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Jeder Rechtsanwalt wird sich freuen, für knapp 170 Euro sich da große Mühe zu geben.

Also ohne Anwalt? Nun ja, man muss schon Spass an der Sache haben.

Wie bereits gesagt: Besser das Gespräch suchen und einen beiderseitig zufriedenstellenden Kompromiss finden.
Was Mängel an einem Ferienhaus betrifft oder unrichtige Angaben im Angebot/Mietvertrag: Die sollten bzw. müssen immer sofort nach Feststellung dem Vermieter/Vermietbüro vor Ort gemeldet werden damit der Vermieter die Möglichkeit hat berechtigte Mängel zu beseitigen. Diesen Grundsatz sollte man auch bei Pauschalreisen (Wanzen im Bett, vollgepisste Matraze) unbedingt beachten.