Ärger wegen Ferienhaus - Einbehaltung der nächsten Anzahlung?
- Goldfinger
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Ärger wegen Ferienhaus - Einbehaltung der nächsten Anzahlung?
Wir haben Ärger mit einem dänischen Ferienhausvermieter. Das gemietete Haus hatte diverse Mängel und bei der Schlussrechnung habe ich 250 Euro abgezogen. Nun will der Vermieter diese Mängel nicht anerkennen. Es wird vermutlich zu einer Gerichtsverhandlung kommen.
Unser Problem ist nun, dass wir bereits seit längerem ein weiteres Haus bei diesem Anbieter gebucht haben, was wir aufgrund der momentanen Streitigkeiten am liebsten stornieren würden. Nun befürchten wir, dass der Vermieter die strittige Summe von unserer Anzahlung abziehen könnte. Darf er das?
Andreas
Unser Problem ist nun, dass wir bereits seit längerem ein weiteres Haus bei diesem Anbieter gebucht haben, was wir aufgrund der momentanen Streitigkeiten am liebsten stornieren würden. Nun befürchten wir, dass der Vermieter die strittige Summe von unserer Anzahlung abziehen könnte. Darf er das?
Andreas
Re: Ärger wegen Ferienhaus - Einbehaltung der nächsten Anzahlung?
Hej Andreas, eine rechtsverbindliche Antwort wird dir hier niemand geben können.
Aber: was spricht dagegen, zu stornieren? Stornobedibgungen dürften in den AGB geregelt sein. Ob ihr die Anzahlung auch zurückbekommt ist allerdings eine andere Frage.
Da du aber eh mit einem Verfahren rechnest, könnte/müsste diese Frage mitgeklärt werden. Wenn du dann rechtmäßig storniert hast, schadet das sicher deiner Position nicht.
Fragt sich trotz allem: gibt es denn keine Möglichkeit, sich mit dem Anbieter so zu einigen?
Aber: was spricht dagegen, zu stornieren? Stornobedibgungen dürften in den AGB geregelt sein. Ob ihr die Anzahlung auch zurückbekommt ist allerdings eine andere Frage.
Da du aber eh mit einem Verfahren rechnest, könnte/müsste diese Frage mitgeklärt werden. Wenn du dann rechtmäßig storniert hast, schadet das sicher deiner Position nicht.
Fragt sich trotz allem: gibt es denn keine Möglichkeit, sich mit dem Anbieter so zu einigen?
"Mehr hygge wagen"
(Poul Jyllandsen 1922)
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Re: Ärger wegen Ferienhaus - Einbehaltung der nächsten Anzahlung?
Für 250,— € einen Rechtsstreit anzetteln
finde ich jetzt recht skurril.
Hast mit Sicherheit eine Rechtschutzversicherung.
Kommt womöglich zu einen Vergleich und der Gewinner sind die Rechtsanwälte…
Immer erst versuchen auf dem guten Weg eine Lösung zu finden.
finde ich jetzt recht skurril.
Hast mit Sicherheit eine Rechtschutzversicherung.
Kommt womöglich zu einen Vergleich und der Gewinner sind die Rechtsanwälte…
Immer erst versuchen auf dem guten Weg eine Lösung zu finden.
Re: Ärger wegen Ferienhaus - Einbehaltung der nächsten Anzahlung?
Grundsätzlich sollte eine AGB- konforme Stornierung nicht zu euren Nachteil sein. Das jemand etwas nicht darf, heißt nicht, dass er es nicht tut, daher verstehe ich eure Bedenken. Zu Mal der Anbieter, die Mängel nicht anerkennt und ihr aus seiner Sicht das Geld zu Unrecht einbehalten habt. Wenn es sowieso zur Gerichtsverhandlung, dann habt ihr doch sicher einen/eine Anwalt*in für Reiserecht an eurer Seite.
Für meinen Verständnis: Habt ihr die Mängel dem Anbieter angezeigt und um Behebung der Mängel gebeten? Oder habt ihr einfach bei der Schlussrechnung das Geld abgezogen?
Für meinen Verständnis: Habt ihr die Mängel dem Anbieter angezeigt und um Behebung der Mängel gebeten? Oder habt ihr einfach bei der Schlussrechnung das Geld abgezogen?
Würde Hirnlosigkeit vor Kopfschmerzen schützen, könnten die Aspirin-Produzenten ihre Läden schließen.
Gabriel Laub, poln.-dt. Schriftsteller 1928-1998
Der Verstand und die Fähigkeit ihn zu gebrauchen, sind zweierlei Fähigkeiten.
Franz Grillparzer, öster. Dramatiker 1791-1872
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- Goldfinger
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Re: Ärger wegen Ferienhaus - Einbehaltung der nächsten Anzahlung?
Erstmal Danke für Deine Ausführungen.
Wir würden uns gerne einigen, aber derzeit spielt der Vermieter auf Zeit und geht überhaupt nicht auf die Vorwürfe ein. Eine Rückzahlung in Höhe von 50 Euro, ohne Annerkennung einer Schuld, wurde uns angeboten.
Ich möchte keinen Rechtsstreit anzetteln, das müsste ich aber wenn die strittige Summe von meiner Anzahlung abgezogen werden würde.steelfarmer hat geschrieben: ↑17.07.2022, 11:38 Für 250,— € einen Rechtsstreit anzetteln
finde ich jetzt recht skurril.
Hast mit Sicherheit eine Rechtschutzversicherung.
Kommt womöglich zu einen Vergleich und der Gewinner sind die Rechtsanwälte…..
Nein, ich habe keine Rechtsschutzversicherung. (Versicherungen basieren auf dem System, dass durch die Versicherungsnehmer mehr Geld eingezahlt als ausgegeben wird. Da ich seit 40 Jahren keine RS-Versicherung bezahlt habe, ist genug Geld angespart um einen Rechtsstreit zu riskieren)
Vergleiche lehne ich grundsätzlich ab.
Dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt ist nicht sicher. Der Vermieter wäre in meinen Augen dumm, wenn er es soweit kommen lassen würde. Wir würden sofort unsere bestehende Buchung stornieren und niemals wieder dort buchen.mieke hat geschrieben: ↑17.07.2022, 12:10...Zu Mal der Anbieter, die Mängel nicht anerkennt und ihr aus seiner Sicht das Geld zu Unrecht einbehalten habt. Wenn es sowieso zur Gerichtsverhandlung, dann habt ihr doch sicher einen/eine Anwalt*in für Reiserecht an eurer Seite.
Für meinen Verständnis: Habt ihr die Mängel dem Anbieter angezeigt und um Behebung der Mängel gebeten? Oder habt ihr einfach bei der Schlussrechnung das Geld abgezogen?
Z.Zt. haben wir noch keinen Anwalt, zum einen ist es dafür noch zu früh, zum anderen wird das eventuell ein Problem werden, da der Streitwert sehr gering ist.
Die Mängel wurden sofort angezeigt und teilweise auch nach ein paar Tagen behoben, zum Teil aber auch ignoriert. Die Mängel haben wir auch, soweit es möglich war, per Foto dokumentiert.
Zum besseren Verständnis, wir mieten seit etwa 10 Jahren 1-2 Ferienhäuser pro Jahr. Das ein Haus der Beschreibung entsprach war die Ausnahme. Beschwert haben wir uns nie, aber dieses Mal wurde das Fass zum Überlaufen gebracht und die Dreistigkeit des Anbieters ist unerträglich.
Danke
Andreas ....und Grüße von Flyvesandet auf Fünen,
PS. Vorerst werde ich von einer Stornierung des zukünftigen Urlaubs absehen.
Re: Ärger wegen Ferienhaus - Einbehaltung der nächsten Anzahlung?
Okay, danke.
Vielleicht unpopuläre Meinung: Je nach Größe des Anbieters, ist ihm egal, ob ihr da nochmal bucht oder nicht.
Trotz Mängelanzeige ist fraglich, ob eure eigenmächtige Kürzung der Schlussrechnung wirklich rechtens ist. (Auch wenn ich den Schritt nachvollziehen kann).
Anmietung eines Ferienhauses auf Zeit dürfte jurist. u.U. anders gelagert sein, als die heimische Mietwohnung, bei der der Mieter, falls der Vermieter nach Ablauf der Frist seiner Pflicht zur Mängelbeseitung nicht nachgekommen ist, die Miete kürzen darf. Wenn der Vermieter weiß, dass ihr euch da falsch verhalten habt, ist klar,dass er auf Zeit spielt.
Fragt doch eventuell mal bei der nächstgelgenen Verbraucherzentrale nach jurist. Beratung kostet erst mal nicht viel.
Vielleicht unpopuläre Meinung: Je nach Größe des Anbieters, ist ihm egal, ob ihr da nochmal bucht oder nicht.
Trotz Mängelanzeige ist fraglich, ob eure eigenmächtige Kürzung der Schlussrechnung wirklich rechtens ist. (Auch wenn ich den Schritt nachvollziehen kann).
Anmietung eines Ferienhauses auf Zeit dürfte jurist. u.U. anders gelagert sein, als die heimische Mietwohnung, bei der der Mieter, falls der Vermieter nach Ablauf der Frist seiner Pflicht zur Mängelbeseitung nicht nachgekommen ist, die Miete kürzen darf. Wenn der Vermieter weiß, dass ihr euch da falsch verhalten habt, ist klar,dass er auf Zeit spielt.
Fragt doch eventuell mal bei der nächstgelgenen Verbraucherzentrale nach jurist. Beratung kostet erst mal nicht viel.
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- Goldfinger
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Re: Ärger wegen Ferienhaus - Einbehaltung der nächsten Anzahlung?
Glaube ich zwar nicht, aber da werde ich mich schlau machen. Wäre blöd ins offene Messer zu laufen.
Danke
Andreas
- Ny Hinnerk
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Re: Ärger wegen Ferienhaus - Einbehaltung der nächsten Anzahlung?
Zwei Dinge solltest du bedenken wenn du wegen der 250 Euro einen Rechtstreit anstreben solltest: Rechtsstand bei dänischen Ferienhausanbietern ist immer Dänemark, auch wenn du über einen deutschen Vermittler gebucht hast. Du musst die Klage also beim zuständigen Gericht des Vermieters einreichen. Zudem benötigst du einen dänischen Anwalt oder einen deutschen, der sich mit dem dänischen Recht auskennt und bei dem dänischen Gericht anerkannt ist.Goldfinger hat geschrieben: ↑17.07.2022, 21:50 Ich möchte keinen Rechtsstreit anzetteln, das müsste ich aber wenn die strittige Summe von meiner Anzahlung abgezogen werden würde.
Nein, ich habe keine Rechtsschutzversicherung. (Versicherungen basieren auf dem System, dass durch die Versicherungsnehmer mehr Geld eingezahlt als ausgegeben wird. Da ich seit 40 Jahren keine RS-Versicherung bezahlt habe, ist genug Geld angespart um einen Rechtsstreit zu riskieren)
Vergleiche lehne ich grundsätzlich ab.
Da wird dir jeder Rechtsanwalt von einer Klage abraten, weil du trotz Rechtschutzversicherung teils erhebliche nicht erstattungsfähige Ausgaben haben wirst. Zudem prüfen m.W. alle Rechtschtzversicherungen vor Zusage einer Kostenerstattung, ob eine Klage Auissicht auf Erfolg hat.
An anderer Stelle postete ich hier im Forum:
... Von meinem Nachbarn und Vermieter von zwei Ferienhäusern hörte ich dass es in Dänemark so etwas wie eine schwarze Liste gibt in denen Vermieter und Vermittler von Ferienhäuser/Ferienwohnungen unangenehme Erfahrungen mit bestimmten Mietern eintragen können. Vermieter können da ganz schnell eine automatische Abfrage starten und schwupp gibts u.U. eine Absage. Das ist dann quasi die Schufa für Ferienhausanbieter.
Diese Info könnte wichtig sein wenn ihr noch häufiger in DK ein Ferienhaus anmieten wollt.
Ich rate da ganz dringend zu einem Vergleich auch wenns weh tut.
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- Goldfinger
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Re: Ärger wegen Ferienhaus - Einbehaltung der nächsten Anzahlung?
Nach EU-weitem Recht gilt bei Verträgen zwischen einem gewerblichen Anbieter und einem Verbraucher immer das Recht im Land des Verbrauchers und Gerichtsstand ist ebenfalls das Land des Verbrauchers.
Wie bereits erwähnt, ich habe keine Rechtsschutzversicherung.
Andreas
Wie bereits erwähnt, ich habe keine Rechtsschutzversicherung.
Andreas
Re: Ärger wegen Ferienhaus - Einbehaltung der nächsten Anzahlung?
Also das wage ich stark zu bezweifeln!
Die Gerichtsbarkeit wird dort liegen, wo der Vermieter bzw. Vermittler seinen Sitz hat. Bei einer dänischen "Agentur" also in Dänemark. Die Anbieter werden das auch so in ihren AGB reinschreiben.
Da das Thema so ausgiebig diskutiert wird:
Magst du uns denn verraten, wer der Anbieter in deinem Fall ist?
Wie hast du denn den Vermieter auf die Mängel aufmerksam gemacht?
In welcher Relation stehen die 250 Euro zum Gesamtpreis?
Und: was für Mängel waren es denn eigentlich?
Die Gerichtsbarkeit wird dort liegen, wo der Vermieter bzw. Vermittler seinen Sitz hat. Bei einer dänischen "Agentur" also in Dänemark. Die Anbieter werden das auch so in ihren AGB reinschreiben.
Da das Thema so ausgiebig diskutiert wird:
Magst du uns denn verraten, wer der Anbieter in deinem Fall ist?
Wie hast du denn den Vermieter auf die Mängel aufmerksam gemacht?
In welcher Relation stehen die 250 Euro zum Gesamtpreis?
Und: was für Mängel waren es denn eigentlich?
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- Ny Hinnerk
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Re: Ärger wegen Ferienhaus - Einbehaltung der nächsten Anzahlung?
So ist es. Grundsätzlich kann zwischen dänischen Vermieter und deutschem Mieter als Gerichtsstand ein deutsches Gericht vereinbart werden. Aber wer macht das? Letztlich gilt immer, was inden AGBs des Mietvertrags steht. Bei Feriepartner ist das so formuliert:
Mit Abschluss des Mietvertrages erkennt der Mieter diese vereinbarung an. Anders kenne ich das bei keiner anderen dänischen Ferienhausvermittlung. Entscheidend dabei ist auch, dass es sich hier um eine private Rechtsangelegenheit handelt.§ 14. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Gerichtsbezirk, in dem sich das Mietobjekt befindet, oder das Gericht in
Frederiksberg. Anwendbares Rechts ist dänisches Recht.
Bei einer über ein deutsches Reiseunternehmen (nicht Vermittler) angemietetes Ferienhaus sieht das anders aus.
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- Ny Hinnerk
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Re: Ärger wegen Ferienhaus - Einbehaltung der nächsten Anzahlung?
Vielleicht bezieht sich Golfinger ja auch auf so etwas (aus den Hinweisen auf fejo.dk):
Aber wie auch immer: Eine Klage läuft für dich auf ein Minus heraus, egal wo die verhandelt wird.
Aber vielleicht sagst du uns mal, um was es da in diesem Streitfall geht?
Nur: Es handelt sich in aller Regel bei den dänischen Ferienhausvermietern nicht um Unternehmen sondern um private Vermieter. Die Vermittlungsbüros haben ihren Sitz zumeist in Dänemark. Selbst der Banksitz ist meist immer in Dänemark, selbst wenn eine deutsche IBAN angegeben wird, z.B. Sydbank.Du kannst vor einem Gericht deines deutschen Wohnsitzes Schadenersatz gegen den Reiseveranstalter geltend machen, so hat es der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: BGH X ZR 157/11) am 23.10.2012 entschieden. Ferner gilt laut dem Verbrauchermagazin WISO (16:28) deutsches Recht, auch wenn in den AGBs des Anbieters was anderes steht. Maßgeblich für ausländische Unternehmen ist laut dem Amtsgericht Hamburg-St. Georg (zB Aktenzeichen 923 C 244/20 und 911 C 166/21) ob der Anbieter seine Tätigkeit (auch) aus Deutschland ausrichtet und hier seine Dienste bewirbt, anbietet und unter Angabe einer deutsche Repräsentanz als Ansprechpartnerin auch abwickelt. Ins Gewicht fällt zB ob der Anbieter eine deutsche Adresse angibt, ein deutsches Bankkonto aufweist, eine .de E-Mail Adresse hat, über eine deutsche Telefonnummer erreichbar ist oder Werbung in Deutschland schaltet, online oder offline. Dies nur als Hinweis, denn juristische Beratung machen wir nicht.
Aber wie auch immer: Eine Klage läuft für dich auf ein Minus heraus, egal wo die verhandelt wird.
Aber vielleicht sagst du uns mal, um was es da in diesem Streitfall geht?
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Re: Ärger wegen Ferienhaus - Einbehaltung der nächsten Anzahlung?
Und schon wären die 250 € weg…
Alleine an Beratungsgebühren, welche hier im Forum geleistet wurden und eigentlich an einem RA gezahlt werden …
Einfach lächerlich für 250 € so ein Fass aufzumachen.
Zahle es als Lehrgeld oder nehme Dir einen guten dänischen RA und Deine Urlaubskasse für die nächsten Dänemark Reisen und versuche Dein Glück…
Und genau das sind auch in D die Probleme der Gerichte,
da wird jeder Blödsinn angezeigt und vor Gericht gezogen.
Alleine an Beratungsgebühren, welche hier im Forum geleistet wurden und eigentlich an einem RA gezahlt werden …
Einfach lächerlich für 250 € so ein Fass aufzumachen.
Zahle es als Lehrgeld oder nehme Dir einen guten dänischen RA und Deine Urlaubskasse für die nächsten Dänemark Reisen und versuche Dein Glück…
Und genau das sind auch in D die Probleme der Gerichte,
da wird jeder Blödsinn angezeigt und vor Gericht gezogen.
Re: Ärger wegen Ferienhaus - Einbehaltung der nächsten Anzahlung?
Also ich bin ja sehr dafür, kontrovers zu diskutieren.
Aber ich bin genau so dafür, dass dies in einem freundlichen Ton passiert. Gerade hier im Forum.
Mehr hygge wagen
Aber ich bin genau so dafür, dass dies in einem freundlichen Ton passiert. Gerade hier im Forum.
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Re: Ärger wegen Ferienhaus - Einbehaltung der nächsten Anzahlung?
...wenn du dich da mal nicht ganz gewaltig täuschst...Goldfinger hat geschrieben: ↑17.07.2022, 21:50
Nein, ich habe keine Rechtsschutzversicherung. (Versicherungen basieren auf dem System, dass durch die Versicherungsnehmer mehr Geld eingezahlt als ausgegeben wird. Da ich seit 40 Jahren keine RS-Versicherung bezahlt habe, ist genug Geld angespart um einen Rechtsstreit zu riskieren)