Mitgift
Hej,
soweit ich weiß, besteht für Gelegenheitsgeschenke die Steuerfreiheit, wenn das Geschenk nicht unangemessen hoch ist. In D gibt es außerdem eine Steuerfreibetrag bis 205.000 Euro. Zusätzlich gibt es verschiedene Modelle, ob z.B. das Geschenk zweckgebunden - Grundstückskauf o.ä. -
ist. Dazu bräuchte man genauere Angaben. Wenn der Betrag hoch ist, würde ich doch einen Steuerberater fragen
Mfg
dagmar
soweit ich weiß, besteht für Gelegenheitsgeschenke die Steuerfreiheit, wenn das Geschenk nicht unangemessen hoch ist. In D gibt es außerdem eine Steuerfreibetrag bis 205.000 Euro. Zusätzlich gibt es verschiedene Modelle, ob z.B. das Geschenk zweckgebunden - Grundstückskauf o.ä. -
ist. Dazu bräuchte man genauere Angaben. Wenn der Betrag hoch ist, würde ich doch einen Steuerberater fragen

Mfg
dagmar
- Lars J. Helbo
- Mitglied
- Beiträge: 7370
- Registriert: 23.06.2002, 22:08
- Wohnort: Sall
- Kontaktdaten:
Umgehen kannst Du das nicht - das wäre Steuerhinterziehung.
Es gibt aber ein Freibetrag. Im Jahre 2006 ist das für Kinder 53.900 kr und für Schwiegerkinder 18.800 Kr. Ihr könnt nun das Geschenk auf Euch beide und über mehrere Jahre verteilen, so daß Ihr jedes Jahr jeweils lediglich den Freibetrag bekommt.
Es wäre dann natürlich naheliegend zu sagen, Ihr würdet den ganzen Betrag sofort als Darlehn bekommen, und diese würde dann jedes Jahr mit dem Freibetrag abgeschrieben. Ich bin mir aber nicht sicher, ob dies erlaubt wäre.
Es gibt aber ein Freibetrag. Im Jahre 2006 ist das für Kinder 53.900 kr und für Schwiegerkinder 18.800 Kr. Ihr könnt nun das Geschenk auf Euch beide und über mehrere Jahre verteilen, so daß Ihr jedes Jahr jeweils lediglich den Freibetrag bekommt.
Es wäre dann natürlich naheliegend zu sagen, Ihr würdet den ganzen Betrag sofort als Darlehn bekommen, und diese würde dann jedes Jahr mit dem Freibetrag abgeschrieben. Ich bin mir aber nicht sicher, ob dies erlaubt wäre.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
Re: Mitgift
Habe diesen alten Thread entdeckt, weil ich bez. Schenkungssteuer vielleicht mal vor einer ähnlichen Situation stehe. Die Google-Recherche hat mich eher verwirrt, während es hier relativ einfach aussieht: 15% Schenkungssteuer in Dänemark bei sehr niedrigen Freibeträgen. Das Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht in Deutschland, da Wohnsitzland des Schenkers (Eltern), kommt mit seinen höheren Freibeträgen also definitiv nicht zur Anwendung? Ist das Doppelbesteuerungsabkommen von Relevanz? Bin für Eure Tipps und Erfahrungen dankbar!
Grüße, dosdo
Grüße, dosdo
-
- Mitglied
- Beiträge: 1206
- Registriert: 14.02.2007, 17:04
- Wohnort: Dragør
Re: Mitgift
Ja natürlich ist das Doppelbesteuerungsabkommen hier relevant, da wenn ich es richtig verstehe Schenker und Erwerber ein jeweils D und DK ansässig waren. Leider nicht sehr leicht zu lesen. Guckst Du hier (Abschnitt III): [url]http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Daenemark/1996-11-06-Daenemark-Abkommen-DBA-Gesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=5[/url]
--------------------------------------------
Dragør, das kleine Paradies bei Kopenhagen
https://www.youtube.com/watch?v=m37chu8zGDA
--------------------------------------------
Dragør, das kleine Paradies bei Kopenhagen
https://www.youtube.com/watch?v=m37chu8zGDA
--------------------------------------------
Re: Mitgift
Ach ja, juristische Texte, man liest sie zehnmal und versteht immer noch nichts. Aber irgendwie müssen Anwälte ja ihre Existenzberechtigung nachweisen
Es scheint aber tatsächlich so zu sein, dass beim Schenken/Vererben von Geld nur nach deutschem Recht versteuert wird, wenn der Schenker/Erblasser in Deutschland ist/war. Das sagt Artikel 25, Absatz 3. Was mich nur verwirrt, ist, dass der Absatz 3 dann einschränkend auf Artikel 26 verweist, der sich wiederum nur auf die Absätze 1 und 2 von Artikel 25 bezieht, wo es um Fälle gleichzeitiger Besteuerung geht... Man wird nicht so recht schlau draus...

Es scheint aber tatsächlich so zu sein, dass beim Schenken/Vererben von Geld nur nach deutschem Recht versteuert wird, wenn der Schenker/Erblasser in Deutschland ist/war. Das sagt Artikel 25, Absatz 3. Was mich nur verwirrt, ist, dass der Absatz 3 dann einschränkend auf Artikel 26 verweist, der sich wiederum nur auf die Absätze 1 und 2 von Artikel 25 bezieht, wo es um Fälle gleichzeitiger Besteuerung geht... Man wird nicht so recht schlau draus...