Dänische Staatsbürgerschaft/Dansk Statsborgerskab

Fragen und Tipps: Bürokratie, dänisches Recht, usw.
Antworten
j-boy

Dänische Staatsbürgerschaft/Dansk Statsborgerskab

Beitrag von j-boy »

Hallo,

ich wüde gerne etwas mehr über das Erlangen der dänischen Staatsbürgerschaft wissen und hoffe jemand von Euch kann mir was dazu schreiben.

Kurz zu mir: Ich bin schon in Deutschland im dänischen Kindergarten und der dänischen Schule in Sydslesvig gewesen und nun studiere ich seit mittlerweile 2 1/2 Jahren in Svendborg. So wie es aussieht bekomme ich dieses Jahr (endlich) die "permanente opholdstilladelse".

Da ich Seefahrt studiere ist es für mich allerdings von Bedeutung das ich auch die Staatsbürgerschaft erhalte, da ich ohne diese mit meiner "Dänischen Ausbildung" nicht auf dänischen Schiffen Kapitän werden kann.

Mein letzter Status war, dass es seit der neuen Regierung SEHR schwer sein soll die Staatsbürgerschaft zu erlangen. Mittlerweile akzeptieren Deutschland und Dänemark allerdings BEIDE die doppelte Staatsbürgerschaft (hat sich seit einem Gerichtsurteil dieses Jahr in Deutschland gottseidank geändert).

Wie läuft es, wenn man die Staatsbürgerschaft in DK haben will ? Hat jemand erfahrungen mit dem Aufwand gemacht ? Welche Vorraussetzungen (8 Jahre in DK) ???

Vielen dank und mit royal-hochzeitlichen Grüßen

Jens
Zuletzt geändert von j-boy am 14.05.2004, 15:28, insgesamt 1-mal geändert.
Andrea
Mitglied
Beiträge: 268
Registriert: 05.04.2002, 18:02
Wohnort: Deutschland

Beitrag von Andrea »

Also ich kann dir nur von der deutschen Seite genau sagen, dass es sich dort schon seit einigen Jahren geandert hat- man muss vor der Annahme einer weiteren Staatsbuergerschaft eine Beibehaltungsgenehmigung gut begruendet in D beantragen, wenn man die hat kann man eine weitere Staatsbuergerschaft beantragen und behaelt die deutsche.Das neue Staatsbuergerrecht ist von den Grünen durchgeboxt worden.....
Meines Wissens muss man fuer die daenische Staatsbuergerschaftin DK 7 Jahre gelebt haben oder mit Daenen verheiratet 5 Jahre und seine Daenischkenntnisse nachweisen mit Dansk Prove 2, frage doch mal auf den Konsulaten nach.

Gruss Andrea
Zuletzt geändert von Andrea am 14.05.2004, 18:41, insgesamt 1-mal geändert.
Don't worry - be happy!
j-boy

Beitrag von j-boy »

Hi und schonmal danke aber mit sowohl dem Flensburger Genaralkonsulat als auch mit der Botschaft in Kopenhagen habe ich nicht so gute Erfahrungen gemacht.

Das Konsulat hat mir vor meinem Umzug nach Dänemark klar machen wollen, dass ich für ein Studium in DK keine Aufenthaltsgenehmigung brauch. Beim SU-Antrag (Dänisches Bafög) war die zweite Frage, bis wann meine Genehmigung gültig sei....

Nur eines von mehreren Beispielen. Seitdem kümmere ich mich lieber selber drum. Auskünfte hole ich mir nur im absoluten Zweifel bei denen ein. Dann lieber erstmal hören wie andere das gemacht haben... Dieses Froum verdient an dieser Stelle ein Lob :)

Jens
Zuletzt geändert von j-boy am 14.05.2004, 20:54, insgesamt 1-mal geändert.
saedis
Mitglied
Beiträge: 394
Registriert: 27.11.2003, 17:17
Wohnort: DK

Beitrag von saedis »

hi jens,

bin deutsche und lebe seit 15 tagen in DK *grins* - bin mit einem dänen zusammen, spätere heirat nicht ausgeschlossen.

am kommenden dienstag werden wir in københavn unterwegs sein um meine aufenthaltsgenehmigung (und die meines sohnes) zu beantragen/zu bekommen.

werde gerne (weil es mich ja auch selber interessiert) dort nachfragen wie man die dänische staatsbürgerschaft erhalten kann :)
Zuletzt geändert von saedis am 15.05.2004, 22:33, insgesamt 1-mal geändert.
[url=http://www.facebook.com/profile.php?id=560039447]:mrgreen: meet me on facebook :mrgreen:[/url]

DavidNH

Re: Dänische Staatsbürgerschaft/Dansk Statsborgerskab

Beitrag von DavidNH »

j-boy hat geschrieben:Kurz zu mir: Ich bin schon in Deutschland im dänischen Kindergarten und der dänischen Schule in Sydslesvig gewesen und nun studiere ich seit mittlerweile 2 1/2 Jahren in Svendborg. So wie es aussieht bekomme ich dieses Jahr (endlich) die "permanente opholdstilladelse".
Diese hättest Du nach spätestens einem Jahr bekommen sollen.
j-boy hat geschrieben:Mein letzter Status war, dass es seit der neuen Regierung SEHR schwer sein soll die Staatsbürgerschaft zu erlangen. Mittlerweile akzeptieren Deutschland und Dänemark allerdings BEIDE die doppelte Staatsbürgerschaft (hat sich seit einem Gerichtsurteil dieses Jahr in Deutschland gottseidank geändert).
Das war und ist nicht richtig. Dänemark erlaubt nie doppelte Staatsbürgerschaft, es sei denn, man wird mit ihr geboren, oder es machen sich ganz besondere Umstände geltend.

Deutschland erlaubt doppelte Staatsbürgerschaft gegenüber Ländern der EU, die in einem umgekehrten Fall auch doppelte Staatsbürgerschaft akzeptieren, das sog. Gegenseitigkeitsprinzip. Wenn Du also z.B. fünf Jahre in Schweden gelebt hast, kannst Du problemlos doppelter Staatsbürger werden, weil Schweden auch Doppelpässe erlaubt. Dänemark blokiert hier, nicht umgekehrt.
j-boy hat geschrieben:Wie läuft es, wenn man die Staatsbürgerschaft in DK haben will ? Hat jemand erfahrungen mit dem Aufwand gemacht ? Welche Vorraussetzungen (8 Jahre in DK) ???
Wenn Du eine permanente Aufenthaltsgenehmigung hast, weil Du dänischer Südschleswiger bist, kann ich nur davon abraten, dänischer Staatsbürger zu werden.
Es ist relativ aufwendig, kostet relativ viel Geld, auch sind später dän. Pässe teurer als deutsche, Du bekommst einen Haufen Probleme, solltest Du mit einer Ausländerin zusammenleben wollen (als deutscher Staatsbürger in Dänemark kein Problem), Du wirst dann Ausländer in Deutschland sein etc...
joe100
Mitglied
Beiträge: 722
Registriert: 11.10.2004, 17:52
Wohnort: nrw, Deutschland

Beitrag von joe100 »

Hej,

auch wenn es deine Frage nicht beantwortet - sind nicht die meisten "dänischen" Schiffe sowieso ausgeflaggt, so dass die Staatsbürgerschaft keinen Einfluss hat ?

Hils
Dieter
DavidNH

Beitrag von DavidNH »

Siehe übrigens www.ambassaden.de für Tips für danske sydslesvigere.

vh
David
Benutzeravatar
Lars J. Helbo
Mitglied
Beiträge: 7370
Registriert: 23.06.2002, 22:08
Wohnort: Sall
Kontaktdaten:

Beitrag von Lars J. Helbo »

So wie ich das sehe, mußt Du "infødsret ved naturalisation" beantragen. Die Bedingungen dafür stehen hier:

[url=http://www.retsinfo.dk/_GETDOCM_/ACCN/C20020005510-REGL]KLIK[/url]

Kurz gefaßt mußt Du folgende Bedingungen erfüllen:

1. Eine unbegrentzte Aufenthaltsgenehmigung.
2. 9 Jahre ununterbrochenes Aufenthalt in DK (wenn Du mit eine Dänin verheiratet bist allerdings nur 6 Jahre)
3. Du darfst nicht "ernsthaft" vorbestraft sein (keine Freiheitsstrafen über 2 Jahre - bei kleinere Strafen gibt es eine Wartezeit)
4. Du darfst keine Schulden an Staat oder Gemeinde (über 50.000 Kronen) haben
5. Du mußt Dänisch beherschen. In dem Link steht Sprogcentrenes Almenprøve 2. Das wurd gerade geändert zu Sprogcentrenes Almenprøve 3 (das entspricht in etwa 9. Schuljahr in ene Dänische Schule).
6. Kommt demnächst eine Prüfung in "Allgemeinwissen zur Dänische Politik und Gesellschaft".

In begründete Fällen kann von diesen Regeln abgewichen werden. Das ist dann aber wirklich die Ausnahme.

Und etwas anderes. Die doppelte Staatsangehörigkeit gibt es für Dich nicht! DK erlaubt das nur, wenn man beide Staatsangehörigkeiten durch Geburt erworben hat.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
denise-34

Re: Dänische Staatsbürgerschaft/Dansk Statsborgerskab

Beitrag von denise-34 »

j-boy hat geschrieben:Mittlerweile akzeptieren Deutschland und Dänemark allerdings BEIDE die doppelte Staatsbürgerschaft (hat sich seit einem Gerichtsurteil dieses Jahr in Deutschland gottseidank geändert).
WHAT???? :shock: :shock:

Die deutsche Botschaft in Kopenhagen hat uns vor genau zwei Wochen den Bescheid erteilt, dass Dänemark die doppelte Staatsbürgerschaft, wie sie zwischen einigen Staaten der EU vorkommt, _nicht_ anerkennt.
Da kann ich soviel mit meiner Beibehaltungsgenehmigung wedeln, wie ich lustig bin.

Hast Du mal das AZ des Urteiles samt den Ort der Verkündung?

Wobei mich auch interessieren würde wie ein deutsches Gericht sich über dänsiche Rechtssprechung ein Urteil erlauben kann - das liegt gar nicht in deren Kompetenzbereich.

Bist Du Dir sicher, dass hier nicht von einem Dänen, der um deutsche Staatsbürgerschaft bittet, die Rede ist?

Gruss
Ralf
DavidNH

Beitrag von DavidNH »

Auch ein Däne, der deutscher Staatsbürger werden will, muß seinen vorherigen Paß abgeben, das gilt in beide Richtungen, deshalb ja das "Gegenseitigkeitsprinzip" im deutschen Recht... Das ist ja nur fair und sollte ehrlich gesagt auch für Ferienhäuser gelten.
Ursel
Mitglied
Beiträge: 3539
Registriert: 22.02.2002, 11:23

Beitrag von Ursel »

Hej!
Ich schließe mich Ralf an und hätte auch gern das Urteil bzw. wo man es nachlesen kann!!!!!!!!!!!!!!

Ralf, die deutsche Botschaft kann da durchaus uninformiert sein; Du würdest Dich wundern, wie wenig Sachbearbeiter hier wie dort informiert über ihr Sachgebiet sind ... was sicher schwierig ist, wenn sich viel ändert, aber wenn die es nicht wissen, wer dann?
Jedenfalls haben wir etlichen Sachbearbeitern (Behörden) auf den verschiedensten Gebieten schon Fehler nachgewiesen, u.a. zum Thema Muttersprachenunterricht, wo eben auch just vor unserer Anfrage damals ein neues Gesetz erlassen worden war - das uns als EU-Bürger nicht betraf, was der Chef der Behörde aber fälschlicherweise annahm. Nur EIN Beispiel.
Soviel zur Kompetenz der Behörden, deshalb: Hak ruhig nach.

Mich interessiert das auch verschiedenen Gründen auch sehr, deshalb bleiben wir hier auch am Ball - und wenn das Urteil hier nachzulesen wäre (am liebsten natrlich mit Quellenanganbe): Schön wär´s.


Was den Kauf von Ferienhäusern angeht, habe ich auch nichts gegen das gegenseitige Prinzip: Die Dänen machen das schon richtig :wink:


Gruß aus DK - Ursel
Benutzeravatar
Lars J. Helbo
Mitglied
Beiträge: 7370
Registriert: 23.06.2002, 22:08
Wohnort: Sall
Kontaktdaten:

Beitrag von Lars J. Helbo »

Müssen wir wohl nochmals klarstellen :wink:

Ausländer kann auf zwei verschiedene Arten die Dänische Staatsangehörigkeit (Indfødsret) erwerben.

1. "Durch Erklärung" gemäß §3 und 4 in [url=http://147.29.40.90/DELFIN/HTML/A2004/0042229.htm]lov om dansk indfødsret[/url]. Dies geht jetzt aber nur für Staatsangehörige aus Norwegen, Schweden, Island und Finland, die zwischen 18 und 23 Jahre alt sind und mindestens 10 Jahre in DK gelebt haben. Eine Bedingung ist hier, daß der Antragsteller nachweist, daß er durch den Erwerb der Dänische Staatsangehörigkeit jegliche andere Staatsangehörigkeiten verliert:
§ 4 A. Erhvervelse af dansk indfødsret i medfør af §§ 3 og 4 er betinget af, at den, som afgiver erklæring, godtgør, at den pågældende derved mister sit statsborgerskab i andre stater.
2. "Durch Naturalisation" gemäß Grundgesetz §44:
§ 44
Stk. 1.
Ingen udlænding kan få indfødsret uden ved lov.
Die Staatsangehörigkeit wird also durch einen besonderen Gesetz erteilt. Dies bedeutet, daß die Zuteilung nur durch das Parlament erfolgen kann (weil es eben ein Gesetz sein muß). Dies bedeutet auch, daß kein Gericht der Welt, die Regeln irgendwie ändern kann. Das wäre nämlich eine Vermischung vom Gesetzgebende und Urteilende Gewalt.

Praktisch geschieht es durch "Lov om indfødsrets meddelelse". Einen solchen Gesetz wird dreimal im Jahr vom Parlament verabschiedet. In diesem Gesetz werden sämtliche neue Dänische Staatsangehörige namentlich aufgelistet. Als Beispiel hier:

[url=http://www.retsinfo.dk/_GETDOCI_/ACCN/A20040043030-REGL]Lov om indfødsrets meddelelse vom Juni 2004[/url]

Um in einen solchen Gesetz aufgenommen zu werden muß man einen Antrag stellen - und einige Voraussetzungen erfüllen. Zu den Bedingungen gehört außer dem, was ich oben erwähnt habe, auch, daß man seine frühere Staatsangehörigkeit abgibt.

Also, wenn ein Ausländer die Dänische Staatsangehörigkeit erwerben will, dann muß er seine frühere Staatsangehörigkeit abgeben.

Umgekehrt gilt das gleiche. Wenn ein Dänischer Staatsangehöriger eine andere Staatsangehörigkeit beantragt und erwirbt, dann verliert er die Dänische Staatsangehörigkeit - gemäß lov om dansk indfødsret:
§ 7. Dansk indfødsret fortabes af

1) den, som erhverver fremmed statsborgerret efter ansøgning eller udtrykkeligt samtykke,

2) den, som erhverver fremmed statsborgerret ved at indtræde i offentlig tjeneste i et andet land,
Die doppelte Staatsangehörigkeit ist nur möglich, wenn man beide Staatsangehörigkeiten durch Geburt erworben hat (wie unsere Töchter) :wink:
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
steff

Beitrag von steff »

hej,
weiss jemand, ob es (fuer die deutschen) einen unterschied macht, wenn ich eine daenische mutter habe?
ich bin deutscher staatsbuerger und habe mich erst jetzt (mit 28 jahren) um einen daenischen pass (unter berufung auf meine "abstammung")bemueht, kriege aber von den dt. behoerden die auskunft, dass ich dann meinen deutschen pass abgeben muesste (also genauso wie oben beschrieben).

die daenen sagen, dass ich die daenische pass (wahrscheinlich) kriegen wuerde, aufgrund eines neuen gesetzes von 2002 (cirkulæreskrivelse nr. 55 af 12. juni 2002, § 12)), dass "leute wie mich betrifft" deren daenische mutter im ausland lebt(e) und ihr kind in DK nicht hat registrieren lassen, sowas kam wohl oefter vor.

I § 12 står der, at "ansøgere, der er født i perioden fra den 1. januar
1961 til den 31. december 1978 af en dansk mor, og som kunne have erhvervet dansk indfødsret, såfremt moderen i perioden fra den 1. januar 1979 til den 31. december 1981 havde afgivet en erklæring herom, (jf. § 2 i lov nr. 117 af 29. marts 1978), kan optages på et lovforslag om indfødsrets meddelelse uafhængig af ophold her i landet".

ausserdem sagen sie, dass von ihrer seite nichts dagegen spricht wenn ich meinen deutschen pass behalte, dass muesse ich mit den deutschen stellen klaeren. das widerspricht ja eigentlich den daenischen regeln, wie sie in den anderen beitraegen dargestellt´wurden, oder liegt es daran, dass ich deutsch-daenische Eltern habe?
fuer die deutschen behoerden schien das keinen unterschied zu machen, fuer die war ich einfach deutscher der einen anderen pass wollte und deshalb seinen deutschen abzugeben hat.

nachdem ich das den deutschen sachbearbeitern(botschaft) erzaehlte waren sie ploetzlich nicht mehr ganz so sicher das ich meinen pass verlieren wuerde und haben mich ans verwaltungsamt in køln verwiesen, dessen entscheidung aber mehrere monate dauern wuerde

zusaetzlich verwirrt hat mich der fakt, dass ich zwei leute kenne, die wie ich eine daenische mutter haben, deutscher staatsbuerger sind und ueber 21 jahren, die sich "nachtraeglich" einfach den daenischen pass im konsulat geholt haben und den deutschen behalten haben. anscheinend wurden die dt. behoerden gar nicht informiert´, so dass nix weiter passiert ist. jedenfalls kam nicht ploetzlich ein beamter und hat deren dt. pass zerissen.


ich weiss, das klingt alles ein bisschen wirr, das ist es aber auch, und ich koennte noch mindest ens 3 weitere widerspruechliche angaben von daen. und dt. botschaften und konsulaten angeben (so wie ursel sagte).

meine konkrete frage ist: gibt es jemanden, der eine daenische mutter hat, bis 21 nicht in DK registriert wurde, erst danch einen daenische pass beantragt hat UND seinen deutschen behalten konnte?

fuer andere anregungen bin ich natuerlich auch dankbar,

ein wenig verzweifelt,
steffen
Benutzeravatar
Lars J. Helbo
Mitglied
Beiträge: 7370
Registriert: 23.06.2002, 22:08
Wohnort: Sall
Kontaktdaten:

Beitrag von Lars J. Helbo »

steff hat geschrieben: das widerspricht ja eigentlich den daenischen regeln, wie sie in den anderen beitraegen dargestellt´wurden, oder liegt es daran, dass ich deutsch-daenische Eltern habe?
Ja, Du bist eben ein ganz spezieller Fall :wink:

Heute bekommt das Kind die DK Staatsangehörigkeit, wenn einer der Eltern dänisch ist. Früher ging das nur nach der Staatsangehörigkeit des Vaters. Als das geändert wurde, gab es die Möglichkeit, daß die dänische Mutter für ihre minderjährige Kinder rückwirkend die Dänische Staatsangehörigkeit bekommen konnte.

Viele haben das aber nicht gewußt, und die Bestimmung, den Du hier zitierst soll dies wiedergutmachen.

Und die doppelte Staatsangehörigkeit ist aus dänische Sicht eben möglich, wenn man beide Staatsangehörigkeiten von Geburt an hat.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
Antworten