Fuglesang hat geschrieben:Dann war bestimmt alles andere in der Preisklasse ausgebucht.
Sorry, aber dieser Argumentation kann ich nicht ganz folgen
Wenn ich als Mieter gravierende Mängel feststelle, die sich nicht "mal so eben" beheben lassen - wozu ein undichtes Dach zweifellos gehört - dann erwarte ich von meinem Anbieter, dass er mir ein anderes Haus zur Verfügung stellt, das zumindest gleichwertig mit dem von mir gemieteten Haus ist (natürlich ohne die Mängel). Und wenn kein gleichwertiges Haus in der Preisklasse frei ist, dann eben ein höherwertiges/höherpreisiges. Wer die Differenz dann letztendlich zahlt, ist mir als Mieter in dem Fall ziemlich schnuppe.
Um mal bei dem undichten Dach zu bleiben: Wessen Schuld ist das denn? Es wird ja wohl kaum so gewesen sein, dass von heute auf morgen an mehreren Stellen gleichzeitig Wasser eingedrungen ist. Da wird es ja auch eine gewisse "Vorlaufzeit" gegeben haben. Nach meiner Ansicht ist da der Vermieter/Eigentümer in der Pflicht, sich rechtzeitig - also beim ersten Anzeichen von durchnässenden Decken - darum zu kümmern, dass der Schaden behoben wird.
LG
Johanna