Hallo,
ich hab mir schon den ganzen letzte thread ueber arbeitslosenversicherung & A kasse in DK durchgelesen, aber ich hab immernoch ein paar fragen>
1. was passiert, wenn ich in DK ueber ein Jahr freiwillig in eine dieser A Kassen einzahle und dann nach beendigung des beschaeftigungsverhaeltnisses / Eintritt der Arbeitslosigkeit nach Deutschland zurueckziehe?? zahlt die daenische A Kasse nach Deutschland, wenn ich wieder in Deutschland wohne??
2. Koennte ich in Dk bleiben und das Arbeitslosengeld dort bekommen??? ich habe allerdings nur ein befristeten Arbeitsvertrag und somit nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis ueber eben diesen Zeitraum ... gibt das kein Problem.
ich waere sehr dankbar, wenn mich hierueber jemand aufklaeren wuerde
Danke, Gruesse, Katja
A Kasse bei Rueckkehr nach deutschland
hej catja,
die a-kasse kann man sich mittlerweile schenken, es geht nicht daraum, dass du eingezahlt hast, sondern dass du anwartschaftszeiten erfuellst. wenn du nach DE zurueckkehren solltest, ist das a.....amt zahlungspflichtig. wuerd aber nochmal ruecksprache mit peter hansen vom regionskontor halten (www.region.dk), der ist sehr firm in der materie.
die a-kasse kann man sich mittlerweile schenken, es geht nicht daraum, dass du eingezahlt hast, sondern dass du anwartschaftszeiten erfuellst. wenn du nach DE zurueckkehren solltest, ist das a.....amt zahlungspflichtig. wuerd aber nochmal ruecksprache mit peter hansen vom regionskontor halten (www.region.dk), der ist sehr firm in der materie.