Die Tafel
- Lars J. Helbo
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Nah ja, jetzt wollen wir ja nicht übertreiben
Es ist nicht im Monat, sondern im Januar - also im Jahr.
Um es zu bekommen, muss man "berechtigt zur Folkepension" sein. Wenn man "brøkpension", also als Einwanderer z.B. nach 28 Jahren 28/40 bekommt, dann bekommt man ældrecheck nach der selbe Anteil (28/40).

Es ist nicht im Monat, sondern im Januar - also im Jahr.
Um es zu bekommen, muss man "berechtigt zur Folkepension" sein. Wenn man "brøkpension", also als Einwanderer z.B. nach 28 Jahren 28/40 bekommt, dann bekommt man ældrecheck nach der selbe Anteil (28/40).
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
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oh ha,aber wenn das erstmal genehmigt ist meine ich, können se einen nicht so leicht abschieben. Ich bin aber auch nicht drauf aus. Ich mein nur.Biggi hat geschrieben:Das hättest DU wohl gernGalaxos hat geschrieben:
Nach 5 jahren bekommt man doch sowieso die Daueraufenthaltsgenehmigung sowie die Ausländer in d. und dann Hartz 4 kassieren.![]()
Wer hat dir denn erzählt, dass du nach 5 Jahren sowieso die Daueraufenthaltsgenehmigung bekommst?
So sicher ist das gar nicht. Nach 5 Jahren darf ein Antrag auf ubefristet ophold gestellt werden. Das heißt aber dann noch lange nicht, dass das genehmigt wird. Warst du nämlich ziemlich oft arbeitslos oder hast kontanthjælp bezogen, könnte es dumm aussehen für dich. Du musst nämlich alles belegen.
Da gab es mal jemanden hier im Forum, der wurde schon nach einem Jahr nach Hause geschickt. Dänemark ist nicht Deutschland.
OT
Das wäre mir neu,aber dann bekomme ich ja bald Post.
Meines Wissens ist der Aufenthalt in DK auch nach fünf Jahren an Bedingungen geknüpft bzw ich muss mich einbürgern lassen und dafür die deutsche Staatsbürgerschaft abgeben.
Med venlig hilsen
Hendrik77
Hejsa !Galaxos hat geschrieben:Nach 5 jahren bekommt man doch sowieso die Daueraufenthaltsgenehmigung
Das wäre mir neu,aber dann bekomme ich ja bald Post.

Meines Wissens ist der Aufenthalt in DK auch nach fünf Jahren an Bedingungen geknüpft bzw ich muss mich einbürgern lassen und dafür die deutsche Staatsbürgerschaft abgeben.
Med venlig hilsen
Hendrik77
Egal wo,Fußballfan ein Leben lang !
Das ist mir neu das man gleich die Staatsbürgerschaft ablegen muß dafür. Wer macht das ? Ich hatte erst eine andere info mal eines users erhalten. Wenn man das macht gibts so kein Zurück ,anders können se so ein ganz leicht abschieben. Zumal sich auch in dk. immer was verändern kann zb. Rente etc ,keine leichte Entscheidung würd ich sagen. Die dänen machen es also so nicht einfach 

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wieso leicht abschieben ?? Die Dänische Staatsbürgerschaft beantragt man i.d.R. nach 10 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt in DK. Um die 10 Jahre ununterbrochenen Aufenthalt in DK zu erlangen ist es natürlich notwendig das in vorhergehenden Amtswegen ein dauerhafter Opholdsbevis zugeteilt wurde. Diesen wiederum bekommt man nur, wenn man diesen Selbständig nach 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt in DK beantragt und auch nachweisen kann das man Einkommen erzielt. Hinterherwerfen wird man diesen Dir nicht. Wenn Du denn dann im Besitz eines solchen bist dann wird man Dich nicht mehr so einfach des Landes verweisen können selbst wenn Du noch nicht im Besitz der Dänischen Staatsbürgerschaft bist. Andererseits bedeutet die Dänische Staatsbürgerschaft ja nicht das man sich zwingend für den Rest seines Lebens in DK aufhalten muss. Man kann ja trotzdem wieder in Form einer Auswanderung nach D zurückgehen denn dort sind die Regeln etwas anders und das Sozialsystem gerechter. Denn EU Bürger haben dort bereits nach 3 Monaten Zugang zu Sozialleistungen wie Hartz4. Und Hartz4 umfasst ja nicht nur den derzeit gültigen Satz welcher ausgezahlt wird sondern auch Wohn und Heizkosten , Grundausstattungen, Gebührenbefreiungen etc. und mit diesem Geld kann man auskommen und nicht über deren Höhe Jammern sondern dankbar sein das Deutschland einem eine solche, auf der Welt einzigartige, Soziale Absicherung bietet !!Galaxos hat geschrieben:Das ist mir neu das man gleich die Staatsbürgerschaft ablegen muß dafür. Wer macht das ? Ich hatte erst eine andere info mal eines users erhalten. Wenn man das macht gibts so kein Zurück ,anders können se so ein ganz leicht abschieben. Zumal sich auch in dk. immer was verändern kann zb. Rente etc ,keine leichte Entscheidung würd ich sagen. Die dänen machen es also so nicht einfach
Hej,hier noch mal der ganze Quark zum "tidsubegrænset ophold"nach 5 Jahren:
https://www.nyidanmark.dk/NR/rdonlyres/ ... ophold.pdf
Staatsbürgerschaft,9Jahre: http://www.justitsministeriet.dk/arbejdsomr%C3%A5der/statsborgerskab/udenlandske-statsborgere/betingelser/ophold
Das hat aber alles nicht mehr viel mit der Tafel zu tun,vielleicht als Fazit:Wer Wert auf Tafeln,HartzIV und doppelte Staatsbürgerschaft legt,sollte in D bleiben
LG Tina
https://www.nyidanmark.dk/NR/rdonlyres/ ... ophold.pdf
Staatsbürgerschaft,9Jahre: http://www.justitsministeriet.dk/arbejdsomr%C3%A5der/statsborgerskab/udenlandske-statsborgere/betingelser/ophold
Das hat aber alles nicht mehr viel mit der Tafel zu tun,vielleicht als Fazit:Wer Wert auf Tafeln,HartzIV und doppelte Staatsbürgerschaft legt,sollte in D bleiben

LG Tina
Ja,das hatte sich aber auch erst anders angehört das der Opholdsbevis gleich mit der Bedingung geknüpft ist die deutsche Staatsbürgerschaft abzulegen. Warum sollte man den die deutsche Staatsbürgerschaft ablegen, wenn ich den Opholdsbevis auch so bekomme ? Das wiederspricht sich was Hendrik77 schreibt.Wenn man zurück will,als däne sozusagen Muß man aber auch hier gleich ein Job haben und Unterkunft oder Wohnung. Wenn keine Wohnung kein JobSilberfisch hat geschrieben:wieso leicht abschieben ?? Die Dänische Staatsbürgerschaft beantragt man i.d.R. nach 10 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt in DK. Um die 10 Jahre ununterbrochenen Aufenthalt in DK zu erlangen ist es natürlich notwendig das in vorhergehenden Amtswegen ein dauerhafter Opholdsbevis zugeteilt wurde. Diesen wiederum bekommt man nur, wenn man diesen Selbständig nach 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt in DK beantragt und auch nachweisen kann das man Einkommen erzielt. Hinterherwerfen wird man diesen Dir nicht. Wenn Du denn dann im Besitz eines solchen bist dann wird man Dich nicht mehr so einfach des Landes verweisen können selbst wenn Du noch nicht im Besitz der Dänischen Staatsbürgerschaft bist. Andererseits bedeutet die Dänische Staatsbürgerschaft ja nicht das man sich zwingend für den Rest seines Lebens in DK aufhalten muss. Man kann ja trotzdem wieder in Form einer Auswanderung nach D zurückgehen denn dort sind die Regeln etwas anders und das Sozialsystem gerechter. Denn EU Bürger haben dort bereits nach 3 Monaten Zugang zu Sozialleistungen wie Hartz4. Und Hartz4 umfasst ja nicht nur den derzeit gültigen Satz welcher ausgezahlt wird sondern auch Wohn und Heizkosten , Grundausstattungen, Gebührenbefreiungen etc. und mit diesem Geld kann man auskommen und nicht über deren Höhe Jammern sondern dankbar sein das Deutschland einem eine solche, auf der Welt einzigartige, Soziale Absicherung bietet !!Galaxos hat geschrieben:Das ist mir neu das man gleich die Staatsbürgerschaft ablegen muß dafür. Wer macht das ? Ich hatte erst eine andere info mal eines users erhalten. Wenn man das macht gibts so kein Zurück ,anders können se so ein ganz leicht abschieben. Zumal sich auch in dk. immer was verändern kann zb. Rente etc ,keine leichte Entscheidung würd ich sagen. Die dänen machen es also so nicht einfach

Moin Galaxos,
wenn ich dat richtig lese kommst du aus HH.
Warum gehste nich einfach mal zum dänischen Konsulat und lässt dich kompetent beraten statt hier völlig OT zu fabulieren?
wenn ich dat richtig lese kommst du aus HH.
Warum gehste nich einfach mal zum dänischen Konsulat und lässt dich kompetent beraten statt hier völlig OT zu fabulieren?
Gruß,
Akina
Es scheint mir, dass der Versuch der Natur, auf dieser Erde ein denkendes Wesen hervorzubringen, gescheitert ist. (M.Born)
Akina
Es scheint mir, dass der Versuch der Natur, auf dieser Erde ein denkendes Wesen hervorzubringen, gescheitert ist. (M.Born)
OT
Hejsa !
Wenn man die dänische Staatsbürgerschaft möchte muss man die deutsche abgeben. Jedenfalls wäre das bei mir so ohne dänischen Elternteil etc. Das hat aber nichts mit der Registrierung hier im Folkeregister (opholdsbevis) zu tun. Da muss man nur genug Geld haben bzw. nachweisen das man sich selbst versorgen kann. Dies habe ich mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag gemacht und das war auch ok.
Registrierung und Staatsbürgerschaft sind zwei unterschiedliche Dinge und ich habe dazu keine widersprüchlichen Aussagen gemacht.
Ausserdem habe ich auch immer schön brav OT drüber geschrieben,damit sich auch keiner provoziert fühlt.
Med venlig hilsen
Hendrik77
Hejsa !
Wenn man die dänische Staatsbürgerschaft möchte muss man die deutsche abgeben. Jedenfalls wäre das bei mir so ohne dänischen Elternteil etc. Das hat aber nichts mit der Registrierung hier im Folkeregister (opholdsbevis) zu tun. Da muss man nur genug Geld haben bzw. nachweisen das man sich selbst versorgen kann. Dies habe ich mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag gemacht und das war auch ok.
Registrierung und Staatsbürgerschaft sind zwei unterschiedliche Dinge und ich habe dazu keine widersprüchlichen Aussagen gemacht.
Ausserdem habe ich auch immer schön brav OT drüber geschrieben,damit sich auch keiner provoziert fühlt.

Med venlig hilsen
Hendrik77
Egal wo,Fußballfan ein Leben lang !
Das hast du doch geschrieben das dies Bedingung wäre für den Aufenthalt ,die deutsche abzugeben und jetzt schreibst du nur was von einer RegistrierungHendrik77 hat geschrieben:OTHejsa !Galaxos hat geschrieben:Nach 5 jahren bekommt man doch sowieso die Daueraufenthaltsgenehmigung
Meines Wissens ist der Aufenthalt in DK auch nach fünf Jahren an Bedingungen geknüpft bzw ich muss mich einbürgern lassen und dafür die deutsche Staatsbürgerschaft abgeben.
Med venlig hilsen
Hendrik77

OT
@Galaxos
Wenn ich die dänische Staatsbürgerschaft haben will muss ich die deutsche abgeben. Man kann aber ggf. auch in Dänemark leben und arbeiten,indem man hier nur registriert ist und seine Staatsbürgerschaft behält. Das praktiziere ich gerade.
Du erzählst hier was von nach 5 Jahren bekommt man eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung und nicht ich
Hilsen
Hendrik77
@Galaxos
Wenn ich die dänische Staatsbürgerschaft haben will muss ich die deutsche abgeben. Man kann aber ggf. auch in Dänemark leben und arbeiten,indem man hier nur registriert ist und seine Staatsbürgerschaft behält. Das praktiziere ich gerade.
Du erzählst hier was von nach 5 Jahren bekommt man eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung und nicht ich

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Hendrik77
Man muss zur Statstforvaltning gehen dort einen Antrag auf permanente opholdstilladelse ausfüllen und von den letzten 5 jahren die årsopgørelse (skat) vorlegen,diese wird geprüft und schon bekommt man die unbegrenzte aufenthaltsgenehmigung ohne das man Däne werden muss.Automatisch geht gar nichts man muss sich selbst darum kümmern bevor die 5 jährige abgelaufen ist.god weekendHendrik77 hat geschrieben:OT
@Galaxos
Wenn ich die dänische Staatsbürgerschaft haben will muss ich die deutsche abgeben. Man kann aber ggf. auch in Dänemark leben und arbeiten,indem man hier nur registriert ist und seine Staatsbürgerschaft behält. Das praktiziere ich gerade.
Du erzählst hier was von nach 5 Jahren bekommt man eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung und nicht ich![]()
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Hendrik77
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In Deutschland muss Niemand in Armut leben!Opel hat geschrieben:@Lars
So hat das in Deutschland auch angefangen. Aber dann wurden die Menschen so arm gemacht, das es heute nötig ist sie zu füttern wie Tiere. Die Würde bleibt dabei auf der Strecke. Almosenempfänger haben keine Lobby. Sie dürfen nur noch dankbar sein.
Ein alleinstehender Empfänger von Hartz-4 erhält zum Beispiel nicht nur fast 400 Euro im Monat sondern auch die Kosten für Miete, Heizung und Krankenversicherung erstattet.
Allein für diese drei Posten zahlt ein Arbeitnehmer, mit einer bescheidenen Wohnung, in einer Großstadt, nicht selten 1000 Euro oder mehr!
In kaum einem anderem Land Europas und der Welt, gibt es für Bedürftige solche großzügigen Zuwendungen!
Wer es da nicht bewältigt, mit dem zu Verfügung stehenden Geldmitteln, ausreichend Lebensmittel zu erwerben, kann entweder nicht rechnen oder gibt die fast 400 Euro zweckentfremdet aus.
Sowohl der Hartz-4 Satz als auch der Satz der Grundsicherung reichen aus, um ein würdevolles Leben führen zu können. In Deutschland muss daher kein Mensch hungern, frieren oder auf der Straße leben!
Diejenigen, die immer noch mehr Umverteilung und Sozialleistungen fordern, sollten einmal überlegen, dass diese Leistungen zuvor erst einmal von jemanden erwirtschaftet werden müssen!