Wie lange Anspruch Arbeitslosengeld als Grenzpendler?

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Fugenfueller
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Wie lange Anspruch Arbeitslosengeld als Grenzpendler?

Beitrag von Fugenfueller »

Hallo,

ich bin Grenzpendler, und bekomme wenn ich Arbeitslos werde Arbeitlosengeld vom deutschen Arbeitsamt.

Ich war die letzten 2 Jahren über den Winter arbeitslos, und habe dadurch letztes Jahr fast mein ganzen Anspruch ausgeschöpft, ich glaube ich hatte noch einen Monat oder so.
Ich konnte leider erst im Juli 2011 wieder anfangen zu Arbeiten.

Jetzt meine Frage: wie lange muss ich in Dänemark mindestens Arbeiten bis ich wieder Ansruch auf ALG habe? Ich meine es ist mindestens ein halbes Jahr. Aber ich bin mir nicht sicher.
Ich habe beim Arbeitsamt angerufen, aber habe keine Auskunft bekommen, (die Frau hatte überhaupt keine Ahnung von Grenzpendlern)
Einen Fehler hat Gott doch in die Schöpfung eingebaut.
Und zwar das er die Augen schließbar gemacht hat........................aber die Ohren nicht !
galaxina
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Beitrag von galaxina »

Ziermlich schlappe Leistung vom deutschen Arbeitsamt. Das ist wirklich der Hammer, dass du keine angemessene Auskunft erhalten hast. Das sagt ja auch einiges ueber den Zustand des deutschen Ausbildungswesens aus. Ich wuerd noch einmal bei einer anderen Sachbearbeiterin fragen und wenn das nicht hilft, die Leitung des Arbeitsamtes darueber informieren, dass keiner der Angestellten in der Lage ist, eine fachlich einwandfreie, verbindliche Auskunft zu geben.
sievers
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Beitrag von sievers »

Du kannst bis zum Skt. Nimmerleinstag in DK arbeiten, dein Anspruch bleibt der alte.

Beispiel:
du warst in DE ohne Arbeit. das A hat dir 12 Monate bewilligt.
Du warst 11 Monate arbeitslos und hast dann in DK eine Arbeit begonnen.
Du hast somit einen Rest von 1 Monat gehabt.
kommst du später nach DE auf den Arbeitsmarkt zurück hast du also nur noch Anspruch auf den 1 Monat.

So wurde es mir in SL beim A erklärt.
Schöne Grüße Jürgen

---------------------------------
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Fugenfueller
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Beitrag von Fugenfueller »

Nein ich rede ja vom Grenzpendleranspruch. Also nicht von meinem Anspruch aus Deutschland, der ist sowieso lange weg. Und Arbeiten will ich auch nicht wieder in Deutschland, sondern nächstes Jahr wieder in Dk.

Ich arbeite ja in Dänemark, und werde vorraussichtlich im Dezember wieder arbeitlos, habe aber dieses Jahr nur ein knapp ein halbes Jahr gearbeitet. Deswegen meine Frage, habe ich jetzt wieder Anspruch vom Arbeitsamt?
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Ralph
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Beitrag von Ralph »

sievers hat geschrieben:Du kannst bis zum Skt. Nimmerleinstag in DK arbeiten, dein Anspruch bleibt der alte.

Beispiel:
du warst in DE ohne Arbeit. das A hat dir 12 Monate bewilligt.
Du warst 11 Monate arbeitslos und hast dann in DK eine Arbeit begonnen.
Du hast somit einen Rest von 1 Monat gehabt.
kommst du später nach DE auf den Arbeitsmarkt zurück hast du also nur noch Anspruch auf den 1 Monat.

So wurde es mir in SL beim A erklärt.
Und trotzdem ist es falsch. Als Grenzgänger erarbeitest du dir in gleichem Masse Anspruch, wie bei einer Beschäftigung in Deutschland auch. (es sei denn, die gesetzlichen Bestimmungen dazu wurden in letzter Zeit geändert) Wie lange du nun für einen erneuten ALG- Anspruch in DK "aushalten" müsstest, kann ich nicht sicher beantworten, aber die Zeit von Juli bist jetzt wird kaum reichen...
gruss, Ralph
Ralph
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Beitrag von Ralph »

Fugenfueller hat geschrieben:Nein ich rede ja vom Grenzpendleranspruch ...
Was bitte soll das sein??? Nützliche Infos zu deiner Frage kannst du dir hier:
http://pendlerinfo.regionsyddanmark.dk/wm218063 rauslesen. Danach müsstest du, (wenn ich das richtig deute, innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate Beschäftigung nachweisen, um deinen ALg- Anspruch (zumindest teilweise) zu erneuern. So bleibt vermutlich nur dein Restanspruch- da du nix Neues erarbeitet hast.

Mein Tipp jedenfalls- mach dich schlau

bevor du zum Amt gehst!!!
a.kin
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Beitrag von a.kin »

Fugenfueller hat geschrieben:Nein ich rede ja vom Grenzpendleranspruch. Also nicht von meinem Anspruch aus Deutschland,
Hab ich auch noch nie gehört!
Wenn du wieder ein ganzes Jahr dazugearbeitet hättest, wäre ein halbes Jahr neuer Anspruch dazugekommen. Ist aber nun leider bei dir nicht so. Also bleibt dann wohl . . . NIX oder Onkel Hartz. Von DK gibts jedenfalls nix dazu, aber das weißt du ja als Grenzpendler.
Lieben Gruß
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mib777
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Beitrag von mib777 »

Fugenfueller hat geschrieben:Nein ich rede ja vom Grenzpendleranspruch. Also nicht von meinem Anspruch aus Deutschland, der ist sowieso lange weg. Und Arbeiten will ich auch nicht wieder in Deutschland, sondern nächstes Jahr wieder in Dk.

Ich arbeite ja in Dänemark, und werde vorraussichtlich im Dezember wieder arbeitlos, habe aber dieses Jahr nur ein knapp ein halbes Jahr gearbeitet. Deswegen meine Frage, habe ich jetzt wieder Anspruch vom Arbeitsamt?
Einen Grenzpendleranspruch gibt es nicht. Du bist bei Arbeitslosigkeit (wir reden hier von "voller" Arbeitslosigkeit, nicht nur von begrenzter auf Grund von Schlechtwetter etc.) über Dein Wohnland versichert. Und da gelten die gleichen regeln, ob Grenzpendler oder nicht.

Das eine AA in Osnabrück solche Fragen nicht unbedingt fachlich 100% korrekt beantworten kann, sollte man schon vermuten, liegt ja nich tgerade an der Grenze. Daher in solchen Fällen direkt an das Infocenter in Padborg wenden, die können da bessere und qualifiziertere Auskunft geben.
mvh
Michael
kalki
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Beitrag von kalki »

@Fugenfüller,

"Grenzpendleranspruch" gibt es nicht.

Im übrigen verhält es sich so,als ob du in DE gearbeitet hast mit deinem ALG-Anspruch, soll heißen,dass du -mittels der PDU1- deine Beschäftigungszeiten nachweisen mußt, hast du z.b. 2 Jahre ohne Unterbrechung in DK gearbeitet,so hast du 1 ganzes Jahr Anspruch auf ALG in Deutschland (Beschäftigungszeiten immer natürlich nachgewiesen durch die PDU1).
Es verhält sich im übrigen genauso wie in Deutschland,bist du praktisch Saisonarbeiter (dieses Wort gab es mal für den Bauarbeiter),so wirst du auf kurz oder lang im Hartz4-Bereich eintrudeln,weil du a)kein ganzes bzw 2 ganze Jahre voll durcharbeiten können wirst und b) dein Anspruch auf ALG schneller sinkt,als du diesen überhaupt aufstocken kannst.
Was meinst du,wieso die Leute vom Bau irgendwann Hartzer werden? Weil die das viertel Jahr zuhause sitzen,weil man Wetterbedingt nicht arbeiten kann,die letzten Jahre zeigen aber,dass der Winter länger wird,somit ist man auch länger zuhause,sprich arbeitslos,weil es in DK keinerlei Schlechtwetterregelung gibt,arbeitest du also nicht,bist du arbeitslos. Da du als Grenzpendler auch über keine Meldeadresse in DK verfügst,hast du -selbst wenn es solche Leistungen gäbe- kein Anrecht drauf,weil du Gastarbeiter bist und in dem Falle dein Heimatland zuständig ist, in dem Falle mit ALG.

Diesen Spruch hier ->
Und Arbeiten will ich auch nicht wieder in Deutschland, sondern nächstes Jahr wieder in Dk.
würde ich keinesfalls einem Mitarbeiter des AAs hören lassen,denn sonst kann es sein,dass das Amt dir die Leistungen vollkommen streicht,weil du "dem deutschen Arbeitsmarkt" nicht uneingeschränkt zur Verfügung stehst.Du bist also verpflichtet,dich hier in Deutschland zumindest "anzubieten",ob ein Beschäftigungsverhältnis zustande kommt,ist die andre Sache.Beim Vorstellungsgespräch kannst du zwar erwähnen,dass du wieder nach DK möchtest,allerdings auch hier vorsicht,denn der Arbeitgeber liefert Bericht ab (zumindest meistens),wie der Jobsuchende sich vorgestellt hat usw.
Habe selbst erlebt,dass mein Sachbearbeiter des AAs zu mir sagte,wenn ich ausschließlich nach DK vermittelt werden will,erhalte ich hier (in DE) keinerlei Leistungen. O,ich kann nicht bestätigen,ob der Sachbearbeiter mit diesem Spruch Recht hat,denn ich hab ja Leistungen beantragt gehabt für einen nachgewiesenen Beschäftigungszeitraum,und laut EU-Recht ist Deutschland nun mal für das zuständig.

Für dich als Grenzpendler ist nur 1 Sache wichtig:
deine PDU 1 muß korrekt ausgefüllt sein!Achte auch deine Beschäftigungszeiten,bei Kündigung durch Firmenkonkurst muß dir sogar noch eine Kündigungsfrist zugestanden werden (obwohl der Betrieb zwar dicht ist,aber das ist egal),lass dir am Besten durch die vorläufige E301 (oder dem jetzigen Antrag auf PDU1) durch den AG bestätigen,denn es kommt vor,dass Kopenhagen mehrfach (bei mir 6mal) die PDU1 falsch ausstellt und du somit nur Scherereien und Ärger mit dem deutschen AA bekommst,weil die knallhart sagen: ohne PDU1 kein ALG-Antrag und natürlich kein ALG!
Kleiner Tip: das Arbeitsamt kann sich die Daten auch direkt auf KBH bestätigen lassen,nur sagt einem das niemand! Soll ja in Zukunft sowieso alles übers Netz ablaufen,sodaß man gar keine Unterlagen mehr anfordern muß
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stockente
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Beitrag von stockente »

Kalki, du bist ein Genie vor dem Herrn :!:

Woher nimmst du bloß diese Geduld und Kraft die es benötigt, um wiedermal genau den Punkt zu treffen ?
kalki hat geschrieben:...würde ich keinesfalls einem Mitarbeiter des AAs hören lassen,denn sonst kann es sein,dass das Amt dir die Leistungen vollkommen streicht,weil du "dem deutschen Arbeitsmarkt" nicht uneingeschränkt zur Verfügung stehst.Du bist also verpflichtet,dich hier in Deutschland zumindest "anzubieten",ob ein Beschäftigungsverhältnis zustande kommt,ist die andre Sache...
Das kann ich bestätigen, da ich ja auch hin und wieder ( gerad jetzt wieder) mal kurz arbeitssuchend bin. Die Tante im AA kauft uns Handwerkern nicht ab, dass wir langfristig ewig in DK arbeiten werden.
[url=http://www.abload.de/image.php?img=stock-erpelxy-kopie2vwnb.jpg][img]http://www.abload.de/img/stock-erpelxy-kopie2vwnb.jpg[/img][/url]
Jan_K
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Beitrag von Jan_K »

wenn die ganzen langzeitarbeitslosen totalversager hierzulande alle offen und ehrlich zugeben würden, was sie alles im zuge ihrer "karriere" beruflich so vergeigt haben, dann würden die auch keinen cent mehr vom amt sehen...aber die haben ja immer tolle ausreden, wieso sie irgendwo nur einen tag arbeiten konnten und sich dann nicht mehr haben blicken lassen...
kalki
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Beitrag von kalki »

@Stockente,
möchte deinen Blick mal sehn,wenn so ne Tusnelda zu dir sagt.dass du keine Leistungen bekommst,weil du "dem deutschen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst",und das,wo du Familie hast.

Ich hab mich vor 5 Jahren auch nicht drum gerissen,den Dänischkurs zu absolvieren um danach -ja man kann sagen fast gezwungenermaßen- nach Dänemark zum Arbeiten zu gehen. Wäre auch lieber gern hier geblieben und jede Nacht in meinem Bett gelegen,da man hier aber Verpflichtungen hat,die nieman einem abnimmt,ist man zu solcher Montagetätigkeit gezwungen. Dass einen das AA dahinschickt,is normal,dass die sich aber danach nicht mehr um einen scheren,darf eigentlich nicht sein.
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breutigams
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Beitrag von breutigams »

Hast Du als Grenzpendler nicht genug
beiseite geschafft ? Machen andere doch auch.
Pendler leben doch von beschummeln. Oder ??
Der Teufel ist nicht so schwarz, wie man ihn malt
sievers
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Beitrag von sievers »

breutigams hat geschrieben:Hast Du als Grenzpendler nicht genug
beiseite geschafft ? Machen andere doch auch.
Pendler leben doch von beschummeln. Oder ??
Hast du nen guten Arzt, der gut nähen kann?
Schöne Grüße Jürgen

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kalki
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Beitrag von kalki »

@sievers,
das wollt ich auch fragen,ja.

BTW: wieso soll jeder Grenzpendler schummeln? Nur weil eine geringe Anzahl von denen das tut,müssen es längst nicht alle sein.
Außerdem haben wir alle unsere Skat in DK gelassen,soviel mal dazu.