
Der Polizist hat aber recht. Wenn Du in DK gemeldet bist darfst Du in DK kein deutsches Auto fahren (Punkt!). Ob Du in D auch ein Wohnsitz hast, spielt keine Rolle.
Wie Du schreibst, meinen manche, daß man hier 1 oder 2 Jahre auf deutsche Nummernschilder fahren darf. Das Dänische Finanzamt, die Polizei und die Gerichte meinen aber 8 Tage - nach der Anmeldung beim Folkeregisteret.
Wenn Du willst, kannst Du natürlich die Sache beim EU-Gerichtshof ausfechten. Das kostet aber auch viel Geld und lohnt sich daher kaum. Ich würde Dich daher raten, das Auto so schnell wie möglich umzumelden. Ich denke es gibt dadurch erheblich weniger Ärger.
Wenn es nur zwei Sitze hat und das Laderaum länger als 50% vom Gesamtlänge des Autos ist, kannst Du es vermutlich auf Gelbe Nummernschilder anmelden. Das ist dann erheblich billiger. Wie viel es kostet erfährst Du aber am besten bei Told&Skat.