Aufenthaltserlaubnis nach 5 Jahren

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Jan_K
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Beitrag von Jan_K »

was ist denn ein unbefristeter arbeitsvertrag bis zum 35. lebensjahr?
Anaximanda
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Beitrag von Anaximanda »

In der dänischen Armee unterscheidet man unter einen K35 (unbefristet bis zum 35. Lj.) und den K62 (bis zur Pension, nun bitte nicht die Frage wieso 62 da die Pension später beginnt). Diesen (K62) kann man nach 4 Jahren beantragen.
Wieso dies unbefristet heißt, weiß ich auch nicht.
Ich möchte da jetzt auch nicht bis ins kleinste Detail gehen, wer Interesse hat kann das meiste unter hkkf.dk (Gewerkschaft der Armee) nachlesen.
Anaximanda
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Beitrag von Anaximanda »

Hej Biggi,

nein man wird nicht aufgefordert. Wer den unbefristeten haben möchte, kann ungefähr 2 Wochen bevor die 5 Jahre um sind den Antrag einreichen.
Aber Achtung es zählt nicht das Datum auf den Opholdsbevis, sondern das Datum, wann man im Folkeregister registriert wurde. Diese beiden Daten sind fast immer unterschiedlich. Dieses Datum erfährt man bei der Kommune oder man benutzt die NEM-ID auf der Seite seiner Kommune und schaut selbst nach.

hilsen Jacky
Umherziehende

Beitrag von Umherziehende »

Ich bin ja eher ein unbekümmerter Mensch, von daher mach ich mir keine allzu großen Gedanken über das *was wäre wenn*, aber was kann denn schlimmstenfalls passieren, wenn man keinen unbefristeten Aufenthalt hat?

Bisher hat man mir erzählt, man bräuchte den unbedingt, wenn man im Land bleiben will, dem ist dann doch nicht so?

Blauäugige Grüße aus Esbjerg :wink:
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breutigams
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Beitrag von breutigams »

Gruss nach Esbjerg
Hast Du die Unbefristete nicht bist Du nach 5 Jahren eine Person , die
sich illegal in DK aufhålt und kannst von ohne Vorwarnung abgeschoben
werden. Du wirst abgeholt ohne Anmeldung und sofort nach DE gebracht
ohne Zeit zu haben irgend etwas zu packen oder so. Ausserdem bekommst
Du ein Einreiseverbot. Erst kuezlich 2X im raum Thisted passiert.
Der Teufel ist nicht so schwarz, wie man ihn malt
conny1402

Beitrag von conny1402 »

ich glaub du musst da was anderes machen bei mir kommt ne seit da steht nur Url :shock:
danke in vorraus
Meine frage ist nur auch wenn ich gleich gelünscht werde muss ich den selben antrag ausfüllen wie den bei der einreise :?:
meine 5 jahre sind nähmlich auch bald um *mei wie die zeit verrinnt*
Lizzy
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Beitrag von Lizzy »

Som EU-borger vil dit opholdsdokument være et bevis for registrering. Beviset udstedes ikke for noget bestemt tidsrum, og vil være gyldigt, så længe de betingelser, der lå til grund for udstedelsen, fortsat er opfyldt.

Hvor er problemt?
micha_i_danmark
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Beitrag von micha_i_danmark »

Lizzy hat geschrieben:Som EU-borger vil dit opholdsdokument være et bevis for registrering. Beviset udstedes ikke for noget bestemt tidsrum, og vil være gyldigt, så længe de betingelser, der lå til grund for udstedelsen, fortsat er opfyldt.

Hvor er problemt?
Jeps - genau

Also nochmal zur klærung :wink: :
- Dein registreringsbevis/opholdsbevis is auch nach 5 Jahren weiterhin gueltig, sofern der Grund fuer dessen Austellung (= bestehender Arbeitsvertrag) sich nicht geændert hat
- Man hat die Møglichkeit nach Ablauf der 5 Jahre einen unbefristeten Opholdsbevis zu beantragen. vielleicht sollte dieser eigentlich eher "ubetinget" heissen, denn der wesentliche Unterschied ist der Wegfall der 3-Monatsregel bei Arbeitslosigkeit/Jobwechsel. Du kannst dann solange in DK bleiben wie du willst fuer Deine Jobsuche. Sonst Musst Du nach 3 Monaten das Land wieder verlassen (EU Recht).

Allerdings kenne ich mich nicht mit evt. Extrabestimmungen fuer Pendler aus, die nur ihre Arbeitsstætte in DK haben, aber in D wohnen.

Ich habe fuer dieses Papier uebrigens das Arbeitgeberformular (Teil des Antrags) ausgefuellt mitbringen muessen (samt SKAT årsopgøring der letzten 5 Jahre) da der Behørde der Arbeitsvertrag "zu alt" war und sie sicher gehen wollten das ich wirklich noch da beschæftigt bin. Das ist meines wissens nicht rechtens aber andererseits hat es mich nicht die Welt gekostet, von meinem Arbeitgeber nochmal ein formular unterschrieben zu bekommen.
Florian-K
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Beitrag von Florian-K »

Biggi hat geschrieben:allerdings steht danna uf Seite 2, dass man nach 5 Jahren den unbefristeten bevis beantragen muss.
was für eine Seite 2 bitte? Wann wurde euer Dokument ausgestellt? Ich habe jedenfalls nur eine Seite bekommen und dort steht: das hier

letzter Abschnitt = KEIN neues Dokument.
Vielleicht war das zu der Zeit so als Ihr hier her gekommen seit, oder danach wurde wieder was geändert.
Gruß

Florian
Florian-K
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Beitrag von Florian-K »

@Biggi

Meine wurde am 30.05.07 ausgestellt - blot til info.

Dann scheint es wohl so zu sein, das es verschiedene Texte/Bedingungen gibt :?: :!: ... Irgendwie wie in DE :?

Go' weekend.
Gruß

Florian
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breutigams
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Beitrag von breutigams »

Ganz aktuell : Ein Freund von mir hat mit heutiger Post bescheid bekommen,
Daenemark zu verlassen. Seine 5 jåhrige Aufenthaltsgenehmigung war im
Mai abgelaufen und er bezieht Geld vom Staat. Die Zahlung ist mit sofortiger
Wirkung eingestellt und er muss DK schnellstens verlassen.Eine Verlaengerung der Aufenthaltsgenehmigung ist jetzt nicht mehr møglich.
Er hat jetzt ein Riesenproblem wie soll er so schnell sein Haus verkaufen,das er noch nicht bezahlt hat. Das wird dann wohl Zwangsversteigert und er bleibt auf den Schulden sitrzen.Ist halt so ueblich hier.

Gruss Peter
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breutigams
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Beitrag von breutigams »

Ja so ist das , wenn man keine Unbefristete hat ist man im
" Notfallgeldbezug" vom Staat weg. Also Unbefristete unbedingt beantragen.

Gruss Peter
Der Teufel ist nicht so schwarz, wie man ihn malt
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