Messer mit nach Dänemark ?

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Tatzelwurm
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Beitrag von Tatzelwurm »

Hej,

ist da einer Messerliebhaber.

Ist doch ganz einfach, auf der Fahrt
nach DK Messer einpacken.
Nach Ankunft wieder auspacken.
Rückfahrt anders rum.

Ich lege meine Magnum, auch nicht auf die Hutablage.

Detlef
Schmeichler sind wie Katzen,
vorne lecken, hinten kratzen.

Wenn jeder Scheinheilige wie eine 60-Watt-Birne leuchten würde, könnte man nachts nicht mehr ohne Augenbinde schlafen.
Jan_K
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Beitrag von Jan_K »

also wo genau das führen einer waffe anfängt und das transportieren aufhört ist in der regel ermessensbereich der zuständigen polizisten bzw, wenn ein strafverfahren draus wird des zuständigen staatsanwalts/richters, so lange das messer irgendwo im fahrgastraum einsatzbereit verstaut ist, kann es aber im zweifel als führen ausgelegt werden, sicherheitshalber also in den kofferraum zum bordwerkzeug, wie allerdings in DK die genaue rechtslage aussieht, weiß ich auch nicht genau, der transport kann aber ja schlecht unter strafe stehen, wie soll man das legal gekaufte küchenmesser sonst, ohne es illegal zu führen/transportieren, zum legalen aufbewahrungsort in der heimischen küchenschublade schaffen? naja aber letztendlich ist das mal wieder einer dieser punkte, wegen derer ich rechtswissenschaft für ungefähr so viel wissenschaft wie astrologie halte
Smiley22

Beitrag von Smiley22 »

Ein Messer das im Auto liegt gilt als "geführt"! Das gilt für D und für DK.

In D muß beim "Führen" von Messern über 12 cm Klingenlänge immer ein gültiger Ausweiß mitgeführt werden! Beim Transport im Wagen muss das Messer VERSCHLOSSEN verpackt werden!

Diese Info habe ich vom Landratsamt bekommen als ich mehrere Messer mit über 18 cm Klingenlänge von DK nach D brachte!

In DK ist das ganze komplizierter.
Thema Küchenmesser: Küchenmesser an der Küchenwand ist kein Problem!
Küchenmesser an der Wohnzimmerwand = Waffe an der Wohnzimmerwand = Erlaubnis für Blankwaffen wird benötigt!

Küchenmesser im Wohnwagen sind kein Problem und dürfen die Grenze überquerren.

Ein Messer über 12 cm Klingenlänge, das einfach mal für was auch immer im Auto liegt, ist unerlaubtes Führen einer Waffe und wird entsprechend geahndet....
Jan_K
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Beitrag von Jan_K »

und was genau ist unter "verschlossen verpackt" zu verstehen? handschuhfach zu, dann ist es verschlossen verpackt? wohl kaum, normalerweise gilt schließlich alles als transportieren und nicht als führen, wo die waffe nicht griffbereit aufbewahrt wird, das ganze ist allerdings wie schon gesagt ein sehr schöner gummiparagraph, daher würde ich auf eine info eines landratsamts auch nicht viel geben, daran ist nämlich letztlich auch kein richter oder staatsanwalt gebunden, im endeffekt wird im zweifel nur helfen, den polizisten/zollbeamten nicht dumm zu kommen, wenn man eine waffe transportiert und in einer kontrolle landet, in den meisten fällen bringt das mit sicherheit 10 mal mehr als schwammige rechtsauskünfte von dorfpolizisten oder irgendwelchen ämtern
Tatzelwurm
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Beitrag von Tatzelwurm »

Laß uns mal weiterspinnen.

Küchenmesser nicht an Wohnzimmerwand,
sondern auf Wohnzimmertisch oder auf
Terassentisch .
Waffe oder Gebrauchsgegenstand ???????

Detlef
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Ronald

Beitrag von Ronald »

Kommt drauf an was du damit schneidest, Detlef. :mrgreen:
Blickt hier noch jemand durch, was erlaubt ist und was nicht???

-Ronny
Tatzelwurm
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Beitrag von Tatzelwurm »

Siehste, das isses,

Schneiste Käse, ist das gut so,
schneiste einem die Kehle,
dann "ist der Wurm drin",

frei nach J. v. d. L.

Detlef
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baer68
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Beitrag von baer68 »

Der ADAC schreibt folgendes:
Gebrauchsgüter
Das Reisegepäck für den persönlichen Gebrauch unterliegt keinen Beschränkungen.

Nicht eingeführt werden dürfen Feuerwerks- und Knallkörper jeder Art, Luftgewehre, Gaspistolen, Gasampullen, Tränengas-Sprays, Schlag- und Hiebwaffen sowie Messer, die einhändig zu öffnen sind. Taschenmesser dürfen max. eine Klingenlänge von 7 cm haben, sie müssen beidhändig zu öffnen und ihre Klinge darf nicht feststellbar sein. Messer mit Klingen über 12 cm sind nur zur Ausübung des Sports (Angeln, Segeln) oder zur Verwendung im Haushalt erlaubt. Das Führen von Messern mit feststehender Klinge über 7 cm in der Öffentlichkeit ist verboten.

Über die Mitnahme von Schusswaffen und von Messern für Angler erteilt das Dänische Fremdenverkehrsamt Auskunft.

Ich bin Angler und führe bei der Ausübung meines Sport's dieses hier mit mir:
[img]http://www.egun.de/market/uploaded/3531820_4e9c4b7306f02.jpg[/img]
Klingenlänge 13cm

Wenn ich den Text oben richtig interpretiere, darf ich das Messer im Angelgepäck nach DK mitnehmen. Gehe ich dann zum Fischen darf ich es natürlich auch mit mir führen, da ich ja meinen Sport ausüben möchte bzw. ausübe. Geh ich aber mit der Familie ein Eis essen o.ä., darf ich es nicht mit mir führen, da ich ja dann meinen Sport nicht ausübe.

Das Gleiche gilt dann natürlich für die großen Küchenmesser. Was ich aber nicht ganz nachvollziehen kann, ist die Sache mit Wohnzimmer ect. Wo hört in dänischen FH die Küche auf und wo fängt das WZ an?

Also bei mir kommen beide Messersorten mit, im Kofferraum, bzw. im Hänger und ich hab da auch keinerlei Bedenken. Das kleine Schweizer mit 6,5cm Klinge liegt in der Mittelkonsole vom Auto.
LG Baer

[img]http://www.cosgan.de/images/smilie/tiere/k020.gif[/img]

Beleidigungen sind die Argumente derer, die Unrecht haben.
Jean-Jaques Rousseau
moni.a

Beitrag von moni.a »

hej baer 68

"juristisch" führen ist was anderes als im Sprachgebrauch..
Führen bedeutet, du hast es frei zugänglich/greifbar irgendwo (Auto, Handtasche oder eben an dir direkt) - hatte es ja schon einmal beschrieben , genauso Smiley22 :
Messer mit einer Klinge ÜBER 12 cm sind zu "transportieren" von Ort A nach Ort B in "verschlossenen" Zustand. Auch vom Ferienhaus zum Teich. Praktisch sieht das dann so aus, man nehme eine Tasche mit der Möglichkeit zum verschliessen - das kann ein Aktenkoffer mit Zahlenschloss (abgeschlossen) oder eine Tragetasche an der ein abgeschlossenes Hängeschloss hängt... So schwer ist das WaffG eigentlich gar nicht , und das D ist sogar härter als das DK, da gibt es auch keinen Ermessens und Spielraum beim interpretieren. Und nein, ein Auto ist kein Verschluss, auch nicht der Kofferraum - ein abgeschlossenes Hanschuhfach aber schon.

Mit etwas Logik versteht man auch den Unterschied von Messer an Wand - scharf , und für jeden locker zugänglich , und vor allem nicht dafür gedacht den Braten zu teilen.. Messer auf Tisch ist beim Essen wohl nicht dafür gedacht um den Nachbarn zu häuten- wobei im Falle dessen es als Waffe ausgelegt wird.
Stöckelschuhe beim zutreten aber auch... so kann man ewig weiterfilosofieren...
Ach ja, und wer ein grosses Küchenmesser kauft, bekommt dieses (hoffentlich) in einer ordentlichen designer Pappschachtel (die brauchen ihre Zeit zum öffnen, Regel gilt aber nur bei Kauf) oder eingeschweist in Plaste - somit "verschlossen"..

Hoffe damit auch die Fragen der "Filosofen" hiermit beantwortet zu haben und wünsche dir, Baer, viel Spass beim Angeln.
Michael Duda

Beitrag von Michael Duda »

Hej,

mal ein ganz unphilosophisches Beispiel mit der Bitte um ebenso unphilosophische, dafür aber plausibele Antwort.

Wie sieht es denn beim Camper (nicht WoMo pder WoWa) aus, der seine Kochutensilien unweigerlich von Stellplatz zu Stellplatz im Fahrzeug mitführt. Nehmen wir nun mal ein realistisches Brotmesser, lang mit Wellenschliff an?
Smiley22

Beitrag von Smiley22 »

Aus meiner Sicht sollte ein Brotmesser da kein Problem sein, solange es in der Schublade ist. In der Seitenablage der Tür wäre es problematisch!

Ausserdem beachten! Laut Politi gibt es in DK Gebiete, in denen Messer generell nicht erlaubt sind!

In der Vergangenheit hatten Handwerker mit nem Teppichmesser in der Hose schon ein Problem wenn die in der Mittagspause zB zum Bäcker gingen!
Ein Messer in der Handtasche (von Teenagern gern gemacht) zur Selbstverteidigung auf der Discotour ist strafbar!

Meines Wissens gab es im Mitte 2011 nochmals eine Änderung im Waffenrecht, speziell bei den Messern.

Kleines Beispiel:
Als ich ein Messer mit 18 cm Klinge importierte musste ich es der Polizei vorführen nach strenger Auslegung des Waffenrechtes. Messer war im Rucksack und Rucksack im Kofferraum. Mit dem Rucksack ging ich zur Politi hinein. Die Politi meinte nur das eine Vorführung nicht nötig gewesen wäre. Zum Transport im Rucksack sagten die nix.
sievers
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Beitrag von sievers »

Michael Duda hat geschrieben:Hej,

mal ein ganz unphilosophisches Beispiel mit der Bitte um ebenso unphilosophische, dafür aber plausibele Antwort.

Wie sieht es denn beim Camper (nicht WoMo pder WoWa) aus, der seine Kochutensilien unweigerlich von Stellplatz zu Stellplatz im Fahrzeug mitführt. Nehmen wir nun mal ein realistisches Brotmesser, lang mit Wellenschliff an?
das ganze wird völlig überbewertet. viele hier wollen ihre eigenen Interpretationen einbringen. klar, es mag diese Gesetzeslage geben, aber weder die Familie meiner Frau noch ich haben jemals gehört, dass jemand von der Politi gefilzt wurde ob ein Messer mitgeführt wird.
Also immer schön easy bleiben.
Schöne Grüße Jürgen

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Keine Sperre für's Bärchen.
Michael Neufeld
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Beitrag von Michael Neufeld »

Alter Schwede (pardon Däne). Was es nicht für Probleme gibt?! Nicht zu fassen. Man kann ja den Eindruck bekommen, jeder Tourist wird als potentieller Terrorist in Dänemark angegesehen. Als wenn die Polizei in DK, seit die Olsen-Bande sitzt, nichts anderes mehr zu tun hätte, als auf deutsche Touristen Jagd zu machen.
Ich konnte das bislang aber nicht feststellen. Meistens sieht man sowieso keine Polizei und wenn es dann doch mal zu einem Kontakt kommt, sind die so was von freundlich. Vorbildlich. Solange ich nicht besoffen, zugekifft mit 180 durch die Gegend ballere, Schlägereien anfange, rumkrakele oder sonstwie den dänischen Frieden störe, interessiert sich die Polizei in DK für mich doch absolut nicht.
Ach so, den Kommentar mit der Magnum auf der Hutablage fand ich witzig. Ich lege mein Magnum da auch nicht hin. Das schmilzt viel zu schnell. ;-)
baer68
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Beitrag von baer68 »

Hier ist jetzt nochmal alles ausführlich erklärt.

[url]http://www.visitdenmark.com/tyskland/de-de/menu/turist/aktiv-ferie/lystfiskeri/angeln-mitnahme-messer.htm[/url]

Also gehen meine Messer wie gewohnt mit auf Reise!
LG Baer

[img]http://www.cosgan.de/images/smilie/tiere/k020.gif[/img]

Beleidigungen sind die Argumente derer, die Unrecht haben.
Jean-Jaques Rousseau
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