Hallo,
ist es ueberhaupt moeglich als deutsche Staatsbuerger daenischen Pass zu beantragen, und dabei deutsche Staatsburgerschaft behalten?
Leon
Duale Citizenship DK+D: ist das moeglich?
Re: Duale Citizenship DK+D: ist das moeglich?
Bitte mal nachlesen:
[url]http://www.kopenhagen.diplo.de/contentblob/3270552/Daten/6225322/erwerbderdeutschenunddaenischenstaatsangehoerigkeit2016.pdf[/url]
Mvh
Ratte
[url]http://www.kopenhagen.diplo.de/contentblob/3270552/Daten/6225322/erwerbderdeutschenunddaenischenstaatsangehoerigkeit2016.pdf[/url]
Mvh
Ratte
Re: Duale Citizenship DK+D: ist das moeglich?
Danke!
"Seit dem 01.09.2015 erkennt Dänemark die doppelte Staatsangehörigkeit im Verhältnis zu
anderen EU-Mitgliedsstaaten an. Deutsche, welche die dänische Staatsbürgerschaft annehmen
möchten, müssen ihre deutsche Staatsbürgerschaft nun nicht mehr aufgeben oder eine
Beibehaltungsgenehmigung vorlegen."
Aber ich habe gehoert dass sobald man als Deutsche eine andere Staatszugehoerigkeit beantragt, verliert man den deutschen Pass. Ist es nicht mehr so?
"Seit dem 01.09.2015 erkennt Dänemark die doppelte Staatsangehörigkeit im Verhältnis zu
anderen EU-Mitgliedsstaaten an. Deutsche, welche die dänische Staatsbürgerschaft annehmen
möchten, müssen ihre deutsche Staatsbürgerschaft nun nicht mehr aufgeben oder eine
Beibehaltungsgenehmigung vorlegen."
Aber ich habe gehoert dass sobald man als Deutsche eine andere Staatszugehoerigkeit beantragt, verliert man den deutschen Pass. Ist es nicht mehr so?
Re: Duale Citizenship DK+D: ist das moeglich?
Grundsätzlich gilt, dass bei Annahme einer ausländischen Staatsangehörigkeit die deutsche verloren geht (§§ 17 Abs. 1 Nr. 2, 25 Abs. 1 S. 1 StAG). Entsprechend muss ein Ausländer, der die deutsche Staatsangehörigkeit annimmt, regelmäßig die bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben (§ 10 Abs. 1 Nr. 4). Eine Ausnahme besteht, wenn ein Deutscher die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz annimmt (§ 25 Abs. 1 Satz 2 StAG) oder wenn bei der Einbürgerung eines Ausländers Gründe für eine Hinnahme von Mehrstaatigkeit gemäß § 12 StAG vorliegen.
http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/BVA/Staatsangehörigkeit/DoppelteStaatsbuergerschaft.html
http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/BVA/Staatsangehörigkeit/DoppelteStaatsbuergerschaft.html
Gruß
Florian
Florian