däne oder deutscher

Sonstiges. Dänemarkbezogene Themen, die in keine andere Kategorie passen.
DiskussionsProfi
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Beitrag von DiskussionsProfi »

Also am Anfang hat es beide Staatsbürgerschaften. Danach weiß ich nicht 100% ob es mit 21 oder so wählen muss. Ich glaube aber , dass diese Regel mittlerweile abgeschafft wurde in Deutschland. Bin mir aber nicht sicher.
Sandsturm(geloescht)

Beitrag von Sandsturm(geloescht) »

DiskussionsProfi hat geschrieben:Also am Anfang hat es beide Staatsbürgerschaften. Danach weiß ich nicht 100% ob es mit 21 oder so wählen muss. Ich glaube aber , dass diese Regel mittlerweile abgeschafft wurde in Deutschland. Bin mir aber nicht sicher.
Das ist doch mal eine hilfreiche Antwort :idea:
Tatzelwurm
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Beitrag von Tatzelwurm »

Vergleiche hier:
DiskussionsProfi hat geschrieben:Hallo erstmal an alle hier im Forum.
Hi Angrist, also ganz genau weiß ich das nicht mit den Gebühren aber ein Freund von hat einen ähnlichen Fall gehabt, ich kann ihn mal fragen und dir dann bescheid geben, wie hoch die Gebühren ungefähr sind.
Detlef
Schmeichler sind wie Katzen,
vorne lecken, hinten kratzen.

Wenn jeder Scheinheilige wie eine 60-Watt-Birne leuchten würde, könnte man nachts nicht mehr ohne Augenbinde schlafen.
Jan_K
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Beitrag von Jan_K »

sehr professionell...
Maryleen
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Beitrag von Maryleen »

Hallo,

jetzt versuche ich es mal :D

Ich habe gelesen und erfahren, dass es die doppelte Staatsbürgerschaft so nicht (mehr?) gibt. Mir wurde das auch auf einer dänischen Kommune so mitgeteilt.
(Wobei das nicht bedeuten muss, dass es so stimmt - man muss sich ja stets selbst mühsam die richtigen Infos zusammensuchen und wird gerne mal von verschiedenen Instanzen mit verschiedenen Informationen versehen). Und vielleicht hat es sich auch schon wieder geändert...

Wie dem auch sei:
Jetzt geht es ja erst mal um das Baby / Kind, und was in 18 Jahren ist, wird sich noch 5 mal ändern :D

Ich habe auch 2 kleine Kinder, das erste kam ebenfalls zur Welt, als wir noch nicht verheiratet waren.
Da muss man nur die Vaterschaft ordnen, und damit ist DAS Thema schon mal erledigt.

Danach kannst Du sowohl einen deutschen als auch einen dänischen Pass machen lassen, der gilt 2 Jahre (Babypass).

Wir haben aus Bequemlichkeit nur den dänischen Pass erstellen lassen, da man nur einen Pass benötigt zum Reisen und Ausweisen usw.

Ich habe aber eine deutsche Freundin hier, die hat 2 Pässe machen lassen, einfach für ihr Gefühl, dass ihr Kind auch die deutsche Staatsangehörigkeit hat.

Den deutschen Pass hat sie bei der Deutschen Botschaft in Kopenhagen machen lassen.

Ich selbst habe wenig Sinn darin gesehen, da sie ja trotzdem nach wie vor das Recht hat, sich mit 18 Jahren für eine deutsche Staatsangehörigkeit entscheiden zu können, egal, was sie nun für Pässe hatte.
Ich hatte auch keine Lust, in die Deutsche Botschaft zu fahren und 100 Papiere mitzuschleppen, mich dort mit Baby und Vater durch die Sicherheitsschleuse zu begeben und dann noch für einen Zweitpass Geld hinzulegen :D
Aber das ist wiegesagt Typfrage.

Nun habe ich immer gesagt, dass man den Aufwand ja betreiben könnte mit dem deutschen Pass, wenn der 2 Jahre gültige Babypass abgelaufen ist. Nun ja, und was soll ich sagen, ich habe immer noch nur einen dänischen Pass für meine Zwerge.

Viele Grüße
Maryleen
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