ab April 2017 ist es endlich soweit das ich nach DK auswandern kann

Im Rahmen meiner Vorbereitungen hat mir das Forum auch schon sehr viele nützliche Tips geliefert,
eigenes Haus (mit Dänen zusammen) und Umfeld ist auch alles soweit geklärt. Nur in zwei Angelegenheiten
bin ich mir noch nicht ganz sicher.
Zum einen das geht es um das richtige Ausfüllen des "Ansøgning om EU-opholdsdokuments".
Hintergrund: Ab April beziehe ich von meinem Ex-Arbeitgeber eine recht gute Firmenpension und
wäre damit ja in Deutschland quasi unabhängig eine arbeiten zu müssen. Dennoch
möchte ich natürlich auch sehr gerne in DK arbeiten. Schließt das Eine das Andere aus?
Jetzt bin ich mir etwas unsicher was ich angeben soll. "Arbejde" oder "Tilstrækkelige midler"? Nach Abzug aller
(deutschen!) Steuern bleiben mir netto rund 16.000 DKK. Alle meine Einkünfte laufen aktuell auf mein deutsches Konto.
Hat jemand von euch schon entsprechende Erfahrungen gesammelt?
Zum anderen ist noch die Frage was mir vom deutschen versteuerten Netto in DK übig bleibt. Nach dem
Doppelbesteuerungsabkommen müssen ja Firmenpensionen in DK komplett nochmal versteuert werden.
Wird das erfahrungsgemäß noch reichen um als "finanziell unabhängig" zu gelten? Einen Steuerrechner
habe ich leider noch nicht gefunden.
Was mache ich wenn die Behörde meinen Antrag ablehnt. Kann ich ggf. zwecks Arbeitssuche
erneut einen Antrag stellen?
Tusind tak for hjælp
Arne