Darf ein Auto mit deutschem Kennzeichen in Dänemark parken?
Darf ein Auto mit deutschem Kennzeichen in Dänemark parken?
Hallo,
ich bin neu hier, hätte aber mal früher hier nachlesen sollen, bevor ich den folgenden Fehler beging. Ich wohne seit fast 3 Jahren in Dänemark, habe mir zwecks Rückzug nach Deutschland das Auto meiner Mutter (mit deutschem Kennzeichen) ausgeliehen. Ich habe bei SKAT angerufen, ob ich eine Ausnahmegenehmigung bekommen kann, da ich dachte man kann die theoretisch sogar für bis zu 6 Monate erhalten. Es wird hier niemanden überraschen, dass die Antwort nein hieß. Das Thema gab es ja schon häufig hier, wie ich später herausgefunden habe. Wenn ich das Auto in Dänemark fahre, ist das nicht legal, egal ob ich es jetzt sofort fahre oder es für den Rückzug benutze.
Meine ganz einfache Frage: Kann ich das Auto getrost einen Monat auf einem privaten (aber öffentlich zugänglichen) Parkplatz stehen lassen, ohne es zu fahren? Oder ist selbst das illegal? (Für den Parkplatz bezahle ich automatisch eine monatliche Gebühr als Teil meiner Miete.) Dann würde ich das Auto nämlich nur fahren, wenn ich aus Dänemark rausfahre. Vielleicht helfen mir dann sogar meine Eltern beim Umzug und fahren das Auto.
Viele Grüße,
Zindagi
ich bin neu hier, hätte aber mal früher hier nachlesen sollen, bevor ich den folgenden Fehler beging. Ich wohne seit fast 3 Jahren in Dänemark, habe mir zwecks Rückzug nach Deutschland das Auto meiner Mutter (mit deutschem Kennzeichen) ausgeliehen. Ich habe bei SKAT angerufen, ob ich eine Ausnahmegenehmigung bekommen kann, da ich dachte man kann die theoretisch sogar für bis zu 6 Monate erhalten. Es wird hier niemanden überraschen, dass die Antwort nein hieß. Das Thema gab es ja schon häufig hier, wie ich später herausgefunden habe. Wenn ich das Auto in Dänemark fahre, ist das nicht legal, egal ob ich es jetzt sofort fahre oder es für den Rückzug benutze.
Meine ganz einfache Frage: Kann ich das Auto getrost einen Monat auf einem privaten (aber öffentlich zugänglichen) Parkplatz stehen lassen, ohne es zu fahren? Oder ist selbst das illegal? (Für den Parkplatz bezahle ich automatisch eine monatliche Gebühr als Teil meiner Miete.) Dann würde ich das Auto nämlich nur fahren, wenn ich aus Dänemark rausfahre. Vielleicht helfen mir dann sogar meine Eltern beim Umzug und fahren das Auto.
Viele Grüße,
Zindagi
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naja, wenn es da steht, ist es kein Problem, komplizierter wird es, wenn es nicht da steht, dann kann man es nämlich nicht beweisen, das es nur da steht!Wer will denn im Zweifelsfall nachweisen, dass die Karre da nur steht?
Schöne Grüße Jürgen
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Keine Sperre für's Bärchen.
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ein bezahlter parkplatz ist doch privatgrundstück oder verstehe ich das jetzt falsch? mein parkplatz ist auch privat aber offen zugänglich da direkt an der straße, schraub doch einfach wie schon gesagt die nummernschilder ab, dann weiss ja keiner, dass der wagen mal deutsche nummernschilder hatte und kommt auf die idee, dich anzuschwärzen und du vermeidest unnötigen ärger, falls du den wagen denn doch aus DK selber rausfahren musst entweder vorher dich selber wieder in D anmelden oder überführungsnummernschilder besorgen
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Hast du nicht einen Bekannten der eine Garage hat, dann gehst du allem aus dem Weg.
Ein Auto auf der Strasse OHNE Nummernschilder sieht auch irgendwie seltsam aus, selbst auf einem Parkplatz.
Ich denke mir aber, das du schon alleine durch die Frage eine Menge Rummel erzeugt hast, wie man an den Eintrægen auch sehen kann. Ich bin mal so Naiv, einfach hinstellen und nicht daran denken isty wohl die Beste Methodik. Aber den Wagen alleine bewegen, auf keinen Fall.
Erst gestern waren die Polizisten wieder auf "Polen-Fang" und fuer ein deutsches Kennzeichen ist einfach keine Ferien-Saison
Ein Auto auf der Strasse OHNE Nummernschilder sieht auch irgendwie seltsam aus, selbst auf einem Parkplatz.
Ich denke mir aber, das du schon alleine durch die Frage eine Menge Rummel erzeugt hast, wie man an den Eintrægen auch sehen kann. Ich bin mal so Naiv, einfach hinstellen und nicht daran denken isty wohl die Beste Methodik. Aber den Wagen alleine bewegen, auf keinen Fall.
Erst gestern waren die Polizisten wieder auf "Polen-Fang" und fuer ein deutsches Kennzeichen ist einfach keine Ferien-Saison

Nicht gefragt, hatte ich ja schon !
Danke für die vielen Antworten. Einen Bekannten mit einer Garage habe ich nicht. Aber wie gesagt, der Parkplatz ist irgendwie schon privat für alle Anwohner da, mitgemietet, ein bisschen außerhalb der Stadt. Ich verstehe mich auch mit den Nachbarn gut. Beim Kennzeichen abschrauben habe ich ein komisches Gefühl, da nach deutschem Recht das wahrscheinlich nicht erlaubt wäre. Aber einfach stehen lassen scheint ja theoretisch nicht gegen dänisches Recht zu verstoßen. Da müsste erst die Polizei Beweise erbringen, dass ich das Auto fahre. Und das ist denen dann vielleicht doch zu viel Arbeit. Ich frage mich, ob ich noch eine Notiz in der Windschutzscheibe lassen soll. Ich habe auch eine faltbare "Garage", die ich auf das Auto rauftun kann (aber nicht die Kennzeichen verdeckt). Dann ist es noch offensichtlicher, dass es einfach nur dort steht.
musste ja selber wissen, ich würde nicht tun.
Allein schon dass DU ein Auto MIT deutscher Zulassung vor der Tür stehen hast macht DICH strafbar.
Sind keine Nummernschilder dran (obwohl zugelassen) sieht die Sache ganz anders aus.
Dann ist laut Rechtslage auch nicht die Möglichkeit gegeben zu fahren
Weil wer fährt schon ohne Nummernschilder oder ohne Zulassung
Und Deine Aussage:
"Ich verstehe mich auch mit den Nachbarn gut" kannst Du Dir auch ...........
Allein schon dass DU ein Auto MIT deutscher Zulassung vor der Tür stehen hast macht DICH strafbar.
Sind keine Nummernschilder dran (obwohl zugelassen) sieht die Sache ganz anders aus.
Dann ist laut Rechtslage auch nicht die Möglichkeit gegeben zu fahren

Weil wer fährt schon ohne Nummernschilder oder ohne Zulassung

Und Deine Aussage:
"Ich verstehe mich auch mit den Nachbarn gut" kannst Du Dir auch ...........
Hej,Zindagi hat geschrieben:(...) Beim Kennzeichen abschrauben habe ich ein komisches Gefühl, da nach deutschem Recht das wahrscheinlich nicht erlaubt wäre. (...)
auch nach deutschem Recht ist das nicht verboten. Auf Privatgrund kannst Du, bzw., genau genommen ja deine Mutter, tun und lassen was sie will, sofern daraus keine Gefahr für die Umwelt oder andere ausgeht.
Also hinstellen, Kennzeichen ab, und/oder mobile Garage drüber. Aber vorher Auto waschen und diese Garage dann auch einigermassen fixieren, sonst scheuert sie dir irgendwann den Lack stumpf.
Was begrenzt richtig ist. Nach deutschem Recht gelten Gegenstaende, die im Freien gelagert werden und nicht bewegt werden, als Abfall. Hier ist natuerlich der zeitliche Rahmen zu bedenken, ehe das Ordnungsamt aufmerksam/taetig wird.Michael Duda hat geschrieben:Hej,Zindagi hat geschrieben:(...) Beim Kennzeichen abschrauben habe ich ein komisches Gefühl, da nach deutschem Recht das wahrscheinlich nicht erlaubt wäre. (...)
auch nach deutschem Recht ist das nicht verboten. Auf Privatgrund kannst Du, bzw., genau genommen ja deine Mutter, tun und lassen was sie will, sofern daraus keine Gefahr für die Umwelt oder andere ausgeht.
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[quote="Peter"]musste ja selber wissen, ich würde nicht tun.
Allein schon dass DU ein Auto MIT deutscher Zulassung vor der Tür stehen hast macht DICH strafbar.
quote]
Seit wann denn das ? Ist das abstellen von Fahrzeugen verboten ? Stell dr nur mal vor, das deine Freunde kommen und einen Wandertrip durch DK machen wollen. Sie stellen das Auto bei dir ab und das ist strafbar, weil es bei dir vor der Tuer steht ?
Sorry, wie ich schon sagte, stelle es auf einen nicht øffentlich zugænglichen Parkplatz und schon ist die Sache gut.
NUR FAHREN IST NICHT ERLAUBT !
Allein schon dass DU ein Auto MIT deutscher Zulassung vor der Tür stehen hast macht DICH strafbar.
quote]
Seit wann denn das ? Ist das abstellen von Fahrzeugen verboten ? Stell dr nur mal vor, das deine Freunde kommen und einen Wandertrip durch DK machen wollen. Sie stellen das Auto bei dir ab und das ist strafbar, weil es bei dir vor der Tuer steht ?
Sorry, wie ich schon sagte, stelle es auf einen nicht øffentlich zugænglichen Parkplatz und schon ist die Sache gut.
NUR FAHREN IST NICHT ERLAUBT !
Nicht gefragt, hatte ich ja schon !