Aufenthaltserlaubnis nach 5 Jahren

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Skytoo
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Aufenthaltserlaubnis nach 5 Jahren

Beitrag von Skytoo »

Muss ich als Grenzpendler meine Aufenthaltsgenehmigung (Opholdsbevis) nach 5 Jahren verlängern oder erneuern?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!
Smiley22

Beitrag von Smiley22 »

Seit wann braucht ein Grenzpendler einen Opholdsbevis? Dieser wird nur benötigt wenn man offiziell in dk wohnt!

Generell ist der 1. Opholdsbevis 5 Jahre gültig, muß dann neu beantragt werden, und der neue ist normal unbegrenzt gültig.
Jan_K
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Beitrag von Jan_K »

falls du eine haben solltest, musst du sie wohl eher abgeben :P
Florian-K
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Beitrag von Florian-K »

Smiley22 hat geschrieben:Dieser wird nur benötigt wenn man offiziell in dk wohnt
wohne hier seit fünf jahren und habe niemals einen opholdsbevis bekommen ... das einzige war der "Bevis for registrering", der aber nicht befristet ist.
Gruß

Florian
Smiley22

Beitrag von Smiley22 »

Opholdsbevis bzw. Registrierungsbevis ist prinzipiell dasselbe.

Auch der Regiestrierungsbevis ist erstmal nur 5 Jahre gültig! Es steht zwar nicht drauf, ist aber so! Ich wurde damals vom Statsamt extra drauf hingewiesen, das keine Gültigkeit auf dem Bevis steht, aber das der 1. bevis nur 5 Jahre gültig ist
BiPa
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Beitrag von BiPa »

Vielleicht pendelt er ja nach Deutschland und lebt in Dänemark?
Rombay
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Beitrag von Rombay »

BiPa hat geschrieben:Vielleicht pendelt er ja nach Deutschland und lebt in Dänemark?
Na jeden Tagen 2,5 Std. einfache Fahrt zwischen Rødkærsbro (zwischen Viborg and Silkeborg) und Flensburg wäre doch wohl bisschen heftig.
Smiley22

Beitrag von Smiley22 »

Vielleicht ist er Wochenendpendler und wohnt von Montag bis Donnerstag in Dänemark? Und Wochenende verbringt er in Deutschland?

Wenn er Grenzpendler ist, bräuchte er aber keinen Opholdsbevis.....
Wohnt er in DK ist er kein Grenzpendler....

Irgendwas passt da nicht am Ursprungsposting...
Rombay
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Beitrag von Rombay »

Das mit dem Wochenendpendler habe ich jetzt nicht bedacht. Aber Grenzpendler brauchen ja keinen Opholdsbevis. Vielleicht hat er ja mal früher voll in Dänemark gewohnt und dadurch jetzt noch den Opholdsbevis.
Florian-K
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Beitrag von Florian-K »

Smiley22 hat geschrieben:Auch der Regiestrierungsbevis ist erstmal nur 5 Jahre gültig! Es steht zwar nicht drauf, ist aber so! Ich wurde damals vom Statsamt extra drauf hingewiesen, das keine Gültigkeit auf dem Bevis steht, aber das der 1. bevis nur 5 Jahre gültig ist

Auf meinem steht schwarz auf weiss, dass er unbegrenzt Gültigkeit hat, wenn sich nichts an den Voraussetzungen die zur Ausstellung erfüllt werden mussten, ändert.
Gruß

Florian
Umherziehende

Beitrag von Umherziehende »

Ich hab grad mal auf meinem Papier nachgesehen, du hast recht, Florian.
Umherziehende

Beitrag von Umherziehende »

Auweia, man sollte echt auch die 2. Seite lesen, Biggi hat auch recht :wink:

Ich werde mich dann Anfang des nächsten Jahres daran machen, die Unbefristete zu bekommen.
Anaximanda
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Beitrag von Anaximanda »

Hej,
letzte Woche mit Statsforvaltningen Midtjylland in Ringkøbing gesprochen.
Für EU Bürger unbegrenzt gültig so lange Vorraussetzungen erfüllt sind.
Nach 5 Jahren "KANN" man den unbefristeten beantragen, muss man aber nicht.
In manchen Fällen (beruflich) notwendig. Z.Bsp. wenn man Soldat bei der dänischen Armee ist.

Hilsen Jacky
Jan_K
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Beitrag von Jan_K »

seit wann kann man als ausländer soldat bei der dänischen armee werden?
Anaximanda
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Beitrag von Anaximanda »

Hej Jan,
Seid wann weiß ich nicht, aber es geht (siehe Dänisches Wehrdienstgesetz) zumindest in Dänemark.
Dies wird automatisch wenn sie beim Antrag sehen, das man eine andere Staatsbürgerschaft hat, vom Forsvarministerium geprüft.
Unser Sohn ist seid Aug. 2011 bei der Forsvar. Zuerst Grundwehrdienst (HBU), danach Ausbildung HRU zum Konstabel mit Sanitätsausbildung und nun unbefristeter Arbeitsvertrag bis zum 35. Lebensjahr.

hilsen Jacky