ich habe hier schon viele nützliche Informationen bzgl. Leben und Arbeiten in Dänemark erhalten, muß jetzt aber einmal eine Frage stellen, die ich auch mit Suchfunktion nicht selber 100%ig beantworten konnte. Es geht um das vieldiskutierte Thema PKW...

Ich werde ab dem 1.10. in Kopenhagen arbeiten, voraussichtlich für zwei Jahre (solange geht erstmal mein Arbeitsvertrag). D.h, ich werde mich dort natürlich auch anmelden und dort auch die meiste Zeit des Jahres verbringen. Ich möchte aber auch meinen Wohnsitz in Hamburg behalten, da ich hier regelmäßig meinen Freund und meine Familie besuchen werde, außerdem plane ich, nach den zwei Jahren DK nach Deutschland zurückzukehren.
Ich habe in Deutschland einen PKW, den ich nicht abmelden möchte (benötige ihn hier während meiner Besuche). Ich gehe jetzt erstmal davon aus, daß grundsätzlich keine Gebühren in DK zu entrichten sind, solange ich den Wagen nur in Deutschland fahre und nicht in DK, ist das richtig? Ich würde da nur gerne sichergehen. Zweitens würde ich gerne wissen, ob es erlaubt ist, daß ein Deutscher ohne Wohnsitz in DK diesen Wagen, der auf mich gemeldet ist, in DK fährt (ohne daß hierfür irgendeine Ausnahmegenehmigung oder Abgabe zu zahlen wäre). Konkret würde es darum gehen, ob es in Ordnung wäre, wenn mein Freund (keinen Wohnsitz in DK) diesen Wagen fährt, um mir beim Umzug zu helfen. Da ich zuerst in eine möblierte Wohnung ziehe, lässt sich das leider nicht in einer "Übergangsfrist" von 14 Tagen nach Anmeldung erledigen.
Nach meiner Lesart der Gesetze wäre das okay, solange ich nicht selber am Steuer sitze. Aber ich würde mich sehr freuen, wenn ich eine Rückmeldung hier aus dem Forum bekomme und Gewißheit hätte.
Schon einmal Danke für eine Antwort und Danke, daß es dieses Forum überhaupt gibt!
Viele Grüße,
Anja