Corona Reiseauswirkungen
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Re: Corona Reiseauswirkungen
Auch wenn es noch so zynisch klingt: Was deutsche Gerichte der deutschen Regierung an Grenzöffnungen erlauben oder verbieten spielt keine Rolle so lange die andere Seite der Grenzen keine Einreise erlaubt.
Was eigentlich nur bedeuten würde das aus dem Ausland nach Deutschland eingereist werden dürfte und nur aus Deutschland ausgereist werden dürfte wenn es die andere Seite der Grenze erlaubt!
Also im Grunde genommen: Im Westen nichts Neues!
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Re: Corona Reiseauswirkungen
„Torpedieren“ ist wohl keine angemessene Bezeichnung für die auf bestehende Gesetzeslage beruhende Entscheidung und für mich nachvollziehbare Urteilsbegründung des Gerichts.Ny Hinnerk hat geschrieben:Torpedieren jetzt Gerichte Entscheidungen der Bundesregierung?
https://www.fr.de/panorama/corona-deuts ... 50680.html
https://www.merkur.de/welt/corona-somme ... 50823.html
Zuletzt geändert von 25örefan am 12.05.2020, 11:23, insgesamt 1-mal geändert.
"Es sieht der Mensch die Welt fast immer durch die Brille des Gefühls, und je nach der Farbe des Glases erscheint sie ihm finster oder purpurhell."
H. C. Andersen
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Re: Corona Reiseauswirkungen
Doch, schon etwas Neues.BLAVANDS HUK hat geschrieben:Auch wenn es noch so zynisch klingt: Was deutsche Gerichte der deutschen Regierung an Grenzöffnungen erlauben oder verbieten spielt keine Rolle so lange die andere Seite der Grenzen keine Einreise erlaubt.
Was eigentlich nur bedeuten würde das aus dem Ausland nach Deutschland eingereist werden dürfte und nur aus Deutschland ausgereist werden dürfte wenn es die andere Seite der Grenze erlaubt!
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Sollte das Urteil (Wegfall der Quarantäne z.B.bei der Einreise nach D aus DK) Bestand haben, stünde die 14-tägige Quarantänepflicht einem DK-Urlaub bei dänischer Grenzöffnung nicht wie bisher entgegen.
Zuletzt geändert von 25örefan am 12.05.2020, 11:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Corona Reiseauswirkungen
Den Grenzhandel auf deutscher Seite wird es ebenso freuen wie die Dänen die endlich wieder ,, Die Kornkammer Jütlands" stürmen dürfen! 

Zuletzt geändert von BLAVANDS HUK am 12.05.2020, 12:02, insgesamt 1-mal geändert.
- Ny Hinnerk
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Re: Corona Reiseauswirkungen
In der Justiz gibt es einen sehr weisen Spruch, dessen Beachtung Grundlage eines jeden richterlichen Beschlusses ist bzw. sein sollte:
“In dubio pro reo“ - Im Zweifel für den Angeklagten
Sollte da nicht analog auch bei „Coronafällen“, mit denen sich die Gerichte zukünftig wohl recht viel beschäftigen müssen, dieser Grundsatz Anwendung finden und das Persönlichkeitsrecht, also die freie Entfaltung der Persönlichkeit hinter dem Recht auf Gesundheit und Leben der Mitmenschen zurück stehen, welches ich bei Nichtbeachtung behördlicher Auflagen ggf. mit Füßen trete?
Klar, es gibt hier keinen Angeklagten der für seine möglichen Taten einer gerechten Strafe zugeführt oder wegen Mangel an Beweisen freigesprochen werden soll. Aber es geht um die mögliche Gefährdung vieler anderer Menschen, und u.U. um Leben und Tot.
So hat aktuell das Verwaltungsgericht in Hamburg entschieden, dass die Maskenpflicht nicht das Persönlichkeitsrecht verletzt und den Antrag zweier Kläger abgelehnt die sich gegen die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an das Gericht gewandt hatten.
Großes Problem bei derartigen Gerichtsbeschlüssen ist die Tatsache, dass diese gern von Rechten, Impfgegnern, Weltverschwörern und anderen Paradiesvögeln für ihre Propaganda benutzt werden („Das Gericht gibt uns Recht“).
https://www.zm-online.de/news/gesellsch ... eitsrecht/
“In dubio pro reo“ - Im Zweifel für den Angeklagten
Sollte da nicht analog auch bei „Coronafällen“, mit denen sich die Gerichte zukünftig wohl recht viel beschäftigen müssen, dieser Grundsatz Anwendung finden und das Persönlichkeitsrecht, also die freie Entfaltung der Persönlichkeit hinter dem Recht auf Gesundheit und Leben der Mitmenschen zurück stehen, welches ich bei Nichtbeachtung behördlicher Auflagen ggf. mit Füßen trete?
Klar, es gibt hier keinen Angeklagten der für seine möglichen Taten einer gerechten Strafe zugeführt oder wegen Mangel an Beweisen freigesprochen werden soll. Aber es geht um die mögliche Gefährdung vieler anderer Menschen, und u.U. um Leben und Tot.
So hat aktuell das Verwaltungsgericht in Hamburg entschieden, dass die Maskenpflicht nicht das Persönlichkeitsrecht verletzt und den Antrag zweier Kläger abgelehnt die sich gegen die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an das Gericht gewandt hatten.
Großes Problem bei derartigen Gerichtsbeschlüssen ist die Tatsache, dass diese gern von Rechten, Impfgegnern, Weltverschwörern und anderen Paradiesvögeln für ihre Propaganda benutzt werden („Das Gericht gibt uns Recht“).
https://www.zm-online.de/news/gesellsch ... eitsrecht/
Zuletzt geändert von Ny Hinnerk am 12.05.2020, 14:44, insgesamt 1-mal geändert.
Haben wir keine Pulle mehr dann saufen wir die Prile leer
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Re: Corona Reiseauswirkungen
Um das Einreiseverbot für Ausländer zu kippen, müsste aber jemand wohl in Dänemark den dänischen Staa verklagen, weil er nicht einreisen darf und ein Gericht klären lassen ob dies . Das wird aber kaum passieren. Erstens wegen dem Aufwand und zweites ist dänische Gerichtssystem kaum mit dem deutschem zu verklagen - es gibt zum Beispiel keine Verwaltungsgerichte, wo die politische Entscheidungen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden kann. Dies hat vor- und Nachteile, zum Beispiel auch ein Grund weshalb größere Bauprojekte nicht durch ewige Klageverfahren verzögert werden können. Also Sinngemäß: im Parlament beschlossene Gesetze sind per Definition rechtsmäßig. Hier zum Beispiel mehr dazu:Ny Hinnerk hat geschrieben:In der Justiz gibt es einen sehr weisen Spruch, dessen Beachtung Grundlage eines jeden richterlichen Beschlusses ist bzw. sein sollte:
“In dubio pro reo“ - Im Zweifel für den Angeklagten
Sollte da nicht analog auch bei „Coronafällen“, mit denen sich die Gerichte zukünftig wohl recht viel beschäftigen müssen, dieser Grundsatz Anwendung finden und das Persönlichkeitsrecht, also die freie Entfaltung der Persönlichkeit hinter dem Recht auf Gesundheit und Leben der Mitmenschen zurück stehen, welches ich bei Nichtbeachtung behördlicher Auflagen ggf. mit Füßen trete?
Klar, es gibt hier keinen Angeklagten der für seine möglichen Taten einer gerechten Strafe zugeführt oder wegen Mangel an Beweisen freigesprochen werden soll. Aber es geht um die mögliche Gefährdung vieler anderer Menschen, und u.U. um Leben und Tot.
So hat aktuell das Verwaltungsgericht in Hamburg entschieden, dass die Maskenpflicht nicht das Persönlichkeitsrecht verletzt und den Antrag zweier Kläger abgelehnt die sich gegen die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an das Gericht gewandt hatten.
Großes Problem bei derartigen Gerichtsbeschlüssen ist die Tatsache, dass diese gern von Rechten, Impfgegnern, Weltverschwörern und anderen Paradiesvögeln für ihre Propaganda benutzt werden („Das Gericht gibt uns Recht“).
https://www.zm-online.de/news/gesellsch ... eitsrecht/
Wie in Deutschland besteht das Gerichtssystem aus drei Instanzen:
Erste Instanz sind die 24 Amtsgerichte. Zweite Instanz sind die zwei Landesgerichte. (Östliches Landesgericht in Kopenhagen und Westliches Landesgericht in Viborg, eine Stadt in Jütland). Letze Instanz ist der oberste Gerichthof in Kopenhagen.
https://www.gewaltenteilung.de/931/
"Verwaltungsgerichte gibt es bei uns nicht.
Wir haben in den Landgerichten und Amtsgerichten zwei richterliche Berufsbilder: die ernannten Richter und die Richterbevollmächtigten. Sie sind keine ernannten Richter, dürfen aber richterliche Funktionen wahrnehmen grundsätzlich ohne irgendwelche Einschränkungen. Sie können unmittelbar nach der Universitätsausbildung eingestellt werden und können in dieser Funktion lebenslang tätig bleiben. Die meisten dänischen Richter haben ihre Karriere so begonnen."
Zuletzt geändert von Dänischer_Hamburger am 12.05.2020, 14:59, insgesamt 1-mal geändert.
- Ny Hinnerk
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Re: Corona Reiseauswirkungen
Irgendwie sprechen wir von unterschiedlichen Dingen. Mir ging es um die erstrittene Freisprechung von einer 14-tägigen Quarantäne nach der Einreise in Deutschland.Dänischer_Hamburger hat geschrieben: Um das Einreiseverbot für Ausländer zu kippen, müsste aber jemand wohl in Dänemark den dänischen Staa verklagen, weil er nicht einreisen darf...
Zuletzt geändert von Ny Hinnerk am 12.05.2020, 15:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Corona Reiseauswirkungen
Für die Einreise aus den Niederlanden gilt es ja auch nicht 

Zuletzt geändert von ReiseReise am 12.05.2020, 15:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Corona Reiseauswirkungen
Das ist ja das "lustige" an der Sache. Das Einreiseverbot nach Deutschland ohne triftigem Grund gilt für alle Ausländer. Nur wird nur an einigen Grenzen von Deutscher kontrolliert, an anderen nicht. Es gibt zum Beispiel keine allgemeine Kontrolle für Einreisende aus NL und B....verstehe es, wer es kann....ReiseReise hat geschrieben:Für die Einreise aus den Niederlanden gilt es ja auch nicht
"Der grenzüberschreitende Warenverkehr sowie der grenzüberschreitende Verkehr von Berufspendlern bleiben gewährleistet. Grenzüberschreitendes Reisen ist bei Vorliegen eines triftigen Grundes nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls grundsätzlich zulässig. Hierunter fallen u. a. ärztliche Behandlungen, Todesfälle im engsten Familienkreis, Einreise zum Ehepartner und eingetragenen Lebenspartner."
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pres ... ngert.html
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Re: Corona Reiseauswirkungen
Dänischer_Hamburger
Wen interressiert schon NL und B hier geht es um D und DK.
Wen interressiert schon NL und B hier geht es um D und DK.
Zuletzt geändert von breutigams am 12.05.2020, 15:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Corona Reiseauswirkungen
ReiseReise hat geschrieben:Für die Einreise aus den Niederlanden gilt es ja auch nicht
Quelle: https://www.auswaertiges-amt.de/de/Reis ... oronavirusDas Bundesgesundheitsministerium hat Regelungen für Einreisende erlassen, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in ihre eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben sich für einen Zeitraum von 14 Tagen ständig dort aufzuhalten. Sie sind außerdem verpflichtet, unverzüglich das für sie zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren und auf ihre Einreise hinzuweisen.
Die Niederlande stellen da keine Ausnahme dar. Nur weil du vielleicht an der deutsch-niederländischen Grenze nicht aufgehalten wirst heißt das nicht, dass du dicht nicht in häusliche Quarantäne begeben musst.
Zuletzt geändert von Ny Hinnerk am 12.05.2020, 15:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Corona Reiseauswirkungen
breutigams hat geschrieben:Dänischer_Hamburger
Wen interressiert schon NL und B hier geht es um D und DK.
Dann lies doch nochmal die Überschrift des Threads

Zuletzt geändert von ReiseReise am 12.05.2020, 15:54, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Corona Reiseauswirkungen
Ny Hinnerk hat geschrieben:ReiseReise hat geschrieben:Für die Einreise aus den Niederlanden gilt es ja auch nichtQuelle: https://www.auswaertiges-amt.de/de/Reis ... oronavirusDas Bundesgesundheitsministerium hat Regelungen für Einreisende erlassen, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in ihre eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben sich für einen Zeitraum von 14 Tagen ständig dort aufzuhalten. Sie sind außerdem verpflichtet, unverzüglich das für sie zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren und auf ihre Einreise hinzuweisen.
Die Niederlande stellen da keine Ausnahme dar. Nur weil du vielleicht an der deutsch-niederländischen Grenze nicht aufgehalten wirst heißt das nicht, dass du dicht nicht in häusliche Quarantäne begeben musst.
Musst??? Wer gibt da die Anweisung, registriert und kontrolliert???
Zuletzt geändert von ReiseReise am 12.05.2020, 15:55, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Corona Reiseauswirkungen
Was hat das jetzt hiermit zu tun:Ny Hinnerk hat geschrieben:In der Justiz gibt es einen sehr weisen Spruch, dessen Beachtung Grundlage eines jeden richterlichen Beschlusses ist bzw. sein sollte:
“In dubio pro reo“ - Im Zweifel für den Angeklagten
Sollte da nicht analog auch bei „Coronafällen“, mit denen sich die Gerichte zukünftig wohl recht viel beschäftigen müssen, dieser Grundsatz Anwendung finden und das Persönlichkeitsrecht, also die freie Entfaltung der Persönlichkeit hinter dem Recht auf Gesundheit und Leben der Mitmenschen zurück stehen, welches ich bei Nichtbeachtung behördlicher Auflagen ggf. mit Füßen trete?
Klar, es gibt hier keinen Angeklagten der für seine möglichen Taten einer gerechten Strafe zugeführt oder wegen Mangel an Beweisen freigesprochen werden soll. Aber es geht um die mögliche Gefährdung vieler anderer Menschen, und u.U. um Leben und Tot.
So hat aktuell das Verwaltungsgericht in Hamburg entschieden, dass die Maskenpflicht nicht das Persönlichkeitsrecht verletzt und den Antrag zweier Kläger abgelehnt die sich gegen die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an das Gericht gewandt hatten.
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Da bin ich weiterhin der Ansicht, dass „torpedieren“ keine angemessene Bezeichnung für die auf bestehende Gesetzeslage beruhende Entscheidung und für mich dagegen eine nachvollziehbare Urteilsbegründung des Gerichts ist.Ny Hinnerk hat geschrieben:Torpedieren jetzt Gerichte Entscheidungen der Bundesregierung?
https://www.fr.de/panorama/corona-deuts ... 50680.html
https://www.merkur.de/welt/corona-somme ... 50823.html
Denn da gilt (wenn Du schon lateinische Jurazitate bemühst):
„Jura novit curia“ (Das Gericht kennt das Gesetz.)
Zuletzt geändert von 25örefan am 12.05.2020, 15:56, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Corona Reiseauswirkungen
Richtig. Und darum, dass ein deutsches Gericht meint, dass eine 14-tägige häusliche Quarantäne pauschal für alle Einreisende in Deutschland nicht rechtens sei.breutigams hat geschrieben:Dänischer_Hamburger
Wen interressiert schon NL und B hier geht es um D und DK.
Zuletzt geändert von Ny Hinnerk am 12.05.2020, 15:56, insgesamt 1-mal geändert.
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