Kann mir jemand folgenden juristischen Begriff erklären:
Es gibt auf Dänisch in Verbindung mit ”husundersøgelse” oder ”ransagning” den Ausdruck: ”ransagningskendelse”.
Auf Deutsch heißt es (meine ich): ”Hausuntersuchung”. Aber wird diese auf Grund eines Haussuchungsbefehls/Durchsuchungsbefehls, eines Durchsuchungsbeschlusses oder einer Durchsuchungsanordnung vorgenommen?
Ich habe alle Benennungen gehört und bin nicht ganz im klaren, wann die Benennungen verwendet werden, und ob sie nebeneinander gebraucht werden können. Gibt es einen juristischen Unterschied
ich kenne nur die Begriffe Durchsuchungsbefehl, Hausdurchsuchung, die Sache mit Haussuchungsbefehl gibts m.E. überhaupt nicht. Aber vielleicht meldet sich da ja mal ein Jurist aus D. Hausuntersuchung müßte etwas bautechnisches sein.
Ich habe es irgendwie falsch ausgedrückt - Ich versuche nochmals:
Wenn man ein Haus polizeilich durchsuchen läßt, geschieht es normalerweise auf Grund eines Haussuchungsbefehls.
Ist dieser Ausdruck das normale Wort? - oder sagt man besser: Haussuchungsbeschluß oder Haussuchungsanordnung?
Ich habe alle 3 Ausdrücke gehört/gesehen. Was ist der Unterschied?
Ich vermute, der ganz korrekte Ausdruck lautet Hausdurchsuchungsbeschluss.
Ein Richter befiehlt keine Durchsuchung, sondern genehmigt sie, daher ist der Ausdruck Befehl formell betrachtet verkehrt, obwohl er in der Umgangssprache oft benutzt wird.
Es gibt keinen Unterschied. Es sind verschiedene Begriffe für eine Sache.
Es handelt sich aber immer um eine Hausdurchsuchung. Es ist also ein Hausdurchsuchungsbefehl, eine Hausdurchsuchungsanordnung oder ein Hausdurchsuchungsbeschluss. Alle drei Begriffe bezeichnen die Genehmigung eine Hausdurchsuchung durchführen zu dürfen.
Diese Hausdurchsuchung wird in der Regel vom Richter angeordnet und zwar per Beschluß. Daher wird es wohl häufiger Hausdurchsuchungsanordnung oder -beschluss genannt.
In meinem Kommentar zur Strafprozessordnung gibt des den Begriff der Haussuchung nicht. Hier ist immer nur von Hausdurchsuchungen, Hausdurchsuchungsbeschlüssen, Hausdurchsuchungsanordnungen oder Hausdurchsuchungsbefehlen die Rede.
Auch in den mir bekannten Urteilen ist immer von Hausdurchsuchungbeschlüssen,-anordnungen oder-befehlen die Rede.
Wenn man davon ausgeht, dass Richter sich in ihren Urteilen juristisch korrekt ausdrücken, müsste also der Begriff Hausdurchsuchunganordnung, -befehl oder -beschluss zumindest auch juristisch korrekt sein.
schön wäre es gewesen, wenn du wirklich den ungekürzten Originaltext veröffentlicht hättest. Dann hätten wir nämlich endlich deine genaue Adresse erfahren.
du musst wissen, dass ich ungerne Lebensmittel wegwerfe. Daher hätte ich gerne gewusst, wo du wohnst, um dir dann diese Lebensmittel vorbei bringen zu können.
Du magst doch so ziemlich alles Eßbare, kannst es auch gut vertragen und ich wollte dir damit eine Freunde bereiten.
(Ganz im Vertrauen, ich habe auch darüber nachgedacht, ob ich dadurch die Biomülltonne und die damit verbundenen Kosten einsparen könnte. )