Der 1. Urlaub in Dänemark

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25örefan
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Re: Der 1. Urlaub in Dänemark

Beitrag von 25örefan »

herma hat geschrieben:Hej,

bei Westerland ist ja die genaue Adresse angegeben und amn kann sich die Lage auch auf Google anschauen.

Dann versteh ich nicht, wieso das bei Cofman nicht ging.

Hilsen Herma
Bei cofman kann man sich die Lage auf der Karte ansehen, aber die Lage entspricht nicht der auf der Seite von Westerland angegebenen Lage. Die Adresse des Hauses laut Westerland bei krak eingegeben ergibt die gleiche wie auf der Westerland-Seite und man kann erkennen, dass es sich um das beschriebene Haus handelt. Also muss die Lage bei cofman falsch angegeben sein.
"Es sieht der Mensch die Welt fast immer durch die Brille des Gefühls, und je nach der Farbe des Glases erscheint sie ihm finster oder purpurhell."
H. C. Andersen

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Strickliesl
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Re: Der 1. Urlaub in Dänemark

Beitrag von Strickliesl »

25örefan hat geschrieben:Allein schon die nicht korrekte Lageangabe rechtfertigt eine Stornierung.
Das sehe ich auch so. :-)
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Zuelli
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Re: Der 1. Urlaub in Dänemark

Beitrag von Zuelli »

Stornierung des Mietvertrages muss per Einschreiben erfolgen. In diesem Fall werden folgende Stornogebühren fällig.
1. Bis 90 Tage vor Mietbeginn 20% des Mietbetrages, Minimum € 40,-.


Da ihr ja in der Hauptsaison fahren wollt, hätten sich Stornogebühren wohl ohnehin erledigt. :wink:

So schön ja die eingezäunte Terrasse für Euren Wauwi ist,

Ich würde nicht so dicht an der 181 Urlaub machen wollen...
Es gibt ja nicht nur Idioten auf dieser Welt.....
aber irgendwie schaffen sie es, sich strategisch so zu platzieren, das mir jeden Tag einer über den Weg läuft.
mieke
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Re: Der 1. Urlaub in Dänemark

Beitrag von mieke »

Äh, nein, wieso sollten sich die Stornogebühren erledigt haben, nur weil der Urlaub in der Hauptsaison geplant ist?
"Bis 90 Tage vor" heißt ab Datum des Zustandekommens des Vertrages(das erfolgt i.d.R. durch Aushändigen der Buchungsbestätigung und nicht wie vielfach angenommen erst durch Überweisung der 1.Rate*) bis 90 Tage vor Mietbeginn, werden die entsprechenden Kosten fällig.
Und in den Mietbedingungen dieses Anbieters ist auch keine Widerufsfrist enthalten.
Gerechtfertigt ist die Stornierung, aber ob sie eben aus kostenfrei erfolgt liegt in diesem Fall an der Kulanz des Anbieters

Man kann natürlich versuchen-falls es keine einvernehmliche Lösung gibt- den unfeinen Weg zu gehen (es sich mit einem Anbieter verscherzen) und die erste Rate nicht zahlen, in der Hoffnung, der Anbieter storniert dann einfach nur den Vertrag und gut ist. Aber grundsätzlich ist der Vertrag ist beidseitig bindend.


* Wir haben es hier mit Reiserecht zu tun, da ist manches anders geregelt, ich kann nur empfehlen, sich da gut zu informieren, wie Verträge in diesem Bereich zustande kommen.
Würde Hirnlosigkeit vor Kopfschmerzen schützen, könnten die Aspirin-Produzenten ihre Läden schließen.
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Tatzelwurm
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Re: Der 1. Urlaub in Dänemark

Beitrag von Tatzelwurm »

Strickliesl hat geschrieben:25örefan hat geschrieben:

Allein schon die nicht korrekte Lageangabe rechtfertigt eine Stornierung.


Das sehe ich auch so.
Ich glaube nicht, dass dieses Argument für eine Stonierung reicht.
Manche Kartensoftware kann eben nicht eins zu eins übersetzen, da
sind schon mal schnell ein paar Pixel abweichung drin.
Es sollte doch genügen wenn Ort, Strasse und Hausnummer angegeben sind
und das ist für mich eine korrekte Lageangabe.
Kartenausschnitt ist eine freundliche Beigabe.

Detlef
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herma
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Re: Der 1. Urlaub in Dänemark

Beitrag von herma »

Tatzelwurm hat geschrieben:
Es sollte doch genügen wenn Ort, Strasse und Hausnummer angegeben sind
und das ist für mich eine korrekte Lageangabe.
Kartenausschnitt ist eine freundliche Beigabe.

Detlef
Hej,

bei Cofman kauft man aber die Katze im Sack. Dort findet man weder Strassennamen noch Hausnummern. Ebensowenig findet man Angaben zu dem Vermietungsbüro. Das erfährt man alles erst nach der Buchung. Im Grunde ein absolutes no go.

@Mieke
ich habe ja nun schon seit nun mehr fast 30 Jahren reichlich Häuser bei unterschiedlichen Anbietern gebucht. Bei den meisten steht bzw. stand in den zugeschickten Vertragsbedingungen, dass erst durch Zahlung der 1. Rate der Mietvertag bindend ist.

Falls das bei Westerland nicht der Fall ist, würde ich sie auf jedenfall kontaktieren. Normalerweise ist das, gerade kurz nach der Buchung überhaupt kein Problem. Denn sie wissen ja selber, dass sie nicht allzuviel ausrichten können, wenn man die 1.Rate nicht bezahlt.

Oder glaubt hier einer im Ernst, dass irgendein Vermietungsbüro in dem Falle den Klageweg einschreiten wird. Das lohnt sich doch überhaupt nicht.

Hilsen Herma
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25örefan
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Re: Der 1. Urlaub in Dänemark

Beitrag von 25örefan »

Tatzelwurm hat geschrieben:
Strickliesl hat geschrieben:25örefan hat geschrieben:

Allein schon die nicht korrekte Lageangabe rechtfertigt eine Stornierung.


Das sehe ich auch so.
Ich glaube nicht, dass dieses Argument für eine Stonierung reicht.
Manche Kartensoftware kann eben nicht eins zu eins übersetzen, da
sind schon mal schnell ein paar Pixel abweichung drin.
Es sollte doch genügen wenn Ort, Strasse und Hausnummer angegeben sind
und das ist für mich eine korrekte Lageangabe.
Kartenausschnitt ist eine freundliche Beigabe.

Detlef
Zwischen der Angabe im Kartenausschnitt von cofman und der von westerland liegen aber nicht " paar Pixel Abweichung", sondern Welten, nämlich ca. 500m.
Wenn der Kartenausschnitt nur "eine freundliche Beigabe" ist und damit zwischen Deinen Zeilen gelesen so ungenau sein kann/darf , dann können sie ihn gleich schenken.
Eine solche Abweichung in der Lagekarte ist für mich eine gerechtfertigte Begründung für eine Stornierung . Wie das rechtlich zu sehen ist und ob und welche Stornogebühren entstehen steht auf einem anderen Blatt.
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Tatzelwurm
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Re: Der 1. Urlaub in Dänemark

Beitrag von Tatzelwurm »

Kannst wohl schlecht zu geben, dass andere mal recht haben :roll: :roll:

Zu dem gibt es (im Internet) genug Möglichkeiten, auch über andere Dienste,
die Lage des Hauses zu überprüfen.
Man muss dann eben selber aktiv werden.

Detlef
Zuletzt geändert von Tatzelwurm am 30.01.2015, 12:38, insgesamt 1-mal geändert.
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25örefan
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Re: Der 1. Urlaub in Dänemark

Beitrag von 25örefan »

Tatzelwurm hat geschrieben:Kannst wohl schlecht zu geben, dass andere mal recht haben :roll: :roll:

Zu dem gibt es (im Internet) genug Möglichkeiten, auch über andere Dienste,
die Lage des Hauses zu überprüfen.
Man muss dann eben selber aktiv werden.

Detlef
Um Recht haben oder nicht ging es im weiteren Verlauf dieses Threads wohl nicht (auch mir nicht). Es ging eher darum, dass hier jemand um "Mut machen" / Hilfestellung gebeten hat, nach dem er sich augenscheinlich verbucht hat, und ob bzw. wie man aus dieser Nummer wieder herauskommt, nachdem bei den Anbietern des Ferienhauses auch noch grobe Unterschiede betreffs der Lage festzustellen sind.
Deine Einwürfe wie
"Manche Kartensoftware kann eben nicht eins zu eins übersetzen, da
sind schon mal schnell ein paar Pixel abweichung drin."...
"Kartenausschnitt ist eine freundliche Beigabe.",
"...es gibt (im Internet) genug Möglichkeiten, die Lage des Hauses zu überprüfen."
"Man muss dann eben selber aktiv werden."

sind da keine besondere Hilfe, nein sie klingen überdies noch schadenfroh nach "wie blöd ,selbst Schuld".
Ich bin zwar auch der Meinung, dass man bei der Buchung einer Reise auch weitere Informationsmöglichkeiten zu Rate ziehen kann und sollte, aber eine so grobe Fehlinformation eines Veranstalters (hier bezüglich der Lage des FH) sollte, wenn auch nicht auf rechtlicher Basis, so doch als Gesprächsbasis mit dem Veranstalter als Möglichkeit zu einer kulanten Stornierung bzw. Umbuchung ausreichen.

P.S.
Deine Vermutung/ Kritik, ich (oder andere) wollten stets Recht haben, ist ja nicht die erste und und wird wohl nicht die letzte Mal sein. Vielleicht solltest Du dir diesbezüglich mal an die eigene Nase fassen.
Zuletzt geändert von 25örefan am 30.01.2015, 13:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Der 1. Urlaub in Dänemark

Beitrag von mieke »

herma hat geschrieben: @Mieke
ich habe ja nun schon seit nun mehr fast 30 Jahren reichlich Häuser bei unterschiedlichen Anbietern gebucht. Bei den meisten steht bzw. stand in den zugeschickten Vertragsbedingungen, dass erst durch Zahlung der 1. Rate der Mietvertag bindend ist.
Beispiele? Denn ich kenne expliziten Hinweise, dass der Vertrag erst mit Zahlung der ersten Rate zustandekommt bisher nur von danurlaub und SuS.
Bei den meisten anderen mir bekannten Anbietern finden sich da so schöne Sätze wie "Die Buchung ist sofort verbindlich", " Nach Vertragsabschluss übersendet (..)den Mietvertrag an den Mieter. Gleichzeitig wird eine umgehende Anzahlung...", "Bei Vertragsabschluss schickt xx dem Mieter den Mietvertrag zu.", "Die 1. Rate in Höhe von (...)sind 10 Tage nach Vertragsabschluss zahlungsfällig", " Die Reservierung durch den Mieter ist verbindlich" usw.usw.
D.h. breits vor Zahlung der 1.Rate ist der Vertragsabschluss zu den entsprechenden Konditionen erfolgt. Blöd für den Kunden ist gemäß Reiserecht bei gewerblicher FH-Vermietung aber rechtens.

Ob, ein Anbieter im Ernstfall vor Zahlung der ersten Rate wirklich noch der Stornogebühr nachjagt, habe ich nicht ausprobiert bzw nicht vor auszuprobieren, gemäß vieler AGB könnte der eine oder andere aber wenn er wollte.


@Detlef
Grundsätzlich bin ich ja auch gegen Leichtgläubigkeit und für Eigeninitiative. Das Problem ist doch, dass dem TE bei der Buchung über das genannte Portal die Adresse des Hauses nicht bekannt war und der eigentliche Anbieter wird auch nicht angezeigt, also keine Chance die Lage anderweitig genau zu prüfen.

Ich wünsche der TE, dass sich ob nun mit Kulanz oder Umbuchung alles zur Zufriedenheit regelt.
Zuletzt geändert von mieke am 30.01.2015, 14:13, insgesamt 1-mal geändert.
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dina
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Re: Der 1. Urlaub in Dänemark

Beitrag von dina »

Zumal es sich beim TE um eine Person handelt,die das 1.Mal nach DK will,also mit den bekannten Tricks und Suchoptionen/Karten nocht nicht so vertraut ist wie die alten Hasen.
Hoffe,es hat geklappt mit dem Umbuchen,ich wuerde in so einem Fall mit der Kulanz des Anbieters rechnen.

LG Tina
Zuletzt geändert von dina am 30.01.2015, 14:36, insgesamt 1-mal geändert.
Johanna*
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Re: Der 1. Urlaub in Dänemark

Beitrag von Johanna* »

Würde mich auch sehr interessieren, ob Westerland sich darauf
eingelassen hat. Der eine Link, den ich Josephine geschickt habe,
ist ja auch eine Hütte von diesem Anbieter. Wenn das passen würde
(Preis, Lage usw.) könnte ich mir schon vorstellen - egal was in
den Vertragsbedingungen steht - dass Westerland sich kulant
zeigt.

Dass man bei Cofman die Katze im Sack kauft, wie Herma so
treffend geschrieben habt, ist ja nix Neues. Für mich mit ein Grund
niemals über dieses Portal zu buchen. Aber woher sollte Josephine
das wissen? Für einen "Neueinsteiger" kann eine FH - Buchung in DK
ganz schön kompliziert sein.

Wäre toll, wenn Josephine sich nochmal melden würde um Bericht
zu erstatten.

Hilsen
Johanna
Zuletzt geändert von Johanna* am 30.01.2015, 16:06, insgesamt 1-mal geändert.
herma
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Re: Der 1. Urlaub in Dänemark

Beitrag von herma »

mieke hat geschrieben:
herma hat geschrieben: @Mieke
ich habe ja nun schon seit nun mehr fast 30 Jahren reichlich Häuser bei unterschiedlichen Anbietern gebucht. Bei den meisten steht bzw. stand in den zugeschickten Vertragsbedingungen, dass erst durch Zahlung der 1. Rate der Mietvertag bindend ist.
Beispiele? Denn ich kenne expliziten Hinweise, dass der Vertrag erst mit Zahlung der ersten Rate zustandekommt bisher nur von danurlaub und SuS.
Hej,

habe mal auf die Schnelle meine Mietverträge für dieses Jahr durchgeschaut.



z.B. Steen Joergensen in Vrist:

Die Mietpreis versteht sich excl. Energiekosten. Wir möchten Sie bitten, die angegebenen Fälligkeitsdaten zu beachten. Die Grundlage für die Anmietung des obengenannten Ferienhauses geht aus den umseitigen Mietbedingungen hervor. Die Einzahlung der 1. Rate ist gleichzeitig die Bestätigung und Anerkennung des Mietverhältnisses nach umseitigen Bedingungen. Erst durch die 1. Rate wird die Reservierung verbindlich.



Samsoe Ferienhaus:

Die Einzahlung der 1. Rate ist gleichzeitig die Bestätigung und Anerkennung des Mietverhältnisses. Erst durch die 1. Rate wird die Reservierung verbindlich.
Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass Ihre Reservierung bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist storniert wird.


Bei Netferie z.B. bekommt man per email einen unterschriebenen Mietvertrag mit den ganzen Daten, Zahlungsbedingungen usw., den man spätestens nach 10 Tagen unterschrieben zurücksenden muss. Erst dann ist der Vertrag bindend.

Das gleiche ist bei Klitmoeller Sommerhausvermietung. Dort bekommt man den Vertrag mit der Post zugesandt und muss ihn unterschrieben zurücksenden.

Also hat man zumindestens noch ein wenig Zeit alles zu überdenken.

Bei Nordvestkysten bekommt man den Vertrag auch per Post, den man aber nicht zurücksenden muss.

Dort steht aber prinzipiell das gleiche drin.


Hier ein Auszug von Visittoppen:

Dieser Mietvertrag ist bindend. Möchten Sie aber von der Anmietung Abstand nehmen oder auch Änderungen machen, setzen Sie sich bitte sofort und spätestens 10 Tage nach dem Erhalt mit uns in Verbindung.

Das ist jedenfalls der einzige in dem definitiv steht, dass der Mietvertag sofort bindend ist. Aber wie man sieht, lässt sich kurzfristig (bis 10 Tage) garantiert auch was machen.

Für mich bedeutet das jedenfalls, dass alle erst einmal den Eingang der 1. Rate abwarten um den Vertrag wirksam werden zu lassen.

Im Grunde genommen brauch man doch auch nur die E-Mail Adresse von jemanden kennen und den dazugehörigen Namen. Dann kann doch XY in deren Namen irgendetwas buchen.

Hilsen Herma
Zuletzt geändert von herma am 30.01.2015, 18:47, insgesamt 1-mal geändert.
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25örefan
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Re: Der 1. Urlaub in Dänemark

Beitrag von 25örefan »

Lt. AGB gilt für dansommer
Ihre Anmeldung ist ein verbindliches Angebot auf Buchung einer Ferienunterkunft zu den in unserem Katalog oder auf
unserer Internetseite angegebenen Bedingungen.
dansommer bestätigt namens des Eigentümers die Buchung unverzüglich, womit zugleich der Mietvertrag über die
von Ihnen gebuchte Ferienunterkunft zustande kommt.
Bei fejo. dk ist zu lesen:
Mit Ihrem Buchungsauftrag beauftragen Sie uns zu einer verbindlichen Vermittlung eines Mietvertrages bei unserem Partner. Den Erhalt Ihres Buchungsauftrages bestätigen wir Ihnen umgehend per E-Mail nebst Angabe aller buchungsrelevanten Daten, darunter die zum Buchungszeitpunkt gültigen Mietbe­dingungen unseres Partners. Maßgeblich für die erfolgreiche Vermittlung Ihres Buchungsauftrages ist die im Anschluss folgende Verfügbarkeitsprüfung bei unserem Partner. Der Mietvertrag ist mit der Bestätigung Ihres Buchungsauftrags durch unserem Partner abgeschlossen.
http://www.fejo.dk/de/nutzungshinweise/
Zuletzt geändert von 25örefan am 30.01.2015, 19:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Der 1. Urlaub in Dänemark

Beitrag von mieke »

@herma

schön, dass auch bei den von dir genannten Anbietern - bis auf visittoppen, bei denen ich aber lange nicht gebucht habe, kannte ich die bisher nicht-der Vertrag erst mit Unterschrift bzw 1.Rate gültig wird.

Bei Feriepartner,Ulfborg, Klitferie, Esmarch, Admiralstrand und den Branchenriesen DC, Novasol, dasommer ist das allerdings nicht so und das ist durchaus rechtens; so ist auch eine im Internet oder per Telefon getätigte Buchung verbindlich werden, sobald dem Kunden eine Buchungsbestätigung/ Mietvertrag zugesandt wird.
Das ist gültiges Reisereht (auch für z.B. Pauschalreisen, Kreuzfahrten) und es wäre leicht naiv zu glauben, dass man bis zur Bezahlung der ersten Rate immer aus dem Vertrag austeigen kann, wie man lustig bist.

http://de.wikipedia.org/wiki/Reisevertrag#Zustandekommen_eines_Reisevertrags
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