahren um mal flott Einkaufen zu gehen?
Greift da dann das dänische Recht? Oder das deutsche?
Würd mich mal interessieren.
Ich mein, ich hab ein dänisches Auto, mich betrifft das nicht wirklich.Rein theoretisch nur.
Kann man dann in D mal zu Besuch ist, den Wagen eines Freundes oder so fahren um mal flott Einkaufen zu gehen?
Greift da dann das dänische Recht? Oder das deutsche?
Würd mich mal interessieren.
Ich mein, ich hab ein dänisches Auto, mich betrifft das nicht wirklich.Rein theoretisch nur.
Hilsen
Sæler
Mein Herz gehört Fanø
Sæler
Mein Herz gehört Fanø
Ok, ich besuche meine alte Heimat.Komme mit meinem dänischen Auto.Werde zu Hause abgeholt und fahre zu ner Freundin,Fazit: Ich hab mein dänisches Auto nicht dabei.Jetzt wollen wir eben bei der Pizzabude was holen und ich biete an, mit ihrem deutschen Auto die vorbestellten Sachen in der Pizzeria abzuholen.
Da ich in DK lebe und in dem hypothetischen Fall ihr deutsches Auto fahren würde, wäre das erlaubt????
Da ich in DK lebe und in dem hypothetischen Fall ihr deutsches Auto fahren würde, wäre das erlaubt????
Hilsen
Sæler
Mein Herz gehört Fanø
Sæler
Mein Herz gehört Fanø
Allllsoooo :
Diese nur Dänemark eigene "Steuer - und Verkehrsregel" ist so :
Innerhalb Dänemarks dürfen Menschen mit Wohnsitz in DK nur dänisch zugelassene Fahrzeuge fahren ..
Wohnhafte Aussengeländer dürfen IN Dk fahren was sie wollen (sofern die Pappe es zulässt)
IN Dk WOHNHAFTE können im Ausland fahren was ihnen beliebt (das ist dem Königreich Dk ja sowas von wurscht...)
Sollte nun ein in Dk Wohnender sich zum Bleistift ein Wohnmobil in Flens leihen und damit nach Norwegen in Urlaub wollen, DARF er den DIREKTEN Weg von Grenze bis Fähre fahren - mal eben daheim vorbei zum packen ist lt Gesetz nicht erlaubt...
Fahrzeuge im Ausland gekauft sind dem kürzesten Weg zum nächsten Zoll und Biltilsyn vorzufahren und umzuschildern- so das Gesetz- praktisch ist aber ein Gentlemens Agreement mit 14 Tagen, in diesem Falle, üblich...
Hoffe alle gewünschten Infos ausgeplappert zu haben
lg moni.a
Diese nur Dänemark eigene "Steuer - und Verkehrsregel" ist so :
Innerhalb Dänemarks dürfen Menschen mit Wohnsitz in DK nur dänisch zugelassene Fahrzeuge fahren ..
Wohnhafte Aussengeländer dürfen IN Dk fahren was sie wollen (sofern die Pappe es zulässt)
IN Dk WOHNHAFTE können im Ausland fahren was ihnen beliebt (das ist dem Königreich Dk ja sowas von wurscht...)
Sollte nun ein in Dk Wohnender sich zum Bleistift ein Wohnmobil in Flens leihen und damit nach Norwegen in Urlaub wollen, DARF er den DIREKTEN Weg von Grenze bis Fähre fahren - mal eben daheim vorbei zum packen ist lt Gesetz nicht erlaubt...
Fahrzeuge im Ausland gekauft sind dem kürzesten Weg zum nächsten Zoll und Biltilsyn vorzufahren und umzuschildern- so das Gesetz- praktisch ist aber ein Gentlemens Agreement mit 14 Tagen, in diesem Falle, üblich...
Hoffe alle gewünschten Infos ausgeplappert zu haben

lg moni.a
danke fuer diesen petergogisch wertvollen beitragmoni.a hat geschrieben:Allllsoooo :
Diese nur Dänemark eigene "Steuer - und Verkehrsregel" ist so :
Innerhalb Dänemarks dürfen Menschen mit Wohnsitz in DK nur dänisch zugelassene Fahrzeuge fahren ..
Wohnhafte Aussengeländer dürfen IN Dk fahren was sie wollen (sofern die Pappe es zulässt)
IN Dk WOHNHAFTE können im Ausland fahren was ihnen beliebt (das ist dem Königreich Dk ja sowas von wurscht...)
Sollte nun ein in Dk Wohnender sich zum Bleistift ein Wohnmobil in Flens leihen und damit nach Norwegen in Urlaub wollen, DARF er den DIREKTEN Weg von Grenze bis Fähre fahren - mal eben daheim vorbei zum packen ist lt Gesetz nicht erlaubt...
Fahrzeuge im Ausland gekauft sind dem kürzesten Weg zum nächsten Zoll und Biltilsyn vorzufahren und umzuschildern- so das Gesetz- praktisch ist aber ein Gentlemens Agreement mit 14 Tagen, in diesem Falle, üblich...
Hoffe alle gewünschten Infos ausgeplappert zu haben![]()
lg moni.a

Skat macht aber trotzdem regelmässig Kontrollen in Harrislee !
Es sind eben viele Dænen die Am Oxer in Harrislee entweder ein Auto für den Urlaub leihen oder sogar einen Camper, erstens um das eigene KfZ zu schonen und zweitens ist es sehr sehr günstig.
Ich kann mir nicht vorstellen dass es legal ist was skat macht aber....hhhmmm
So einige Dænen sind schon auf deutscher Seite von skat angehalten worden
Es sind eben viele Dænen die Am Oxer in Harrislee entweder ein Auto für den Urlaub leihen oder sogar einen Camper, erstens um das eigene KfZ zu schonen und zweitens ist es sehr sehr günstig.
Ich kann mir nicht vorstellen dass es legal ist was skat macht aber....hhhmmm
So einige Dænen sind schon auf deutscher Seite von skat angehalten worden
moni.a hat geschrieben:Allllsoooo :
Diese nur Dänemark eigene "Steuer - und Verkehrsregel" ist so :
Innerhalb Dänemarks dürfen Menschen mit Wohnsitz in DK nur dänisch zugelassene Fahrzeuge fahren ..
Wohnhafte Aussengeländer dürfen IN Dk fahren was sie wollen (sofern die Pappe es zulässt)
IN Dk WOHNHAFTE können im Ausland fahren was ihnen beliebt (das ist dem Königreich Dk ja sowas von wurscht...)
Sollte nun ein in Dk Wohnender sich zum Bleistift ein Wohnmobil in Flens leihen und damit nach Norwegen in Urlaub wollen, DARF er den DIREKTEN Weg von Grenze bis Fähre fahren - mal eben daheim vorbei zum packen ist lt Gesetz nicht erlaubt...
Fahrzeuge im Ausland gekauft sind dem kürzesten Weg zum nächsten Zoll und Biltilsyn vorzufahren und umzuschildern- so das Gesetz- praktisch ist aber ein Gentlemens Agreement mit 14 Tagen, in diesem Falle, üblich...
Hoffe alle gewünschten Infos ausgeplappert zu haben![]()
lg moni.a
Wäre der Beitrag ohne die alberne Gossen-Kindergarten Aussprache nicht
noch wertvoller

ot an :
@ Galaxina, Sandsturm und wer sich sonst noch angesprochen fühlen möchte.
Sollte mir irgendwann mal extrem langweilig werden- wobei ich nicht davon ausgehe, dass es in den nächsten Jahrzehnten passieren wird-
dann werde ich meine Beiträge vor Veröffentlichung zuerst an euch senden, damit ihr , je nach eurer Tageslaune, entscheiden könnt, ob ihr die "saloppe" Sprache möchtet, oder die "politisch korrrekte Juraabteilung" .
Allem Anschein nach haben Babsi und Sæler kein Problem damit gehabt, meine Wortwahl zu verstehen.
Ansonsten, wie wäre es mal mit dem Versuch, Fragen zu Beantworten, anstatt relativ sinnfreie und themenabweichende "Zwischenrufe" wieder und wieder zu posten ? (dies als Gegenfrage)
ot aus.
hilsen...
@ Galaxina, Sandsturm und wer sich sonst noch angesprochen fühlen möchte.
Sollte mir irgendwann mal extrem langweilig werden- wobei ich nicht davon ausgehe, dass es in den nächsten Jahrzehnten passieren wird-
dann werde ich meine Beiträge vor Veröffentlichung zuerst an euch senden, damit ihr , je nach eurer Tageslaune, entscheiden könnt, ob ihr die "saloppe" Sprache möchtet, oder die "politisch korrrekte Juraabteilung" .
Allem Anschein nach haben Babsi und Sæler kein Problem damit gehabt, meine Wortwahl zu verstehen.
Ansonsten, wie wäre es mal mit dem Versuch, Fragen zu Beantworten, anstatt relativ sinnfreie und themenabweichende "Zwischenrufe" wieder und wieder zu posten ? (dies als Gegenfrage)
ot aus.
hilsen...