Urheberrecht / Bilder, Texte ect.
Urheberrecht / Bilder, Texte ect.
Wichtig: Urheberrecht an fremden Bildern,Texten etc.
Bitte beachten, das Bilder von anderen Seiten nur mit Genehmigung des Rechteinhabers u.Texte,Literatur etc. m. Verweis auf die Quelle reinsetzt werden dürfen.Maybritt hat dazu auch die Forenregeln aktualisiert, bzw.ist dabei.
Bitte beachten, das Bilder von anderen Seiten nur mit Genehmigung des Rechteinhabers u.Texte,Literatur etc. m. Verweis auf die Quelle reinsetzt werden dürfen.Maybritt hat dazu auch die Forenregeln aktualisiert, bzw.ist dabei.
Zuletzt geändert von Elke.K. am 17.04.2013, 15:27, insgesamt 2-mal geändert.
-
- Mitglied
- Beiträge: 3978
- Registriert: 05.06.2011, 14:43
- Wohnort: Hvergelmir
Hej,
City-map ist in Deutschland (Stade) registriert.
Also nichts da mit dänischen Gesetzen.
Verdammt dünnes Eis auf das da geleitet wurde.
Detlef
City-map ist in Deutschland (Stade) registriert.
Also nichts da mit dänischen Gesetzen.
Verdammt dünnes Eis auf das da geleitet wurde.
Detlef
Schmeichler sind wie Katzen,
vorne lecken, hinten kratzen.
Wenn jeder Scheinheilige wie eine 60-Watt-Birne leuchten würde, könnte man nachts nicht mehr ohne Augenbinde schlafen.
vorne lecken, hinten kratzen.
Wenn jeder Scheinheilige wie eine 60-Watt-Birne leuchten würde, könnte man nachts nicht mehr ohne Augenbinde schlafen.
Bilder sind ein komplexes Thema und daher mit größter Vorsicht zu veröffentlichen:
(1) Urheberrecht
Das Recht steht unübertragbar bei dem der das Bild gemacht hat. Nur der Urheber kann eine Nutzung seines Bildes erlauben. Es reicht nicht das ein Bild ja frei zugänglich auf einer Webseite ist. Die Seite kann und wird ein Nutzungsrecht vom Urheber(==Fotograf) haben. Manche Bilder stehen unter einer freien Lizenz (Creative commense etwa) und dürfen explizit verwendet werden, bei anderen muß vorher beim Urheber nachgefragt werden. Auch bei freien Bildern gibt es Fallstricke, so verlangt die Creative Commense etwa das Bilder unverändert bleiben und das der Name des Fotografens genannt werden muß!
(2) Panoramafreiheit
In DE darf man alles fotografieren was mit normalen Mitteln frei einsehbar ist. Also ein Auto in einer Auffahrt der Blick in eine Grundstückeinfahrt etc. Verboten ist es sich mit Hilfe von Leitern etc. Einblicke zu verschaffen die man sonst nicht hat. Auch dort wo fotografieren verboten ist vom Eigentümer darf man sich nicht auf die Panoramafreiheit berufen, sondern hat dies zu unterlassen!
(3) Private oder Öffentliche Nutzung
Einige unterscheiden zwischen den Nutzungsarten. So darf man in fast allen Zoos Bilder machen, diese aber nichtmal in einem Fotoforum kostenlos veröffentlichen ( ohne Gewinnabsicht). Nicht weil die Zoos Abzocker wären, sondern weil sie von dem was man da fotografiert leben wollen. Hier gilt es sich vorher eine Erlaubnis für gewerbefreie Veröffentlichung zu holen. Kaum ein Zoo sagt dazu nein, gefragt werden wollen sie aber! Tut man das nicht kann es teuer werden! Aber Zoos sind da nur ein Beispiel, Einkaufszentren oder Bahnhöfe sind weiter Beispiele für diese Kategorie
(4) Recht am eigenen Bild
Es ist nicht erlaubt Bilder von anderen Personen ungefragt zu veröffentlichen, nicht mal dann wenn man Urheber eines Bildes ist. Jede Person hat das Recht über die Veröffentlichung von Bildern zu entscheiden auf denen sie klar ein Hauptmotiv sind. Bilder von einer oder mehreren Einzelpersonen darf man also nicht ungefragt veröffentlichen, Bilder von einer Personengruppe die ganz klar Zuschauer oder eine andere Gruppe sind die nicht Hauptmotiv ist hingegen schon.
Das sind nur ganz kurz zusammengefasst die wichtigsten Rechtsarten für Bilder, zumindest so wie sie in DE gelten. Über alle vier Punkte solltet Ihr Euch im klaren sein bevor Ihr ein Bild veröffentlicht!
Ich meine übrigens, bin mir da aber nicht sicher, dass der Forenbetreiber hier nicht haften muß - schlicht weil er die ganzen Punkte gar nicht beurteilen kann für jedes Bild. Der Forenbetreiber kann also nicht entscheiden ob eine Veröffentlichung rechtens ist.
Der Forenbetreiber kann aber verlangen, dass jeder der Bilder einstellt zusichern muß, dass der Veröffentliche die Rechte an dem Bild geprüft hat und er das Recht zur Veröffentlichung hat und ggf. erkennbare Personen Ihr Einverständnis gegeben haben. Klingt kompliziert, ist es auch, muß man aber machen um als Betreiber auf der sicheren Seite zu sein! Fotoforen die ich kenne handeln so, denn niemand will abgemahnt werden oder eine Abmahnung an einen User durchreichen müssen!
Bei Interesse kann ich mich dazu aktuell informieren falls das gewünscht ist bitte von den Mods eine PN an mich.
(1) Urheberrecht
Das Recht steht unübertragbar bei dem der das Bild gemacht hat. Nur der Urheber kann eine Nutzung seines Bildes erlauben. Es reicht nicht das ein Bild ja frei zugänglich auf einer Webseite ist. Die Seite kann und wird ein Nutzungsrecht vom Urheber(==Fotograf) haben. Manche Bilder stehen unter einer freien Lizenz (Creative commense etwa) und dürfen explizit verwendet werden, bei anderen muß vorher beim Urheber nachgefragt werden. Auch bei freien Bildern gibt es Fallstricke, so verlangt die Creative Commense etwa das Bilder unverändert bleiben und das der Name des Fotografens genannt werden muß!
(2) Panoramafreiheit
In DE darf man alles fotografieren was mit normalen Mitteln frei einsehbar ist. Also ein Auto in einer Auffahrt der Blick in eine Grundstückeinfahrt etc. Verboten ist es sich mit Hilfe von Leitern etc. Einblicke zu verschaffen die man sonst nicht hat. Auch dort wo fotografieren verboten ist vom Eigentümer darf man sich nicht auf die Panoramafreiheit berufen, sondern hat dies zu unterlassen!
(3) Private oder Öffentliche Nutzung
Einige unterscheiden zwischen den Nutzungsarten. So darf man in fast allen Zoos Bilder machen, diese aber nichtmal in einem Fotoforum kostenlos veröffentlichen ( ohne Gewinnabsicht). Nicht weil die Zoos Abzocker wären, sondern weil sie von dem was man da fotografiert leben wollen. Hier gilt es sich vorher eine Erlaubnis für gewerbefreie Veröffentlichung zu holen. Kaum ein Zoo sagt dazu nein, gefragt werden wollen sie aber! Tut man das nicht kann es teuer werden! Aber Zoos sind da nur ein Beispiel, Einkaufszentren oder Bahnhöfe sind weiter Beispiele für diese Kategorie
(4) Recht am eigenen Bild
Es ist nicht erlaubt Bilder von anderen Personen ungefragt zu veröffentlichen, nicht mal dann wenn man Urheber eines Bildes ist. Jede Person hat das Recht über die Veröffentlichung von Bildern zu entscheiden auf denen sie klar ein Hauptmotiv sind. Bilder von einer oder mehreren Einzelpersonen darf man also nicht ungefragt veröffentlichen, Bilder von einer Personengruppe die ganz klar Zuschauer oder eine andere Gruppe sind die nicht Hauptmotiv ist hingegen schon.
Das sind nur ganz kurz zusammengefasst die wichtigsten Rechtsarten für Bilder, zumindest so wie sie in DE gelten. Über alle vier Punkte solltet Ihr Euch im klaren sein bevor Ihr ein Bild veröffentlicht!
Ich meine übrigens, bin mir da aber nicht sicher, dass der Forenbetreiber hier nicht haften muß - schlicht weil er die ganzen Punkte gar nicht beurteilen kann für jedes Bild. Der Forenbetreiber kann also nicht entscheiden ob eine Veröffentlichung rechtens ist.
Der Forenbetreiber kann aber verlangen, dass jeder der Bilder einstellt zusichern muß, dass der Veröffentliche die Rechte an dem Bild geprüft hat und er das Recht zur Veröffentlichung hat und ggf. erkennbare Personen Ihr Einverständnis gegeben haben. Klingt kompliziert, ist es auch, muß man aber machen um als Betreiber auf der sicheren Seite zu sein! Fotoforen die ich kenne handeln so, denn niemand will abgemahnt werden oder eine Abmahnung an einen User durchreichen müssen!
Bei Interesse kann ich mich dazu aktuell informieren falls das gewünscht ist bitte von den Mods eine PN an mich.
-
- Ehrenmitglied
- Beiträge: 3092
- Registriert: 28.12.2001, 14:40
- Wohnort: berlin, deutschland (muttersprache: dänisch)
- sammy290361
- Mitglied
- Beiträge: 491
- Registriert: 09.10.2008, 19:28
- Wohnort: Hansestadt Lübeck
Ja, das ist richtig, nur der *Anfang* sollte dementsprechend in einem Zitat wiedergegeben werden, mit weiterführendem Link.Elke.K. hat geschrieben:bei Texten fremden Eigentums, reicht soviel ich weis, eine Quellenangabe, wenn man nur den Anfang anschreibt und dann verweist.
Niemals den ganzen Taxt kopieren.
Man kann auch ohne Hund leben, aber es lohnt sich nicht. (H. Rühmann)