Krankgeschrieben und kündigung in dk

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Jonas E
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Beitrag von Jonas E »

Hallo,

das, was ich damals prophezeit hatte, ist leider eingetreten. Mir wurde gekündigt. Noch ist diese allerdings nicht wirksam, da unter Einhaltung der Kündigungsfrist ich noch 3 Monate in Lohn (Krankengeld aus DK) stehe.
Leider bin ich trotz langer stationärer Behandlung nicht wieder gesund geworden. Zumindest weiß man heute, was ich habe, was die Sache nicht besser macht, da auch das einer Langezeittherapie bedarf.

Nochmal kurz zu den Eckpfeilern meiner Sache.
Arbeitstätig in DK von 2005-2012
Wohnhaft in Deutschland
Berufsunfähig bis ?

Als ich die Kündigung bekam, habe ich natürlich noch am selben Tag mich beim Jobcenter arbeitslos melden wollen. Die sagten mir aber, was ich auch schriftlich habe, da meine Meldung aufgenommen wurde, dass ich kein Arbeitslosengeld bekommen könne, da ich ja krankgeschrieben bin, somit mich auch nicht arbeistlos melden kann. Ich solle denn Krankengeld bei der KRankenkasse beantragen.
Als ich das Jobcenter dann darüber informierte, dass ich ja kein Krankengeld von der Krankenkasse bekommen kann, da ich keine habe, sobald ich in DK nicht mehr berufstätig bin (staatliche Versicherung in DK), sagte man mir, dass ich es dann ja mal bei der Bundesagentur für Arbeit versuchen könne, ob ich ALG2 (Hartz4) bekomme.

Als ich da anrief, sagte man mir, dass die auch nicht zuständig wären und ich beim Jobcenter ALG1 beantragen solle.
Ich habe die dann drauf hingewiesen, dass ich gerade hin und her geschickt werde und sich niemand für mich zuständig fühlt, was aber auch nicht viel brachte.

Ich bin doch aber sicher nicht der Einzige, der in DK als Grenzpendler gearbeitet hat, schwerkrank wird und ins Deutsche System zurückfällt.

Und bevor mich jetzt jemand hier wieder als jemand hinstellt, der dem tollen deutschen System auf der Taschen liegen will, sage ich lieber gleich, dass ich mir nicht ausgesucht habe krank zu sein und ich würde weitaus lieber arbeiten und meine Familie vor dem finanziellen Ruin bewahren wollen.

Es wird doch sicher irgendeine Regelung geben. Hat niemand eine Idee, eigene Erfahrungen?

ICh würde mich wirklich sehr über Informationen freuen, vielleich auch an wen ich wenden kann...
Hendrik77
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Beitrag von Hendrik77 »

Habe keine wirklichen Erfahrungen damit, da ich in meiner Zeit als Grenzpendler nie ernsthaft krank war.
Kann es sein das die dänische Kommune in der dein Arbeitsplatz war für Dich zuständig ist ? Auch ohne dänische Arbeitslosenversicherung hast du meines Wissens Anrecht auf eine Grundunterstützung, zumindest erstmal und zeitlich begrenzt. Arbeitslos kannst Du Dich melden mit einer schriftlichen Kündigung, aber da Du dem Arbeitsmarkt aufgrund deiner Krankheit nicht zur Verfügung stehst fällt in Deutschland ALG 1 auf jeden Fall weg, denn da mußt Du gesund bzw arbeitssuchend sein. Mit ärztlichem Attest hast Du vielleicht Chance auf Hartz 4. Gibt beim Arbeitsamt in Flensburg und in den dänischen Kommunen nahe der Grenze Mitarbeiter die sich speziell mit Grenzpendlern beschäftigen und vielleicht kriegt man konkrete Information.
Dir gute Besserung und viel Geduld beim Kampf im Paragraphendschungel.

Mvh
Henrik77
Egal wo,Fußballfan ein Leben lang !
MSandoz
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Beitrag von MSandoz »

Ich bin auch Grenzpendler und habe trotz Krankenversicherung in DK auch eine Krankenkasse in D.Die deutsche KK holt sich das Geld aus DK.Deshalb verstehe ich das Ganze bei dir dann auch nicht.
Jonas E
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Beitrag von Jonas E »

Vielen Dank für die Antwort.

HAbe gerade mit der deutschen Krankenkasse telefoniert. Die sind auf gar keinen Fall in Form von Krankengeld zuständig, da ich nie für eine Versicherung eingezahlt haben. Die rechnen ja mit DK ab, das schließt allerdings keine Versicherung mit ein. Ist wohl nur zu Abrechnungszwecken beim Arzt leichter.

Eine A-Kasse ist im Arbeitslosenfall NIE zuständig, wenn man in Deutschland wohnt. Die ist nur für Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland zuständig, wenn man aus betrieblichen Gründen auf Teilzeit runtergstuft werden muss. Dann übernimmt diese die Lohndifferenz.

Die Kommune in DK hat mir auch schon mitgeteilt, dass diese natürlich nicht zahlt für Bürger, welche nicht ihren Wohnsitz in DK haben.

Es bleibt eigentlich nur zu hoffen, dass ich gesund werde und somit ALG I beantragen kann. Zumindest muss es für eine Übergangszeit gehen, um erstmal wieder im deutschen System anzukommen.

Prinzipiell ist hier aber eine Lücke im System, die es gilt zu wissen. Auch wenn man nie hofft krank zu werden, kann es ein jeden treffen und das sollte man schon wissen. Ich habe es in den letzten acht Jahren meiner Berufstätigkeit in DK nicht gewusst, allerdings habe ich auch nie gedacht, dass ich mal berufsunfähig werde....

Nun gut, ich werde auf jeden Fall Bescheid geben, wenn ich Näheres weiß, um hier aufzuklären. Wird ja sicher mal wieder vorkommen, dass solch ein Fall passiert und jemand Informationen sucht....
kalki
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Beitrag von kalki »

@jonas
Wie lange bist du imo krank geschrieben?
Falls sich für dich niemand zuständig fühlt,so gehst du nach Ablauf des letzten gelben Zettels zum Arbeitsamt,meldest dich arbeitssuchend und nach 2-3 Tagen reichst du einen Krankenschein rein.

Es gibt viele Fälle,wo sich hier in Deutschland niemand, aber auch niemand für einen zuständig fühlt,es wird immer gesagt,man muß hier einen Tag sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein,erst dann ist jemand zuständig...
Also macht mans so,wie es gemacht werden soll....
Denn bei hartz4 zahlt ja der bund auch deine KK....die zahlst du ja da nicht selbst.
Und Anrecht auf ALG1 hast du allemal,12 Monate lang.

Darf man fragen,welche Erkrankung dich heimgesucht hat?
mib777
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Beitrag von mib777 »

MSandoz hat geschrieben:Ich bin auch Grenzpendler und habe trotz Krankenversicherung in DK auch eine Krankenkasse in D.Die deutsche KK holt sich das Geld aus DK.Deshalb verstehe ich das Ganze bei dir dann auch nicht.
Die deutsche Kasse dient in dem Fall (Grenzpendler) nur als Verwaltung gegenüber den Ärzten etc. in DE. Das erkennt man ganz leicht an seiner Karte, die im Gegnsatz zu einem "normalen" Versicherten als Status eine 7 aufgedruckt hat. Auch darf die Rückseite mit der EU Versicherung nicht ausgefüllt sein.
mvh
Michael
Jan_K
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Beitrag von Jan_K »

ganz blöde frage, kannst du dich nicht einfach von deinem arzt für 3 tage gesund- und danach wieder krankschreiben lassen?
kalki
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Beitrag von kalki »

@jan,
genau darauf wollte ich hinaus.ja.

Jonas,sprich mal mit deinem Hausarzt,was man da machen kann.
Was evtl noch möglich wäre,ist ein sogenannter "Arbeitsversuch",den du aber nicht überstehst ,weil du körperlich nicht in der Lage bist.
Man müßte ein paar Beziehungen haben,z.b. einen Kumpel,der einen auf Probe einstellt für sowas,dich sozialversicherungstechnisch anmeldet ,dann biste aus dem Schneider was die deutsche KV angeht....

Es kann doch nicht sein,dass man wegen Krankheit sein gutes ALG1 nicht nutzen kann oder wie? Rechne dir mal um,was dir da an Kohle flöten geht,das verdient man nicht als Handwerker in DE....
Tove
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Beitrag von Tove »

Hej

Johanna fehlt noch :!:

Wo isse denn :?: Ach die kommt gleich............ mit ............. :mrgreen:
Schneller als man denkt ist das Alter da - nix geht mehr wie früher ....
Jonas E
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Beitrag von Jonas E »

vielen dank für eure ratschläge. darauf wirds wahrscheinlich hinaus laufen. nach 8 monaten krankschreibung ist allerdings die frage, ob es glaubwürdig ist, dass ich plötzlich gesund bin. wird sicher auf eine amtsarztprüfung dann hinaus laufen. weiß ich aber nicht.
ansonsten könnte ich versuchen "sozialleistungen" zu beziehen. das würde aber bedeuten, dass ich nach 14 jahren berufstätigkeit direkt in den finanziellen ruin rutschen würde ohne chance da je wieder rauszukommen, da dann sofort das haus weg wäre inkl daraus resultierenden restchulden, kredite nicht mehr bedient werden könnten usw. - der supergau wäre praktisch perfekt.

das ist tatsächlich ein problem und ich kann nur jedem raten, der in dk berufstätig ist, jedoch in deutschland wohnt, 2! berufsunfähigkeitsversicherungen abzuschließen. 2 deswegen, weil eine nicht reicht im schadensfall. ich habe eine, diese reicht aber bei weitem nicht aus, um ausschließlich damit über die runden zu kommen.
kalki
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Beitrag von kalki »

@Jonas,
um deutsche Sozialleistungen in Anspruch nehmen zu können,mußt du nur einen ( 1 !) Tag hier Sozialversicherungspflichtig gemeldet gewesen sein.
Daher würde ich dir raten,such dir jemanden,der dich für 1 oder ein paar tage mehr bei der Sozialversicherung anmeldet und dann wieder abmeldet,weil du aus welchen Gründen auch immer den Job nicht ausführen kannst.
Merke:
Wenn dich ein System "fi..en" will,so mußt du es halt zurück "fi..en",mußt halt nur wissen,wie.
Und wieder ist es so,dass der deutsche Staat sich nicht zuständig fühlt...
Da geht jemand ins ausland zum arbeiten,damit er nicht Hartz4er wird und dann kommt man in die Lage und muß zurück in die Heimat und dann kümmert sich dort auch niemand um einen.
Es ist und bleibt eine riesengroße Schweinerei,jemand,der arbeiten will,der muß auch in solchen Lagen betreut werden.
Hartzer kriegen ja auch alles in den Bobbes gesteckt,und müssen nicht mal was tun dafür,das ist der große aber ungerechte Unterschied!
Jan_K
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Beitrag von Jan_K »

@kalki

habs wohl überlesen, sorry


@jonas

du darfst nur einen bestimmten max. betrag über eine berufsunfähigkeitsversicherung abdecken, der liegt soweit ich mich erinnere bei 80% des nettoeinkommens (ein teil wird ja auch über staatliche früh-/invalidenrente abgedeckt), wenn du die versicherung bei einem einkommen von 1500€ abgeschlossen hast, inzwischen aber vielleicht 2500€ verdienst, musst du einfach nur die alte versicherung aufstocken, dabei musst du aber natürlich nochmal deinen gesundheitszustand prüfen und dein risiko neu berechnen lassen, überversicherung ist übrigens nebenbei bemerkt strafbar
Jonas E
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Beitrag von Jonas E »

naja, die berufsunfähigkeitsversicherung deckt ja kein gehalt ab, sondern leistet einen festbeitrag im schadensfall, welcher als zubrot zu verstehen ist.

in meinem fall ist sie an kein gehalt geknüpft, sondern zahlt mir einfach eine summe x. mein urspungsgehalt ist ja vertraglich gar nicht festgehalten. diese habe ich vor 12 jahren abgeschlossen. selbst wenn ich davon 2 abgeschlossen hätte, würde ich nicht 80% meines gehalts erreichen.

was ich machen muss, wurde hier ja schon mehrfach gesagt. und darauf wirds wohl auch hinaus laufen...
kalki
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Beitrag von kalki »

@Jonas,
BU-Versicherungen für dänisches Lohneinkommen in Deutschland abzuschließen ist wohl möglich,wäre allerdings wahrscheinlich finanziell viel zu teuer in den Beiträgen.
Die BU-Versicherung in deutschland soll ja dazu dienen,den finanziellen Verlust zwischen realem Einkommen und Krankengeld auszugleichen.
Als Handwerker sollte man tunlichst sowas haben,denn man weiß nie,was einen erwischen kann,vom Knie über die Bandscheibe bis hin zum Arbeitsunfall ist ja alles möglich,wer dann keine Absicherung hat,ist leider der gearschte

Wenn du allerdings nur 80% deines Einkommens damit erreichst,ist doch da was nicht richtig,da würde ich mal meine Versicherung kontaktieren.
Obs allerdings was bringt ist fraglich,denn es zählen die Vertaglichen Abschlüsse und nicht irgendwelche Zusagen vom Vertreter....und leider hat man sowas ja auch nicht schriftlich.
Jan_K
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Beitrag von Jan_K »

nochmal zum verständnis, eine versicherung darf einem kunden nur eine BU verkaufen, die maximal 80% seines aktuellen nettoeinkommens absichert, hat man diese aber vor 12 jahren auf 80% seines damaligen einkommens (oder auch weniger) abgeschlossen, dann wird dieser betrag allein schon aufgrund der inflation heute nicht mehr ausreichen, es besteht aber wie gesagt die möglichkeit, die versicherung gelegentlich aufstocken zu lassen, nur muss man dann eben sein risiko auch jedes mal neu einstufen lassen, die versicherung sichert aber nicht automatisch immer 80% des aktuellen nettoeinkommens ab (woher sollte die versicherung das auch kennen)

geht man jetzt aber zu einer zweiten versicherung, so riskiert man vielleicht 81,5% abzusichern, in diesem fall ist man überversichert, das ist erstens strafbar und zweitens können die versicherungen im schadensfall möglicherweise die zahlung verweigern, wenn sie dahinterkommen