OK? Was macht man dann aber wenn derjenige doch nicht nach DK zieht. Wird er dann zwangsenteignet oder darf er das Haus behalten?Lars J. Helbo hat geschrieben: Ich denke das geht, wenn das Haus nachweislich nicht bewohnbar ist und wenn kontinuerlich und zielgerichtet renoviert wird.
Dann könnten doch auch Ausländer ein (Ferien)Haus kaufen und nur zum "renovieren" hinfahren über x Jahre.