Scheidung in DK
Scheidung in DK
Hallo,
Ich bin neu hier und habe ueber die Suchfunktion nicht viel gefunden . Wir habe vor uns Scheiden zu lassen . Wir sind beide deutsche Staatsbuerger und wohnen seit 2006 hier .Meine Suche im Internet war etwas Widerspruechlich . Ist es moeglich das ich wir uns hier in DK Scheiden lassen koennen und die Scheidung in Deutschland anerkannt wird ? Wir sind Kinderlos,alles weitere wie Unterhalt usw. sind geklaert .Hatt damit jemand schon Erfahrungen von euch ?Vielen Dank fuer Eure hilfe im voraus.
Med venlig hilsen Mario
Ich bin neu hier und habe ueber die Suchfunktion nicht viel gefunden . Wir habe vor uns Scheiden zu lassen . Wir sind beide deutsche Staatsbuerger und wohnen seit 2006 hier .Meine Suche im Internet war etwas Widerspruechlich . Ist es moeglich das ich wir uns hier in DK Scheiden lassen koennen und die Scheidung in Deutschland anerkannt wird ? Wir sind Kinderlos,alles weitere wie Unterhalt usw. sind geklaert .Hatt damit jemand schon Erfahrungen von euch ?Vielen Dank fuer Eure hilfe im voraus.
Med venlig hilsen Mario
Mann kann doch nicht erwarten, nur weil man nun in DK wohnt, das für Deutsche Staatsbürger ständig dänisches Recht anzuwenden ist. Für Rechtsgültig in Deutschland geschlossene Ehen gilt weiterhin das Deutsche Unterhaltsrecht genau wie beim Kindesunterhalt, auch wenn die Frauen hier noch so emanzipiert sein mögen und meinen sich selbst versorgen zu können, dann sollen sie doch ne Versicherung an Eides statt abgeben das Sie auf den Unterhalt gern verzichten möchten, das wäre mal ein Novum. 

Hej
also ich war ja schon mal mit einem deutschen verheiratet. Es hiess damals bei der Scheidung das wenn wir laenger als 3 monate in DK einen festen Wohnsitz hatten muessen wir die Scheidung in DK einreichen und das nach DK Gesetzen. DIe Scheidung wird selbsverstaendlich ueberall auf der Welt anerkannt.
MfG Laila
also ich war ja schon mal mit einem deutschen verheiratet. Es hiess damals bei der Scheidung das wenn wir laenger als 3 monate in DK einen festen Wohnsitz hatten muessen wir die Scheidung in DK einreichen und das nach DK Gesetzen. DIe Scheidung wird selbsverstaendlich ueberall auf der Welt anerkannt.
MfG Laila
GuMo
@ Landpost: Du hast nur teilweise recht, es gilt zwar grundlegend das deutsche Recht wenn man in D geheiratet hat, aber für die nachehelichen Versorgungen greift dann dann das DK Recht dies gilt speziell fuer Kindesunterhalt (vorausgesetzt einer von beiden lebt schon lange genug in DK). Wenn jemand nach dt Recht Kindesunterhalt zahlen muss, zb gerade jemand der jahrelang als Pendler gearbeitet hat und dann nach DK geht, dann kann es sich lohnen eine Änderungsklage bzgl der Unterhaltskosten durchzurechnen ( KU berechnet sich ja nach dem Netto-Einkommen und den wirtschaftlichen Abzügen in D, bzw in DK gibt es feste Sätze basierend auf dem Jahresgehalt). Genaurere Informationen kann Dir jeder Anwalt geben der sich auch auf deutsches Scheidungsrecht versteht. Die Scheidung wird dann auch in D anerkannt.
hejhej hafra[/quote]
@ Landpost: Du hast nur teilweise recht, es gilt zwar grundlegend das deutsche Recht wenn man in D geheiratet hat, aber für die nachehelichen Versorgungen greift dann dann das DK Recht dies gilt speziell fuer Kindesunterhalt (vorausgesetzt einer von beiden lebt schon lange genug in DK). Wenn jemand nach dt Recht Kindesunterhalt zahlen muss, zb gerade jemand der jahrelang als Pendler gearbeitet hat und dann nach DK geht, dann kann es sich lohnen eine Änderungsklage bzgl der Unterhaltskosten durchzurechnen ( KU berechnet sich ja nach dem Netto-Einkommen und den wirtschaftlichen Abzügen in D, bzw in DK gibt es feste Sätze basierend auf dem Jahresgehalt). Genaurere Informationen kann Dir jeder Anwalt geben der sich auch auf deutsches Scheidungsrecht versteht. Die Scheidung wird dann auch in D anerkannt.
hejhej hafra[/quote]
[url=http://www.GratisSmilies.de][img]http://www.GratisSmilies.de/gifs/fahnen/a_f_sk02.gif[/img][/url]
- Alle großen Ideen sind einfach.
- Eine der wichtigsten Fortbewegungsarten des Menschen ist, dem anderen auf halben Weg entgegenzukommen.
- Wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten!
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hej
@ landpost: das mitm Alter weiss ich nicht (waere ich mir auch nicht sicher) , aber mir sind Faelle bekannt von Pendlern, die nach deutschen Recht (mit Dk Lohn als Berechnung, aber deutsche Kosten lt Richter) fuer 2 Kids (10+12j) insgesamt 850 Euro Unterhalt zahlen mussten. Dann aber beruflich bedingt nach Dk ganz umsiedelten 8also aus dem Pendlerstatus rauskamen). Das fuehrte dann zu einer Aenderungsklage weil sich ja auch die wirtschaftlichen aspekte geaendert hatten, mit dem Ergebnis das die Aenderung auf dem DK-Gesetz basierend auf dem Jahresgehalt, dahingehend war das nur noch 2335 DKK total zu zahlen seien...
Das Geschrei kannste Dir ja vorstellen....!
Und ich meine das ist schon ein deutlicher Zahlenunterschied.......
Jedweder hoeherer Bedarf ist dann vom Klaeger hier in DK 1:1 nachzuweisen, was wohl sehr aufwendig ist. aber wie gesagt ueber die genauen Umstaende und auch effektiven Zahlen kann ein speialisierter Anwalt Auskunft geben.
hilsen hafra
@ landpost: das mitm Alter weiss ich nicht (waere ich mir auch nicht sicher) , aber mir sind Faelle bekannt von Pendlern, die nach deutschen Recht (mit Dk Lohn als Berechnung, aber deutsche Kosten lt Richter) fuer 2 Kids (10+12j) insgesamt 850 Euro Unterhalt zahlen mussten. Dann aber beruflich bedingt nach Dk ganz umsiedelten 8also aus dem Pendlerstatus rauskamen). Das fuehrte dann zu einer Aenderungsklage weil sich ja auch die wirtschaftlichen aspekte geaendert hatten, mit dem Ergebnis das die Aenderung auf dem DK-Gesetz basierend auf dem Jahresgehalt, dahingehend war das nur noch 2335 DKK total zu zahlen seien...
Das Geschrei kannste Dir ja vorstellen....!
Und ich meine das ist schon ein deutlicher Zahlenunterschied.......
Jedweder hoeherer Bedarf ist dann vom Klaeger hier in DK 1:1 nachzuweisen, was wohl sehr aufwendig ist. aber wie gesagt ueber die genauen Umstaende und auch effektiven Zahlen kann ein speialisierter Anwalt Auskunft geben.
hilsen hafra
[url=http://www.GratisSmilies.de][img]http://www.GratisSmilies.de/gifs/fahnen/a_f_sk02.gif[/img][/url]
- Alle großen Ideen sind einfach.
- Eine der wichtigsten Fortbewegungsarten des Menschen ist, dem anderen auf halben Weg entgegenzukommen.
- Wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten!
- Alle großen Ideen sind einfach.
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- Wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten!
Mario hat keine Kinder!
Ja, natürlich wird eine Scheidung in Dänemark in Deutschland anerkannt.
Wenn ihr Euch einig seid, dass dänisches Recht angewendet werden soll, dann gilt das - dazu wohnt ihr lange genug hier.
Passt ein bisschen auf mit Namensänderungen bei der Scheidung - wenn ihrs verkehrt macht, endet ihr mit verschiedenen Namen in Deutschland und Dänemark, und das ist richtig Mist.
Ja, natürlich wird eine Scheidung in Dänemark in Deutschland anerkannt.
Wenn ihr Euch einig seid, dass dänisches Recht angewendet werden soll, dann gilt das - dazu wohnt ihr lange genug hier.
Passt ein bisschen auf mit Namensänderungen bei der Scheidung - wenn ihrs verkehrt macht, endet ihr mit verschiedenen Namen in Deutschland und Dänemark, und das ist richtig Mist.
Re: Scheidung in DK
kann mir jemand sagen wie es mit Unterhalt (nachehelicher Unterhalt und kindesunterhalt) aus Deutschland ist? selbst arbeite ich dann als Pendler weiter in D, Selbständig, habe in DK eine beruflichen Einkünfte bekomme aber dann nachehelichen Unterhalt und das Kind Kindesunterhalt. Ist dieser in DK zu zu versteuern? In D ist er nicht zu versteuern da. es sich um keine Einkünfte handelt sondern familiäre Unterstützung.
Re: Scheidung in DK
kann mir jemand sagen wie es mit Unterhalt (nachehelicher Unterhalt und kindesunterhalt) aus Deutschland ist? selbst arbeite ich dann als Pendler weiter in D, Selbständig, habe in DK eine beruflichen Einkünfte bekomme aber dann nachehelichen Unterhalt und das Kind Kindesunterhalt. Ist dieser in DK zu zu versteuern? In D ist er nicht zu versteuern da. es sich um keine Einkünfte handelt sondern familiäre Unterstützung.
Re: Scheidung in DK
Hejsa,
vielleicht sollte man hier nachfragen, auch wenn es evtl mit Kosten verbunden ist. https://tyskrevision.com/de/
Med venlig hilsen
Hendrik77
vielleicht sollte man hier nachfragen, auch wenn es evtl mit Kosten verbunden ist. https://tyskrevision.com/de/
Med venlig hilsen
Hendrik77
Egal wo,Fußballfan ein Leben lang !
- Ny Hinnerk
- Mitglied
- Beiträge: 1110
- Registriert: 20.04.2020, 23:41
- Wohnort: Midtjylland/Ammerland
Re: Scheidung in DK
Hier sollte eigentlich keine Frage offen bleiben:DKstrand hat geschrieben: ↑13.02.2023, 15:46 kann mir jemand sagen wie es mit Unterhalt (nachehelicher Unterhalt und kindesunterhalt) aus Deutschland ist? selbst arbeite ich dann als Pendler weiter in D, Selbständig, habe in DK eine beruflichen Einkünfte bekomme aber dann nachehelichen Unterhalt und das Kind Kindesunterhalt. Ist dieser in DK zu zu versteuern? In D ist er nicht zu versteuern da. es sich um keine Einkünfte handelt sondern familiäre Unterstützung.
https://kopenhagen.diplo.de/dk-de/servi ... #content_1
Haben wir keine Pulle mehr dann saufen wir die Prile leer
Re: Scheidung in DK
Naja, ich waere froh, wenn da wirklich alle Fragen 100% beantwortet wuerden...
Generell ist es so, dass der unterhaltspflichtige daenische Ehepartner die Aufwendungen als "fradrag", also Abzug vom zu versteuernden Gehalt geltend machen kann. Die Steuerpflicht obliegt dem Ehepartner, der den Unterhalt bezieht.
Ich wuerde davon ausgehen, dass es dem daenischen Staat dabei schnurz ist, ob der Unterhalt aus dem Ausland ueberwiesen wird. Einkommen ist Einkommen. Aber vielleicht laesst sich das DBA ja wirklich dazu aus.
Habe noch mal zusaetzlich gegoogelt:
https://tyskrevision.com/tysk-underhold ... gtefaelle/
Das bestaetigt meine Annahme, weist aber darauf hin, dass der in DE lebende Unterhaltspflichtige dann ggf. einen (erweiterten?) Steuerabzug bei sich geltend machen kann.
Generell ist es so, dass der unterhaltspflichtige daenische Ehepartner die Aufwendungen als "fradrag", also Abzug vom zu versteuernden Gehalt geltend machen kann. Die Steuerpflicht obliegt dem Ehepartner, der den Unterhalt bezieht.
Ich wuerde davon ausgehen, dass es dem daenischen Staat dabei schnurz ist, ob der Unterhalt aus dem Ausland ueberwiesen wird. Einkommen ist Einkommen. Aber vielleicht laesst sich das DBA ja wirklich dazu aus.
Habe noch mal zusaetzlich gegoogelt:
https://tyskrevision.com/tysk-underhold ... gtefaelle/
Das bestaetigt meine Annahme, weist aber darauf hin, dass der in DE lebende Unterhaltspflichtige dann ggf. einen (erweiterten?) Steuerabzug bei sich geltend machen kann.