Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage zu einem Zweitwohnsitz in DK.
Also ich wohne in Deutschland und könnte in Dänemark arbeiten,der Vertrag ist befristet. Ich würde daher ungern meine Wohnung in DE aufgeben, eher würde ich eine kleine Wohnung in DK als sogenannte Zweitwohnung suchen.
Kann mir da jemand Infos geben was das alles mit Kosten ect zu tun hat? Mein PKW wollte ich dann auch in DE angemeldet lassen.
Geht das überhaupt?
Vielen Dank im Voraus
MvH
Andre
Zweitwohnsitz
Re: Zweitwohnsitz
Es gibt keinen "Zweitwohnsitz" in DK. Entweder bist du in D oder in DK gemeldet.
Wenn du in DK gemeldet bist, musst du auch das Auto in DK registrieren lassen.
Wenn du in DK gemeldet bist, musst du auch das Auto in DK registrieren lassen.
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Re: Zweitwohnsitz
Hej,
Bei der deutschen Behörde kannst du keinen Zweitwohnsitz in Dänemark anmelden, aber deine deutsche Wohnung musst du nicht zwingend aufgeben, du kannst dort mit Erstwohnsitz gemeldet bleiben und eben alles so weiterlaufenlassen wie bisher. Allerdings musst dort postalisch erreichbar sein. Also am Besten einen Nachsendeantrag bei der Post stellen oder eine Person deines Vertrauens kümmert sich in der Zwischenzeit darum. In Dänemark meldest du dich dann dort einfach auch mit deinem Wohnsitz an. Bezüglich Auto: das musst du nach 14 Tagen eumregistriert haben. Soweit ich mich erinnere gibt es auch Ausnahmeregelungen für kurzzeitige Aufenhalte. Wie lange wolltest du denn in DK bleiben?
LG/
Pippilotta
Bei der deutschen Behörde kannst du keinen Zweitwohnsitz in Dänemark anmelden, aber deine deutsche Wohnung musst du nicht zwingend aufgeben, du kannst dort mit Erstwohnsitz gemeldet bleiben und eben alles so weiterlaufenlassen wie bisher. Allerdings musst dort postalisch erreichbar sein. Also am Besten einen Nachsendeantrag bei der Post stellen oder eine Person deines Vertrauens kümmert sich in der Zwischenzeit darum. In Dänemark meldest du dich dann dort einfach auch mit deinem Wohnsitz an. Bezüglich Auto: das musst du nach 14 Tagen eumregistriert haben. Soweit ich mich erinnere gibt es auch Ausnahmeregelungen für kurzzeitige Aufenhalte. Wie lange wolltest du denn in DK bleiben?
LG/
Pippilotta
Re: Zweitwohnsitz
Bei einem befristeten Vertrag, und wenn Du Deine Wohnung in Deutschland beibhältst, kannst Du auch Grenzgänger werden, und als solcher Dein deutsches Auto weiterfahren. Bedingung dabei ist, dass Du regelmäßig (wöchentlich) nach Deutschland zurückkehrst.
Ich empfehle sehr dringend eine Beratung bei www.pendler-info.org!
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