permanent opholdstilladelse
permanent opholdstilladelse
Hallihallo
Hat jemand von euch die"permanent opholdstilladelse"?
Ich bin jetzt seit ca 4,5 jahren in Dänemark und würde diese gerne beantragen, hat jemand Erfahrung und kann mir ein paar Infos geben, was ich zu tun habe. Habe ein Kind mit einem Dänen....wir sind aber nicht verheiratet! bin Angestellt (in DK) und im Moment bis Januar "på barsel".
Und welche Vorteile hat man, den man die dänische Staatsbürgerschaft hat? Ist es sinnvoller die Deutsche Zu behalten oder auch die Dänische Zu beantragen?
Lieben Gruss Stefanie
Hat jemand von euch die"permanent opholdstilladelse"?
Ich bin jetzt seit ca 4,5 jahren in Dänemark und würde diese gerne beantragen, hat jemand Erfahrung und kann mir ein paar Infos geben, was ich zu tun habe. Habe ein Kind mit einem Dänen....wir sind aber nicht verheiratet! bin Angestellt (in DK) und im Moment bis Januar "på barsel".
Und welche Vorteile hat man, den man die dänische Staatsbürgerschaft hat? Ist es sinnvoller die Deutsche Zu behalten oder auch die Dänische Zu beantragen?
Lieben Gruss Stefanie
- breutigams
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- Lars J. Helbo
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http://www.socialjura.dk/content-storage/regler/2013/cirkskr-9253-af-66-2013/
Also, 9 Jahre ist schon richtig. Es gibt aber einige Ausnahmen. Für anerkannte Flüchtlinge ist es 8 Jahre. 7 Jahre gilt, falls man mit einen Dänen mindestens 2 aber weniger als 3 Jahre verheiratet ist.§ 7. Statsborgere fra de nordiske lande kan optages på et lovforslag om indfødsrets meddelelse efter 2 års uafbrudt ophold. Personer, der er anerkendt som flygtninge, personer, der må sidestilles hermed, og statsløse personer, kan optages på et lovforslag om indfødsrets meddelelse efter 8 års uafbrudt ophold. Andre udlændinge kan optages efter 9 års uafbrudt ophold.
§ 8. En person, der lever i ægteskab med en dansk statsborger, kan optages på et lovforslag om indfødsrets meddelelse efter 6 års uafbrudt ophold her i landet, når ægteskabet har bestået, og ægtefællen har været dansk i mindst 3 år. Ved 2 års ægteskab kræves 7 års ophold her i landet, og ved 1 års ægteskab kræves 8 års ophold.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
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permanent opholdstilladelse
das die permanent opholdstilladelse nichts mit welchsel er Staatsbürgerschaft zu tun hat, weis ich ja. :-)Wollte nur wissen, ob ihr das gemacht habt, und ob es Vorteile hat? Aber kann mir jemand sagen, was man alles bei der Beantragung von permanent opholdstilladelse beachten muss. Hab gehört, man muss u.a. auch zur Polizei, ist das richtig?
Hej Steffi,
Nachteile hast du damit bestimmt nicht.
Hier mal ein Link: https://www.borger.dk/Sider/handlingssi ... 855aa6897f
Da kannst du das Formular ausfüllen und ausdrucken.
Da wir beide in der gesamten Periode nicht den Arbeitgeber gewechselt hatten,brauchten wir keine Steuererklärungen,nur die Arbeitgeberbescheinigung.
Ansonsten Passfoto,Pass,årsopgørelser der letzten 5 Jahre,den alten bevis.
LG Tina
Nachteile hast du damit bestimmt nicht.
Hier mal ein Link: https://www.borger.dk/Sider/handlingssi ... 855aa6897f
Da kannst du das Formular ausfüllen und ausdrucken.
Da wir beide in der gesamten Periode nicht den Arbeitgeber gewechselt hatten,brauchten wir keine Steuererklärungen,nur die Arbeitgeberbescheinigung.
Ansonsten Passfoto,Pass,årsopgørelser der letzten 5 Jahre,den alten bevis.
LG Tina
- breutigams
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Also ich guck genau, da steht: Din opholdsret gælder, så længe du opfylder betingelserne i EU-opholdsbekendtgørelsen.Biggi hat geschrieben: Da sieh dir mal deinen opholdsbevis richtig an. Dort steht, dass du nach 5 Jahren die permanente beantragen kannst. Die Regeln dazu findest du auch unter statsforvaltning.dk
UNd darin steht:
Heisst für mich immer, da ich entweder in Arbeit bin oder schon 12 Monate angestellt gewesen bin.Persons with an independent right of residence
Workers and self-employed persons
3. (1) An EU national who is a worker or self-employed person, including a service provider, in Denmark has a right of residence in Denmark extending for longer than the three- or six-month periods following from section 2(1) of the Aliens Act.
(2)An EU national who has so far fallen within subsection (1) hereof, but has stopped working, retains his status as a worker or self-employed person:
(i) if the EU national is temporarily unable to work as the result of an illness or accident;
(ii) if the EU national is in duly recorded involuntary unemployment after having been employed for more than one year and has registered
as a job-seeker with the Danish Employment Service;
(iii) if the EU national has either involuntarily lost his job during the first 12 months, which has been duly recorded, and has registered as a job
-seeker with the Danish Employment Service or is in involuntary unemployment after completing a fixed-term employment contract of less than one year, but see subsection (6) hereof; or
(iv) if the EU national either commences vocational training related to his previous employment or is in involuntary unemployment and commences any vocational training.
(3)
An EU national falling with subsection (2)(iii) hereof retains his status as a worker or self-employed person for six months.
Anders ist das bei Angehörigen, Rentner, Reichen, etc. da gibt es dann diese Ausnahmeklausel
was ja alles mögliche sein kann.Unless exceptional reasons make it inappropriate
Aber du hast Recht nach 5 Jahren kann ich mein permanentes Aufenhaltsrecht beantragen, welches ich aber eh habe. Vielleicht gibt es da dann noch irgendwelche anderen Vorteile, wenn die einer kennt nur her damit.
Also, es gibt erhebliche Unterschiede zwischen dem 5jährigen "registreringsbevis" und dem "permanent ophold". Der erste ist an strenge Bedingungen geknüpft (Selbstversorger, Arbeitsverhältnis, Ausbildung usw.) Liegen diese nicht mehr vor, erlischt das Recht auf Aufenthalt in DK praktisch unmittelbar. Hat man jedoch permanent ophold, kann man nicht mehr bei z.B. Arbeitslosigkeit einfach "nach Hause" geschickt werden. Nur durch mehr als 2 jährige Abwesenheit aus DK erlischt diese Form der Aufenthaltserlaubnis. Das sind m.E. doch wichtige Details, deshalb bin auch auch ein "Permanenter" 

Na eben nicht. Wenn man weniger wie 12 Monate ein Arbeitsverhältnis hatte ist das korrekt.jankomo hat geschrieben:Also, es gibt erhebliche Unterschiede zwischen dem 5jährigen "registreringsbevis" und dem "permanent ophold". Der erste ist an strenge Bedingungen geknüpft (Selbstversorger, Arbeitsverhältnis, Ausbildung usw.) Liegen diese nicht mehr vor, erlischt das Recht auf Aufenthalt in DK praktisch unmittelbar. Hat man jedoch permanent ophold, kann man nicht mehr bei z.B. Arbeitslosigkeit einfach "nach Hause" geschickt werden. Nur durch mehr als 2 jährige Abwesenheit aus DK erlischt diese Form der Aufenthaltserlaubnis. Das sind m.E. doch wichtige Details, deshalb bin auch auch ein "Permanenter"
Danach darf man auch als Arbeitsloser in DK verbleiben.
Hab da noch mal rein geschaut. Wenn man seine Wohnung wechselt muss man wieder fur eine neue Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Die bekommt man dann nur wieder mit Arbeit etc.
Wenn man also Arbeitslos wird und umziehen will kann es zu Problemen kommen.