Aufenthaltserlaubnis nach 5 Jahren
Aufenthaltserlaubnis nach 5 Jahren
Muss ich als Grenzpendler meine Aufenthaltsgenehmigung (Opholdsbevis) nach 5 Jahren verlängern oder erneuern?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!
Opholdsbevis bzw. Registrierungsbevis ist prinzipiell dasselbe.
Auch der Regiestrierungsbevis ist erstmal nur 5 Jahre gültig! Es steht zwar nicht drauf, ist aber so! Ich wurde damals vom Statsamt extra drauf hingewiesen, das keine Gültigkeit auf dem Bevis steht, aber das der 1. bevis nur 5 Jahre gültig ist
Auch der Regiestrierungsbevis ist erstmal nur 5 Jahre gültig! Es steht zwar nicht drauf, ist aber so! Ich wurde damals vom Statsamt extra drauf hingewiesen, das keine Gültigkeit auf dem Bevis steht, aber das der 1. bevis nur 5 Jahre gültig ist
Smiley22 hat geschrieben:Auch der Regiestrierungsbevis ist erstmal nur 5 Jahre gültig! Es steht zwar nicht drauf, ist aber so! Ich wurde damals vom Statsamt extra drauf hingewiesen, das keine Gültigkeit auf dem Bevis steht, aber das der 1. bevis nur 5 Jahre gültig ist
Auf meinem steht schwarz auf weiss, dass er unbegrenzt Gültigkeit hat, wenn sich nichts an den Voraussetzungen die zur Ausstellung erfüllt werden mussten, ändert.
Gruß
Florian
Florian
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Hej,
letzte Woche mit Statsforvaltningen Midtjylland in Ringkøbing gesprochen.
Für EU Bürger unbegrenzt gültig so lange Vorraussetzungen erfüllt sind.
Nach 5 Jahren "KANN" man den unbefristeten beantragen, muss man aber nicht.
In manchen Fällen (beruflich) notwendig. Z.Bsp. wenn man Soldat bei der dänischen Armee ist.
Hilsen Jacky
letzte Woche mit Statsforvaltningen Midtjylland in Ringkøbing gesprochen.
Für EU Bürger unbegrenzt gültig so lange Vorraussetzungen erfüllt sind.
Nach 5 Jahren "KANN" man den unbefristeten beantragen, muss man aber nicht.
In manchen Fällen (beruflich) notwendig. Z.Bsp. wenn man Soldat bei der dänischen Armee ist.
Hilsen Jacky
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Hej Jan,
Seid wann weiß ich nicht, aber es geht (siehe Dänisches Wehrdienstgesetz) zumindest in Dänemark.
Dies wird automatisch wenn sie beim Antrag sehen, das man eine andere Staatsbürgerschaft hat, vom Forsvarministerium geprüft.
Unser Sohn ist seid Aug. 2011 bei der Forsvar. Zuerst Grundwehrdienst (HBU), danach Ausbildung HRU zum Konstabel mit Sanitätsausbildung und nun unbefristeter Arbeitsvertrag bis zum 35. Lebensjahr.
hilsen Jacky
Seid wann weiß ich nicht, aber es geht (siehe Dänisches Wehrdienstgesetz) zumindest in Dänemark.
Dies wird automatisch wenn sie beim Antrag sehen, das man eine andere Staatsbürgerschaft hat, vom Forsvarministerium geprüft.
Unser Sohn ist seid Aug. 2011 bei der Forsvar. Zuerst Grundwehrdienst (HBU), danach Ausbildung HRU zum Konstabel mit Sanitätsausbildung und nun unbefristeter Arbeitsvertrag bis zum 35. Lebensjahr.
hilsen Jacky