Dies wurde doch alles bereits schon einmal ausführlich besprochen (http://dk-forum.de/phpbb3/viewtopic.php?f=14&t=31538&hilit=F%C3%BChrerschein).
Dies sagt doch eigentlich alles (interessant ist da der erste Absatz):
https://www.adac.de/infotestrat/adac-im ... gkeit.aspx
Grundsätzlich gilt für Autofahrer mit deutschem Führerschein im EU-Ausland:
https://www.adac.de/der-adac/rechtsbera ... rerschein/
Auch wer in ein anderes EU-Land umsiedelt bzw. auswandert braucht seinen Führerschein fürs Auto oder Motorrad nicht umschreiben lassen, auch nicht nach zwei Jahren, wie im alten Führerschein-Thead mal geschrieben wurde. Die entsprechende neue EU-Regelung wurde nicht einzig für Touris getroffen.
Einzige Ausnahme: Wer einen neuen, nach dem 19.03.2013 ausgestellten Führerschein besitzt muss diesen nach 15 Jahren verlängern lassen. Wenn nun ein solcher Führerscheinbesitzer nach Dänemark oder einem anderen EU-Staat ausgewandert ist und in D. über keinen gemeldeten Wohnsitz mehr verfügt muss er die Verlängerung seines Führerscheins, was mit einer Neuausstellung verbunden ist, in Dänemark vornehmen lassen.