Mutterschutz in DK ??

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pueppi

Mutterschutz in DK ??

Beitrag von pueppi »

Hallo liebe Mitglieder ,
ich bin neu und finde es erst einmal auf den ersten blick (nach 1 stunde verschiedenes lesen) super wie hier jeder jedem hilft...klasse

mein Thema:
ich beschäftige mich seit längerem mit der Frage den Mutterschutz in DK (Kolding) zu verbringen.
Leider kann mir hier in deutschland dazu niemand eine konkrete aussage machen.vielleicht liegt es daran das ich am A... der welt bin von DK aus gesehen ;-)

die frage ist die :
1.) muss ich mich anmelden in DK wenn ich im mutterschutz bin
2.)welche staatsbürgerschaft haben die kinder bei geburt in DK wenn ich doch deutsch bin und sozusagen nur im "Urlaub"
3.)meine adresse wäre weiterhin hier in augsburg
-->kann ich mein deutsches auto in DK fahren ohne in die 180Tage regelung zu fallen
4.)wie ist es bei heirat
--->gibt es einen unterschied ob ich deutsche einen dänen in DK oder Deutschland heirate???
5.)wer hat das Sorgerecht?wenn ich zurück nach Deutschland gehe
---> wenn ich verheiratet bin oder wenn ich nicht verheiratet bin
6.)wie sieht das mit unterhalt aus
----> wenn ich in DK bin und getrennt und wenn ich wieder in Deutschland bin und getrennt bin

Leider muss man als frau heute auch schon an ein mögliches ende denken...daher auch die hässlichen fragen
es ist denke ich nicht so einfach als frau ins ausland zu gehen in eine fremde menthalität und sich da fast blind auf den "Mann " zu verlassen.
Vielleicht kann mir ja jemand helfen
Danke sandra
Zuletzt geändert von pueppi am 20.03.2005, 19:40, insgesamt 1-mal geändert.
Ursel
Mitglied
Beiträge: 3539
Registriert: 22.02.2002, 11:23

Beitrag von Ursel »

Hej Sandra!
Alle Fragen kann ich Dir nicht beantworten, aber:
1. Ob Du Dich anmelden mußt, hänt davon ab, wielange Du i nDK bleibenwillst.
3 Monate darf sich jeder EU-Bürger in einem anderen EU-Land als Tourist afhalten, ohne Aufenthaltsgenehmigung und Ameldung also.
Danach bzw.für dauerhaften Aufenthalt brauchst Du eine Anmeldung.
Die Frage ist ja auch, was Du machst, wenn dein Kind einen Arzt o.ä. braucht - bzw,auchdie Standarduntersuchungen --- die Aufenthlatsgenehmigung/polizeiliche Anmeldung beinhaltet ja auch die dänische Krankenversicherung, auch für Dein Kind.

2. In DK gilt dassselbe Recht wie in Dtld.: Man bekommt nicht aufgrund des Wohnortes seine Staatsbürgerschaft, sondern durch die eltern "vererbt".
D.h. Dein Kind ist durch Dich automatisch deutsch, egal wo Du es zur Welt bringst.
Wenn der Vater Deines Kindes dänisch ist und das Kind auch noch in DK zur Welt kommt, ist es ohne Probleme und Extras auch Däne. Du solltest aber Dein Kind doch beim Standesamt I in Berlin anmelden!!!!!
Wenn es weiterhin hier in Dk aufwächst, hat es die Möglichkeit, beide Staatsbürgerschaften auch nach der Volljährigkeit bzw. dem 22. Lebensjahr zu behalten.
Ansonsten gelten Sonderregeln, die ich jetzt hier incht ausführen will - sie finde sich meines Wissens sogar hier im Forum - oder mail mich an!
3. Als Touristin ohne dänischen Wohnsitz (und mit Nachweis Deines dt. Wohnsitzes) kannst Du Dein dt. Auto hier weiterfahren, nach der Anmeldung in DK nicht! Auch hierzu gibt es bereits viele Tips und Wissenswertes im Forum zu lesen.
4. Nein, die Heirat in einem EU-Land wird in anderen EU-Ländern anerkannt; es kann natürlich sein, daß Du im jeweils anderen Land (beglaubigte) Übersetzungen der Urkunden brauchst.
5. Hier in DK könnt ihr schonsehr lange das Sorgerecht teilen,selbstwenn Ihr nicht verheiratet seid - dazu fragt ihr beim zuständigen Staatsamt nach den Papieren, die unbürokratisch gehandhabt werden.
Soweit ich weiß (ist erst nach meinem Wegzug geregelt worden) ist das auch in Dtld. möglich.
Bei Eheschließung habt Ihr beide das Sorgerecht, bei Scheidung wird es gerichtlich festgelegt.
6. Das sind jetzt sehr gerichtliche Fragen.
In DK ist es allerdings unüblich, daß Du einen Unterhalt bekommt, weil Du für Dein Kindsorgst.
Denn hier gehen die Mütter alle arbeiten, d.h. u bekämst vermutlich auch bei Rückzug nach Dtld. nur Geld für Dein Kind, nicht für Dich selber.Das sind aber Fragen,die ein Anwalt vermutlich besser erklären kann.(Und ändern kann sich da ja eh alles dauernd, lächel.)
Viel Glück bei allem - Ursel, DK
""Den virkelige opdagelsesrejse går ikke ud på at finde nye lande,
men at se med nye øjne."

---------------------------------------------------------Marcel Proust
...
MichaelD
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Beitrag von MichaelD »

Hallo pueppi

4. Aufenthaltsrechtlich ist das Heiratsland ohne Bedeutung.

Da gibt aber es ein paar andere Themen, auf die man aufmerksam sein sollte - aber bitte nimm folgendes nicht als letzte Wahrheit, sondern eher als Tip, um bei Bedarf weiter zu untersuchen:

Es ist nicht gleichgültig, ob eine Ehe in DK oder D eingegangen wird. Es ergeben sich vermögensrechtliche Unterschiede, insbesondere im Scheidungsfall. Nach dänischem Zivilrecht bestehen keine Unterhaltsansprüche für Geschiedene gegeneinander. (Wohl aber für gemeinsame Kinder - auf niedrigem Niveau.)

Auch gibt es nach dänischem Recht Vermögensteilungsregeln zugunsten der Kinder im Falle von Wiederheirat.

Auch beim Erbrecht bestehen Unterschiede (Regel- und Pflichtanteile).

Inwiefern das Recht des Heiratslands auf die Dauer massgeblich ist, oder aber irgendwann das Recht des Wohnortlands gilt, weiss ich nicht.

Aber wer versichert sich schon gegen alle Unwägbarkeiten, wenn es um die Liebe geht?!

6. Es ist möglicherweise nicht gleichgültig, wo man eventuelle Unterhaltsansprüche geltend macht. Die Unterhaltsansprüche, die bestehen, bestehen aber im Prinzip unabhängig davon, wo man nach der Trennung hinzieht. Ob man sie dann im anderen Land einklagen kann - wahrscheinlich.
Grüsse
Michael
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