Hej,
da steht doch 2/3 der Miete muß SoS an den Besitzer überweisen.
1. steht da
nicht, dass SoS dieses Geld vom Hausbesitzer nicht zurück verlangen kann und
2. steht da, dass evtl. Kosten durch den nicht zustande gekommenen
Mietvertrag in Rechnung gestellt werden können bzw. mit Sicherheit gestellt werden. Die Höhe ist demnach unklar,
beträgt aber nicht 2/3 des Mietpreises.
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Tritt der Mieter von der Vereinbarung zurück, ist SONNE UND STRAND berechtigt, Ersatz für die getroffenen Buchungsvorkehrungen und für ihre Aufwendungen zu verlangen.
Diese 2/3 Sache ist doch nur eine zusätzliche Information, wie sich
die Höhe des Mehraufwandes für SuS zusammensetzt.
Demnach müsste SuS ja auch in Vorkasse treten, denn
sie überweisen sofort 2/3 an den Vermieter, verlangen aber nur
1/3 als Vorrauszahlung vom Mieter, also 1/3 Verlust von bis zu einem Jahr.
Kann mir das einer erklären ?
Detlef