Es folgen die aktuellen Bildchen.


Danke.Aalwurst hat geschrieben:Hallo Brunneren,
wenn es Verwandschaft ersten Grades ist, benötigst Du (Stand heute), keinerlei negativer Corona-Test-Nachweis für Deine Einreise oder Deinen Aufenthalt (bis zu 72 Stunden) in Schleswig-Holstein.
Nimm unbedingt ein Dokument mit welches Euer Verwandschaftsverhältnis dokumentiert. Weiterhin dürfte es sehr hilfreich sein, eine schriftliche Einladung zu Eurem "Familientreffen", dabeizuhaben.
Wichtig: Übernachtung dann zwangsweise bei Euren Verwandten daheim (Hotel- /Pension o.ä. ist momentan in Deutschland nicht)
Ansperechpartner für weitere Fragen : 0049 431 79 70 00 01 - Bürgertelefon des Landes Schleswig-Holstein
Die Dänischen Bedingungen bei der Wiedereinreise ( u.a. "Rejseklar" & "Dansekerlisten" sowie die dringende Aufforderung zur Quarantäne/Absonderung) sind Dir ja gewiss bewusst und geläufig. Wenn Du einen festen Wohnsitz in Dänemark hast, kannst Du jederzeit, ohne negativen Corona-Test-Nachweis einreisen.
OT:
Ich gehe mal davon aus, dass Du eine Sygesikringskort hast. Warum lässt Du Dir vor der Reise nicht einen, kostenfreien, PCR-Test in Dänemark machen ?
Ansonsten hier eine Möglichkeit die wir, familienintern, auch schon ins Auge gefasst haben.
https://www.falck.dk/foerstehjaelp/saad ... st_privat/
7 Tage die Woche von 11:00 - 20:00 geöffnet
Das Testergebnis wird (Stand heute) sowohl zur Einreise nach Deutschland und nach Dänemark akzeptiert.
Abenraa ist ja nun nicht so der riesige Umweg und die 300,-- DKK lassen sich, m.E., auch verschmerzen. Dafür hast Du dann auch ein - noch gültiges - Testergebnis wenn Du innerhalb der 72 Stunden wieder nach DK zurückreist.
Verstehe ich ehrlich gesagt nicht ganz, denn Urlaub ist doch kein triftiger Grund um nach Dänemark zu reisen und selbst die dänische Behörde rät von Reisen nach Schleswig-Holstein ab. Wieso meint der Vermieter das ihr noch kommen könntet?wombat hat geschrieben:So, meine persönliche Auswirkung ist, daß wir das Haus nächste Woche bei Admiral Strand (damals) umsonst bezahlt haben. Wir möchten bei der Rückkehr nicht das Gewusel rund um die Risikogebiets-Quarantäne absolvieren. Da wir (in diesem Fall leider) aus SH kommen sagt der Vermieter, daß er uns leider keinen Gutschein/Verschiebung etc. anbieten kann, da wir ja noch kommen "könnten".
Wenn sich zwischenzeitlich nichts geändert hat:Hendrik77 hat geschrieben:Verstehe ich ehrlich gesagt nicht ganz, denn Urlaub ist doch kein triftiger Grund um nach Dänemark zu reisen und selbst die dänische Behörde rät von Reisen nach Schleswig-Holstein ab. Wieso meint der Vermieter das ihr noch kommen könntet?wombat hat geschrieben:So, meine persönliche Auswirkung ist, daß wir das Haus nächste Woche bei Admiral Strand (damals) umsonst bezahlt haben. Wir möchten bei der Rückkehr nicht das Gewusel rund um die Risikogebiets-Quarantäne absolvieren. Da wir (in diesem Fall leider) aus SH kommen sagt der Vermieter, daß er uns leider keinen Gutschein/Verschiebung etc. anbieten kann, da wir ja noch kommen "könnten".
Med venlig hilsen
Hendrik77
https://www.auswaertiges-amt.de/de/auss ... eit/211724Seit dem 29. Oktober 2020 wird ganz Deutschland von den dänischen Behörden als COVID-19-Hochrisikoland (rot) eingestuft. Einreisen zu rein touristischen Zwecken von Personen mit Wohnsitz in Deutschland, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein , sind nicht mehr erlaubt.
Danke für die Auskunft. Erstmal sind wir beruhigt. Für uns wäre es schwierig über Silvester einen Test zu bekommen. Aber es ist ja noch ein paar Wochen bis dahin,.Aalwurst hat geschrieben:Hallo KERSTINUNDDIRK,
Stand heute:
Wenn Ihr dann schon in Dänemark gemeldet seid, benötigt Ihr keinen negativen Corona-Test.
"Du må rejse ind i Danmark, hvis du bor i Danmark.
Relevant dokumentation
Gyldigt pas, sygesikringsbevis, opholdstilladelse, opholdskort, EU-registreringsbevis eller legitimation med adresse."
Quelle:
https://coronasmitte.dk/rejser-ind-i-da ... borgerskab
dann unter "Bor i Danmark"
Für das Umzugsunternehmen (wenn es sich um eine "nicht-Dänisches"-Unternehmen handelt) ist die Situation dann schon deutlich komplizierter:
1.) Die 24 Std.-Regelung, gibt es meines Wissens nach, nicht in Dänemark
2.) Falls man den Umzug als reinen Warentransport definiert, benötigen die Mitarbeiter keinen negativen Corona-Test, #
"Personer, der indrejser med henblik på godstransport, er undtaget fra testkravet."
Ich persönlich habe ernsthafte Zweifel ob ein Umzugsunternehmen, die Gesamt-Dienstleistung eines Umzuges, als reinen Warentransport deklarieren kann...denn es ist ja doch
deutlich mehr als dieser. Deshalb tendiere ich eher zu 3.) in meiner Betrachtung
3.) Man betrachtet dem Umzug als Erbringung einer Dienstleistung in Dänemark: Hierfür ist zwingend ein negativer Corona- Test erforderlich.
Weiterhin ist zwingend eine Registrierung des Umzugsunternehmens im Dänischen RUT-System (z.B. über Virk.dk) erforderlich.
"Du må rejse ind i Danmark, hvis du skal levere varer eller tjenesteydelser til/i Danmark, eller hvis du skal hente varer ud af Danmark - herunder hvis du i
erhvervsøjemed skal fragte varer ud af Danmark i personbil.
Relevant dokumentation
Et af følgende dokumenter:
Dokumentation for handlen fx i form af faktura, kvittering, købsaftale e.l.
Kvittering for registrering i RUT-registret (Registret for Udenlandske Tjenesteydere). Kvitteringen skal videresendes fra arbejdsgiver til arbejdstager.
Dokumentation for social sikring (PD A1) i forbindelse med arbejde i et andet EU/EØS-land udstedt af myndighederne i arbejdsgiverens/den selvstændiges hjemland.
Hvis du rejser fra et højrisikoland inden for EU, Schengen eller Storbritannien eller et karantæneland uden for EU, Schengen og Storbritannien, er det desuden et krav, at du k
kan vise en attest på en negativ COVID-19-test, som maksimalt må være taget 72 timer før indrejsen.
Hvis du fx blev testet tirsdag kl. 16, skal du nå at have testresultatet, den udfyldte attest og rejse ind i Danmark senest fredag kl. 16. Efter fredag kl. 16 vil dit testresultat ikke
kunne bruges til indrejse i Danmark."
Quelle:für 2.) und 3.):
https://coronasmitte.dk/rejser-ind-i-da ... taenelande
dann unter "Skal levere Varer eller tjenesteydelser ind eller ud af Danmark"
@ all:
Noch eine Sache die mir sehr am Herzen liegt.
Alle Einschätzungen meinerseits sind keine rechtsverbindlichen Aussagen zu den, sich laufend verändernden "Reisebedingungen".
Die Quellen verlinke ich deshalb ganz bewusst in meinen Postings.
Zur rechtssicheren Bewertung ist es sicherlich sinnvoll hierzu einen Juristen zu konsultieren der Dänischer Muttersprachler ist.
Anrufe bei den unterschiedlichen Hotlines in Dänemark und Deutschland bringen, nach meinen Erfahrungen, dann leider oft eher zweifelhafte Darlegungen der Sachverhalte zu Tage
Das mag für spontane Reisen ja ein positive Bedeutung haben, für längerfristige Urlaubsplanungen / feste Buchungen dagegen ist aufgrund der Ungewissheit bezüglich der unvorhersehbaren Entwicklungen dagegen kaum.Dänischer_Hamburger hat geschrieben:Hier ist eine interessante Nachricht, die sicherlich für eine (positive) Bedeutung haben werden.
Dänemark wird in Zukunft alle Europäische Länder auch regional einstufen, nach den ECDC Kriterien wie es ja auch das RKI macht.