ich bin neu hier und habe auch schon eine ganz spezielle Frage an euch.
Wenn ich nach Dänemark auswandere, kann ich dann meinen finanzierten und
zum Auswanderzeitpunkt in D noch nicht abbezahlten Gebrauchten mitnehmen?
Reicht für die Anmeldung in DK auch eine beglaubigte Kopie des Fahrzeugbriefes (das Original besitze ich ja noch nicht)?
Das wird wohl schwer werden, da die Papiere (Fahrzeugbrief) beim Nummernschildwechsel abgegeben werden muessen. Da du also nicht im Besitz desselbigen bist, .....
Ich glaube ich würd an deiner Stelle mal bei Skat anrufen und fragen. Ich hab kurz bevor ich nach Dänemark gezogen bin mein Auto abbezahlt, hab mich aber nicht weiter darüber informiert ob man das für den Import muss.. bei mir wars notwendig aber von deutscher Seite her.
Spontan würde ich auch sagen, dass du den originalen Fahrzeugbrief brauchst, aber Skat weiß da vielleicht was genaues.. vielleicht auch jemand von einer Bilsyn-Werkstatt.
Der deutsche Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil 2 wird von SKAT beim Bezahlen der Registreringsafgift eingezogen, da du ja einen neuen dänischen Brief bekommst.
Ja, das mit dem dänischen Fahrzeugbrief leuchtet ein...
Dann kann ich das wohl vergessen und werde den Wagen hier lassen müssen.
Hätte wahrscheinlich steuermäßig eh keinen Sinn gemacht, da es sich um einen 4,5 Jahre alten Golf handelt...
Den zu registrieren, hätte mich wahrscheinlich sowieso einiges gekostet.
Ein Auto zu registrieren kostet immer was, aber mit 4,5 Jahren wird der ja schonmal als etwas älter eingestuft.. mein Auto ist 3,5 Jahre alt und wäre ende diesen Jahres abbezahlt gewesen. Du kannst mal auf Skat.dk bei Tidligere Vaerdifastsaettelser schauen oder deren Regnemaskine for registreringsafgift zu benutzen um dir ein genaueres Bild zu machen.
Darf ich fragen ob du begrenzt in Dänemark bist? Dann könntest du die Registreringsafgift quartalsweise abbezahlen..
Snoew hat geschrieben:
Darf ich fragen ob du begrenzt in Dänemark bist? Dann könntest du die Registreringsafgift quartalsweise abbezahlen..
Ne, hoffentlich nicht begrenzt und erstmal längerfristig. So ist es zumindest geplant. Es soll auch noch nicht ganz so bald losgehen, ich möchte mich vorher bloß ausreichend informieren.
..ich sehe wegen der Registrierung und dem damit auszutauschenden Fahrzeugbrief keine eigentlichen Probleme..den Brief kann man sich von der Bank kurzfristig aushändigen lassen und dann wieder (den neuen dänischen) als Sicherheitsleistung zurück geben...
..die Frage ist doch nur, ob die Bank mitspielt, da das Fahrzeug ins Ausland ausgeführt wird und somit im Falle der Beitreibung bei Zahlungsverzug des Schuldners (der dann ebenfalls im Ausland lebt) schwierig zu verwerten ist..