deutsches fahrzeug ohne tüv in dänemark
deutsches fahrzeug ohne tüv in dänemark
ich hatte im letzten sommer die idee mich in kopenhagen aufzuhalten und dafür den alten transporter meiner eltern zu benutzen, bei dem der tüv abgelaufen ist. gewissermaßen ein biiliges wohnmobil, das in deutschland nicht mehr zu verwenden ist.
nun ist mir das problem mit der verkehrssicherheit und etwaigen versicherungsfproblemen bei einem unfall durchaus bewußt, auch hat sich die sachlage etwas geändert, dennoch meine neugierige frage:
gibt es probleme mit der dänischen polizei oder den behörden, wenn ein fahrzeug mit deutschen nummernschild, natürlich versichert, jedoch mit abgelaufenen tüv in kopenhagen herumfährt oder aber auch vorrangig herumsteht. soweit ich mitbekommen habe sollter man ja so oder so nicht zu lange an einem ort stehen, da man dann glaubt, ich würde den wagen dauerhaft in dänemark belassen.
meine fragen:
- ab einem wie langen zeitraum wird ein deutsches fahrzeug (kennzeichen) in dänemark ein problem? kann man das überhaupt nachverfolgen und welche konsequenzen hat das?
- wird der abgelaufene tüv bzw asu eines in deutschland gemeldeten fahrzeuges in dänemark in irgendeiner form geahndet? (gibt es eine tüvähnliche -untersuchung in dänemark)
gruß plant
nun ist mir das problem mit der verkehrssicherheit und etwaigen versicherungsfproblemen bei einem unfall durchaus bewußt, auch hat sich die sachlage etwas geändert, dennoch meine neugierige frage:
gibt es probleme mit der dänischen polizei oder den behörden, wenn ein fahrzeug mit deutschen nummernschild, natürlich versichert, jedoch mit abgelaufenen tüv in kopenhagen herumfährt oder aber auch vorrangig herumsteht. soweit ich mitbekommen habe sollter man ja so oder so nicht zu lange an einem ort stehen, da man dann glaubt, ich würde den wagen dauerhaft in dänemark belassen.
meine fragen:
- ab einem wie langen zeitraum wird ein deutsches fahrzeug (kennzeichen) in dänemark ein problem? kann man das überhaupt nachverfolgen und welche konsequenzen hat das?
- wird der abgelaufene tüv bzw asu eines in deutschland gemeldeten fahrzeuges in dänemark in irgendeiner form geahndet? (gibt es eine tüvähnliche -untersuchung in dänemark)
gruß plant
Zuerst mal - ja, es gibt auch in Dk einen Tüv, was aber mit deinem deutschen Auto nichts zu tun hat.
Ich kann mir nur vorstellen, daß sich die dänische Polizei an die deutsche wendet, wenn dein Auto in irgendeiner Weise auffällig wird.
Was dann passiert kann ich dir auch nicht sagen. Ärger gibt es aber auf jeden Fall.
Ehrlich gesagt bin ich auch nicht davon begeistert, wenn deutsche Touristen mit irgendwelchen Schrottkisten vieleicht das Leben unserer Kinder hier gefährden, nur weil ihnen die Reparatur zu teuer ist.
Sieh dir mal die Autopreise in Dk an, dann kannst du vieleicht verstehen, warum bei solchem Verhalten hier einige sauer werden.
Gruß Jürgen
Ich kann mir nur vorstellen, daß sich die dänische Polizei an die deutsche wendet, wenn dein Auto in irgendeiner Weise auffällig wird.
Was dann passiert kann ich dir auch nicht sagen. Ärger gibt es aber auf jeden Fall.
Ehrlich gesagt bin ich auch nicht davon begeistert, wenn deutsche Touristen mit irgendwelchen Schrottkisten vieleicht das Leben unserer Kinder hier gefährden, nur weil ihnen die Reparatur zu teuer ist.
Sieh dir mal die Autopreise in Dk an, dann kannst du vieleicht verstehen, warum bei solchem Verhalten hier einige sauer werden.
Gruß Jürgen
- Lars J. Helbo
- Mitglied
- Beiträge: 7370
- Registriert: 23.06.2002, 22:08
- Wohnort: Sall
- Kontaktdaten:
Du mußt Dich ja zumindest auch überlegen, wie Du das Ding nachher "entsorgen" wirst. Du kannst Dich ja für drei Monate hier als Tourist aufhalten, aber was ist dann? Ohne TÜV kannst Du ja nicht mit dem Ding nach hause fahren, also, was soll dann damit passieren? Du kannst den ja vielleicht hier bei einem Schrotthändler abgeben, aber dann muß es ja in D abgemeldet werden. Könnte es dann nicht auffallen?
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
Eine spätere Abmeldung in Deutschland ist auch ohne HU und AU möglich. Auch die eventuelle Rückführung ist nicht sonderlich dramatisch. Entweder Augen zu und durch, oder aber ab der Grenze mit einem Kurzzeitkennzeichen oder einer roten Nummer fahren, die beide zur Überführung dienen und somit weder HU noch AU erfordern.
Dennoch ist es sicher nicht zu begrüssen (und auch nicht zu unterstützen), wenn Dein Fahrzeug nicht verkehrssicher ist und Du mitunter dann sogar grob fahrlässig handelst.
Aber kein TÜV ist ja nicht gleich kein TÜV. Sollte es also nur an durchgerosteten Radläufen oder anderen nicht tragenden Teilen scheitern, so hätte ich bei der Betrachtung Deines Vorhabens keine Bauchschmerzen.
Dennoch ist es sicher nicht zu begrüssen (und auch nicht zu unterstützen), wenn Dein Fahrzeug nicht verkehrssicher ist und Du mitunter dann sogar grob fahrlässig handelst.
Aber kein TÜV ist ja nicht gleich kein TÜV. Sollte es also nur an durchgerosteten Radläufen oder anderen nicht tragenden Teilen scheitern, so hätte ich bei der Betrachtung Deines Vorhabens keine Bauchschmerzen.
Wenn ich dänisches Recht studieren würde könnte ich dir ja dazu was sagen; studier aber nur Deutsches.
Grundsätzlich geh ich mal davon aus, daß das dänische Gesetz sich für jeglichen Straßenverkehr in Dänemark interessiert und du deshalb Rechtssubjekt dieses dänischen Straßenverkehrsrechts werden könntest.
Bezüglich der TÜV Plakette könnte ein zwischenstaatliches Abkommen über die Anerkennung solcher Zeichen existieren, die dann, im Zusammenhang mit den dänischen Straßenverkehrsrechtsbestimmungen, anderen Merkmalen des dänischen Straßenverkehrsrechtes gleichstehn.
(Sehr unwahrscheinlich, aber nicht völlig ausgeschlossen, ist der Fall, daß sich Dänemark und Deutschland gegenseitig Verpflichtet haben solche TÜV Verfehlungen zu ahnden.)
Falls doch etwas passiert werden dann wohl die Bestimmungen des dänischen internationalen Privatrechtes (da ein gesetzliches Schuldverhältnissen; Entstehung eines Schadenersatzanspruches aufgrund einer unerlaubten Handlung) und ggfls auch die des dänischen internationalen Strafrechtes einschlägig.
Ich glaube kaum, daß es in Dänemark eine Norm gibt, die allein aufgrund dessen, daß ein Fahrzeug in Deutschland angemeldet ist (bzw. ein deutsches Kennzeichen hat), eine strafende Konsequenz als Rechtsfolge bestimmt. Würde ja gegen die Freizügigkeit innerhalb der EG verstoßen.
So ich guck mal nach, was ich so finde, ich denke aber, daß ein dänischer Anwalt dich da besser beraten könnte.
Grundsätzlich geh ich mal davon aus, daß das dänische Gesetz sich für jeglichen Straßenverkehr in Dänemark interessiert und du deshalb Rechtssubjekt dieses dänischen Straßenverkehrsrechts werden könntest.
Bezüglich der TÜV Plakette könnte ein zwischenstaatliches Abkommen über die Anerkennung solcher Zeichen existieren, die dann, im Zusammenhang mit den dänischen Straßenverkehrsrechtsbestimmungen, anderen Merkmalen des dänischen Straßenverkehrsrechtes gleichstehn.
(Sehr unwahrscheinlich, aber nicht völlig ausgeschlossen, ist der Fall, daß sich Dänemark und Deutschland gegenseitig Verpflichtet haben solche TÜV Verfehlungen zu ahnden.)
Falls doch etwas passiert werden dann wohl die Bestimmungen des dänischen internationalen Privatrechtes (da ein gesetzliches Schuldverhältnissen; Entstehung eines Schadenersatzanspruches aufgrund einer unerlaubten Handlung) und ggfls auch die des dänischen internationalen Strafrechtes einschlägig.
Ich glaube kaum, daß es in Dänemark eine Norm gibt, die allein aufgrund dessen, daß ein Fahrzeug in Deutschland angemeldet ist (bzw. ein deutsches Kennzeichen hat), eine strafende Konsequenz als Rechtsfolge bestimmt. Würde ja gegen die Freizügigkeit innerhalb der EG verstoßen.
So ich guck mal nach, was ich so finde, ich denke aber, daß ein dänischer Anwalt dich da besser beraten könnte.
- Lars J. Helbo
- Mitglied
- Beiträge: 7370
- Registriert: 23.06.2002, 22:08
- Wohnort: Sall
- Kontaktdaten:
Das erinnert mich aber an etwas. Es gibt vielleicht nicht ein Abkommen wegen TÜV-Plaketten. Es gibt aber ein internationales Abkommen wegen gegenseitiger Anerkennung ordnungsgemäß zugelassener Autos. Also wer in D wohnt und dort ein ordnungsgemäßig zugelassenes KFZ besitzt, der darf auf grund dieser Abkommen auch damit in DK fahren und umgekehrt.
Wenn aber der TÜV abgelaufen ist. Dann ist das Auto wohl nicht ordnungsgemäß zugelassen? (in D). Wenn das so ist, dann darf das Auto aus diesem Grund auch nicht in DK fahren.
Ich kann mir kaum vorstellen, daß die Polizei dies hier kontrollieren wird. Aber was wäre im Falle eines Unfalles? Könnte es dann nicht passieren, daß die Haftpflichtversicherung die Zahlung verweigert?
Wenn aber der TÜV abgelaufen ist. Dann ist das Auto wohl nicht ordnungsgemäß zugelassen? (in D). Wenn das so ist, dann darf das Auto aus diesem Grund auch nicht in DK fahren.
Ich kann mir kaum vorstellen, daß die Polizei dies hier kontrollieren wird. Aber was wäre im Falle eines Unfalles? Könnte es dann nicht passieren, daß die Haftpflichtversicherung die Zahlung verweigert?
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
vielen dank für die rege anteilnahme!
zur aufklärung: ich bin weder wirtschaftlich noch sonst ein hasadeur und möchte niemanden in deutschland noch in dänemark totfahren, auch existiert dieser transporter auf den das gemünzt war nicht mehr.
wer im sommer nach kopenhagen gekommen ist mit dem ziel sich da ein paar wochen aufzuhalten, weiß aber vielleicht was ich meine. laute extrem teure hühnerkäfige (sleep in heaven und andere) die einem den letzten nerv rauben, wenn man länger als ein paar tage dort bleiben muss, ganz zu schweigen von den herkömlichen wohnungsanzeigen und den entsprechenden preisen.
mit einem fahzeug ohne tüv zu fahren und die entsprechenden probleme bei einem unfall sind mir bewußt: aber es ging wirklich um die idee solch ein fahrzeug irgendwo etwas ruhiger abzustellen und sich dort zurückziehen zu können, da eignet sich sicher ein alter transporter, denke ich. deshalb die entsprechende frage.
wie lange darf ich unabhängig von der tüv-problematik denn als deutscher überhaupt ein fahrzeug mit deutschen kennzeichen in dänemark fahren? d. h. wenn ich mein fahrzeug dort stehen lasse, auch wenn ich nach deutschland fahre, sagen wir mal für 2 jahre, ist das irgendwie problematisch?
zur aufklärung: ich bin weder wirtschaftlich noch sonst ein hasadeur und möchte niemanden in deutschland noch in dänemark totfahren, auch existiert dieser transporter auf den das gemünzt war nicht mehr.
wer im sommer nach kopenhagen gekommen ist mit dem ziel sich da ein paar wochen aufzuhalten, weiß aber vielleicht was ich meine. laute extrem teure hühnerkäfige (sleep in heaven und andere) die einem den letzten nerv rauben, wenn man länger als ein paar tage dort bleiben muss, ganz zu schweigen von den herkömlichen wohnungsanzeigen und den entsprechenden preisen.
mit einem fahzeug ohne tüv zu fahren und die entsprechenden probleme bei einem unfall sind mir bewußt: aber es ging wirklich um die idee solch ein fahrzeug irgendwo etwas ruhiger abzustellen und sich dort zurückziehen zu können, da eignet sich sicher ein alter transporter, denke ich. deshalb die entsprechende frage.
wie lange darf ich unabhängig von der tüv-problematik denn als deutscher überhaupt ein fahrzeug mit deutschen kennzeichen in dänemark fahren? d. h. wenn ich mein fahrzeug dort stehen lasse, auch wenn ich nach deutschland fahre, sagen wir mal für 2 jahre, ist das irgendwie problematisch?
- Lars J. Helbo
- Mitglied
- Beiträge: 7370
- Registriert: 23.06.2002, 22:08
- Wohnort: Sall
- Kontaktdaten:
Du darfst mit deutsche Kennzeichen fahren, wenn Du in D wohnst. Wenn Du in DK wohnst, mußt Du auch das Auto ummelden. D.h. maximal 6 Monate und nur, wenn Du Dich hier nicht beim Einwohnermeldeamt anmeldest. Du darfst also auch nicht hier arbeiten, studieren etc.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
Hej Phillipp!
Du hast recht, an dänischen Autos gibt es keine Plaketten für Tüv oder Au und es ist von außen auch nicht zu erkennen, wann das Auto wieder zum Tüv muß.
Das ist aber alles peinlich genau bei den dänischen Behörden im Computer erfaßt und man wird persönlich angeschrieben, wenn es wieder soweit ist.
Für die deutsche Polizei zum Beispiel ist es jedoch unmöglich, das anhand des Autos oder der Papiere festzustellen.
Ich kann dazu nur eine Begebenheit erzählen, als ich mein erstes Auto mit dänischen Platten gekauft hatte.
Ich hatte den Kaufvertrag am Nachmittag unterschrieben und konnte das Auto am Abend abholen, da das Auto noch Nummernplatten hatte.
Ich bin also ca. 5 Stunden nach unterschreiben des Kaufvertrages von Kolding-Centrum Richtung Autobahn gefahren.
Am Ortsausgang wurde ich von einem Polizeiauto überholt und angehalten.
Als ich die Autotür aufmachte, wurde ich schon mit Vornamen angesprochen und es wurde quasi zu meinem "neuen" Auto gratuliert.
Sie fragten dann noch wo ich hin wolle und dann durfte ich weiterfahren.
Für mich war das schon beeindruckend, wie schnell doch alle Daten erfaßt wurden und abgefragt werden konnten.
Gruß Jürgen
Du hast recht, an dänischen Autos gibt es keine Plaketten für Tüv oder Au und es ist von außen auch nicht zu erkennen, wann das Auto wieder zum Tüv muß.
Das ist aber alles peinlich genau bei den dänischen Behörden im Computer erfaßt und man wird persönlich angeschrieben, wenn es wieder soweit ist.
Für die deutsche Polizei zum Beispiel ist es jedoch unmöglich, das anhand des Autos oder der Papiere festzustellen.
Ich kann dazu nur eine Begebenheit erzählen, als ich mein erstes Auto mit dänischen Platten gekauft hatte.
Ich hatte den Kaufvertrag am Nachmittag unterschrieben und konnte das Auto am Abend abholen, da das Auto noch Nummernplatten hatte.
Ich bin also ca. 5 Stunden nach unterschreiben des Kaufvertrages von Kolding-Centrum Richtung Autobahn gefahren.
Am Ortsausgang wurde ich von einem Polizeiauto überholt und angehalten.
Als ich die Autotür aufmachte, wurde ich schon mit Vornamen angesprochen und es wurde quasi zu meinem "neuen" Auto gratuliert.
Sie fragten dann noch wo ich hin wolle und dann durfte ich weiterfahren.
Für mich war das schon beeindruckend, wie schnell doch alle Daten erfaßt wurden und abgefragt werden konnten.
Gruß Jürgen
Also das Fahrzeug für einen so langen Zeitraum und dazu noch mit deutschen Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum abzustellen wird sicher problematisch. Wie wäre es denn, sich einfach z.B. einen Bauern in der Nähe zu suchen und es dann dort abzustellen? Somit dürfte es auch egal sein wo das Fahrzeug zugelassen ist, da privater Grund.
-
- Mitglied
- Beiträge: 415
- Registriert: 14.08.2006, 09:51
- Wohnort: Münsterland
Ich möchte dieses Thema nochmal wieder aufleben lassen. In einem (zugegebenermaßen ziemlich alten) Reiseführer las ich, dass ein Fahrzeug noch eine mindestens drei Monate gültige TÜV-Plakette haben muss. (Anmerkung: Der Reiseführer ist schon so alt, da standen alle Preise noch in DM) Inwieweit ist dies noch gültig, kann mir das jemand sagen?
Gruß Jutta (Jolande)
Der nächste DK-Urlaub kommt bestimmt...
Der nächste DK-Urlaub kommt bestimmt...
-
- Mitglied
- Beiträge: 2008
- Registriert: 18.07.2006, 16:38
- Wohnort: Berlin v Deutschland
- Kontaktdaten:
Hej Jolande!Jolande hat geschrieben:In einem (zugegebenermaßen ziemlich alten) Reiseführer las ich, dass ein Fahrzeug noch eine mindestens drei Monate gültige TÜV-Plakette haben muss. (Anmerkung: Der Reiseführer ist schon so alt, da standen alle Preise noch in DM) Inwieweit ist dies noch gültig, kann mir das jemand sagen?
Grundsätzlich ist das Folgende zu beachten:
"Bei Fälligkeit einer regelmäßigen Untersuchung müssen Sie als Fahrzeughalter nicht allein deswegen in die Bundesrepublik Deutschland zurückreisen, um dort die fällige (Haupt- und/oder Abgas)Untersuchung durchführen zu lassen. Nach Überschreiten der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland müssen Sie jedoch unverzüglich (d. h. ohne schuldhafte Zeitverzögerung) die nächste Möglichkeit zur Durchführung der fälligen Untersuchung (Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung, Abgasuntersuchung) wahrnehmen."
Ausländische Ordnungsbehörden haben grundsätzlich kein Recht, eine abgelaufene (deutsche) Plakette zu beanstanden.
Sie können aber natürlich ein offenbar verkehrsunsicheres Fahrzeug beanstanden.

Grundsätzlich kann dann zu Hause eine Anzeige wegen Terminüberschreitung erfolgen (Verstoß gegen § 29 StVZO), es kann aber auch nur eine gebührenfreie Mängelanzeige erfolgen, wenn man glaubhaft machen kann, dass bei der Ausreise aus Deutschland die Plaketten noch gültig waren.
Auch der Versicherungsschutz ist nicht gefährdet. Es sei denn, man fährt schon seit längerer Zeit mit abglaufener Plakette und zugleich in verkehrsunsicherem Zustand herum.
Fazit:
Die TÜV-Plakette muss bei der Einreise nach Dänemark (oder anderswo) keine Mindestgültigkeitsdauer haben. Werden die Untersuchungen während des Urlaubs/Auslandsaufenthalts fällig, muss man nicht sofort nach Hause fahren, aber sogleich nach der Einreise nach Deutschland sollte ein Termin mit der Werkstatt o.ä. vereinbart werden. Sonst risikiert man das Verwarnungs- oder Bußgeld.
Gruß
/annikade