Ist mir eigentlich auch egal. Ich hab' nen Verbandskasten aus DE in meinem Auto in DK, das eigentlich aus DE kommt, aber in DK zugelassen ist, weil ich es samt DE Verbandskasten von DE nach DK überführt habe. Wenn dann nach den Regeln in DK kein Verbandskasten, weder aus DE noch aus DK gebraucht wird, dann habe ich wenigstens in DE einen Vorteil wenn ich mit meinem Wagen aus DK von einem fleißigen Polizisten aus DE gestoppt werde, der nicht weiß, daß es in DK egal ist, ob das Fahrzeug nun einen Verbandskasten aus DE oder DK oder Timbuktu oder gar keinen an Bord hat, ihm nicht erklären zu müssen, daß ich auch in DE mit einem in DK zugelassenen Fahrzeug keinen DE oder DK Verbandskasten brauche, da ich ja einen Verbandskasten nach guter alter DE Sitte in meinem alt-DE Auto liegen habe.
Wobei mir aber gerade einfällt: Wann läuft eigentlich das Haltbarkeitsdatum meines DE Vebandskastens ab

Hilsner
Stefan