Preisunterschied zwischen D und Dk Urlaubern
- Lars J. Helbo
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Nur ein paar Sachen als Klarstellung.
Die Ferienhausvermittler besitzen keine Häuser. Das ist nämlich verboten. Wir sprechen also hier vom Regelfall.
So wie ich das kenne, wird der Besitzer sich an ein Vermitlungsbüro wenden und sein Haus anbieten. Der Vermitler wird sich das Haus ansehen, und wird entscheiden, zu welche Kategorie das Haus gehören kann. Daraus ergibt sich der Preis. Gleichzeitig wird der Vermittler vielleicht eine Liste mit Wünschen/Forderungen an das Haus stellen. Also z.B. ob etwas an dem Inventar fehlt, was der Besitzer anschaffen sollte, oder ob es notwendige Reparaturen gibt.
Dann wird man ein Vertrag über die Vermietung machen. Die könnte z.B. so aussehen, daß der Vermittler sich verpflichtet, daß Haus für 10 Wochen im Jahr zu vermieten. Der Vermittler wird sich dann 12 Wochen aus dem Jahr (=Hochsaison) aussuchen. Daraus darf der Besitzer dann 2 Wochen zurückholen - für den Eigenbedarf.
Der Vermittler wird nun das Haus in sein Katalog aufnehmen (für das ganze Jahr). Falls jemanden das Haus außerhalb den vereinbarten 10 Wochen mieten will, dann hällt der Vermittler schnell Rücksprache mit der Besitzer und fragt, ob das Haus zu dieser Zeit frei ist.
Der Vermittler kann also während der vereinbarten 10 Wochen über das Haus verfügen, alles andere geht nach Absprache. Außerhalb dieser Zeit kann der Besitzer also auch ohne weiteres das Haus direkt Vermieten.
Die Ferienhausvermittler besitzen keine Häuser. Das ist nämlich verboten. Wir sprechen also hier vom Regelfall.
So wie ich das kenne, wird der Besitzer sich an ein Vermitlungsbüro wenden und sein Haus anbieten. Der Vermitler wird sich das Haus ansehen, und wird entscheiden, zu welche Kategorie das Haus gehören kann. Daraus ergibt sich der Preis. Gleichzeitig wird der Vermittler vielleicht eine Liste mit Wünschen/Forderungen an das Haus stellen. Also z.B. ob etwas an dem Inventar fehlt, was der Besitzer anschaffen sollte, oder ob es notwendige Reparaturen gibt.
Dann wird man ein Vertrag über die Vermietung machen. Die könnte z.B. so aussehen, daß der Vermittler sich verpflichtet, daß Haus für 10 Wochen im Jahr zu vermieten. Der Vermittler wird sich dann 12 Wochen aus dem Jahr (=Hochsaison) aussuchen. Daraus darf der Besitzer dann 2 Wochen zurückholen - für den Eigenbedarf.
Der Vermittler wird nun das Haus in sein Katalog aufnehmen (für das ganze Jahr). Falls jemanden das Haus außerhalb den vereinbarten 10 Wochen mieten will, dann hällt der Vermittler schnell Rücksprache mit der Besitzer und fragt, ob das Haus zu dieser Zeit frei ist.
Der Vermittler kann also während der vereinbarten 10 Wochen über das Haus verfügen, alles andere geht nach Absprache. Außerhalb dieser Zeit kann der Besitzer also auch ohne weiteres das Haus direkt Vermieten.
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Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
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Hi Stefan,sv hat geschrieben:@Vejlby Klit:
Daß es landesspezifische Unterschiede gibt, war ja bekannt, aber den Preis mal eben um 60% zu erhöhen, ist ein Hammer ... auch wenn es scheinbar daran liegt, daß SonneundStrand keinen Unterschied zwischen schwedischen und dänischen Kronen macht.
dachte auch erst, dass ich einen Fehler gemacht habe, beim Seite anklicken (wg danske und svenske kroner). Aber ist so. Zwei verschiedene Währungen, gleicher Nennwert.
Eigentlich seltsam, dass das Haus via Schweden am günstigsten ist, weil da ja eigentlich durch die Steuern alles viel teurer ist....

Preisunterschied ........................
Hallo.
Ich bin gerade beim Sonneund Strand. An den Schwedische Flagge geklickt - aber ich muss Euch Alle klar sagen dass den Preis ist in DKK dass heisst Dänische Kronen. Wenn es Schwedishe Kronen waren hat es SEK gestanden.
mfg.
fopu
Ich bin gerade beim Sonneund Strand. An den Schwedische Flagge geklickt - aber ich muss Euch Alle klar sagen dass den Preis ist in DKK dass heisst Dänische Kronen. Wenn es Schwedishe Kronen waren hat es SEK gestanden.
mfg.
fopu
- Lars J. Helbo
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Stimmt, die Preise auf der Schwedische Seite sind in Dänische Kronen angegeben. Das ist eigentlich auch kein Wunder, denn die Schwedische Krone gehört ja nicht zur Euro-Zone, d.h. der Wechselkurs kann bis nächste Sommer ganz anders sein. Dieses Risiko kann ein Vermittlungsbüro natürlich nicht tragen, weil sie ja an den Besitzer des Hauses einen festen Preis abrechnen müssen.
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Hej Lars
Ist das mit den maximal 12 Wochen denn auch gesetzlich vorgeschrieben oder kann man da auch wieder per Absprache verlängern ???
Hilsner
Stefan
... aber abgesehen davon, lag ich doch gar nicht mal so falsch, oderljhelbo hat geschrieben:Nur ein paar Sachen als Klarstellung.
Die Ferienhausvermittler besitzen keine Häuser. Das ist nämlich verboten. Wir sprechen also hier vom Regelfall.

Ist das mit den maximal 12 Wochen denn auch gesetzlich vorgeschrieben oder kann man da auch wieder per Absprache verlängern ???
Hilsner
Stefan
- Lars J. Helbo
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Nein, das mit den 12 Wochen ist nur etwas, was ich von einem Sommerhausbesitzer kenne. Das Haus darf aber höchstens 26 Wochen im Jahr bewohnt sein. Das umfaßt sowohl Vermietung als auch Eigennutzung.
Es geht aber auch darum, daß die Nachfrage im Hochsaison sehr viel größer als zu andere Jahreszeiten ist. Das ist ja auch der Grund, warum es an andere Zeiten so viel billiger ist. Deshalb wird ein Vermitlungsbüro sich kaum verpflichten außerhalb der Hochsaison ein Haus zu vermieten.
Es geht aber auch darum, daß die Nachfrage im Hochsaison sehr viel größer als zu andere Jahreszeiten ist. Das ist ja auch der Grund, warum es an andere Zeiten so viel billiger ist. Deshalb wird ein Vermitlungsbüro sich kaum verpflichten außerhalb der Hochsaison ein Haus zu vermieten.
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... oder man ist bereit, die entsprechenden Steuern zu zahlenljhelbo hat geschrieben:Das Haus darf aber höchstens 26 Wochen im Jahr bewohnt sein. Das umfaßt sowohl Vermietung als auch Eigennutzung.

Aber kriegt der Besitzer nicht nur sein Geld im Erfolgsfall, d.h. bei Vermietung ? Gibt es überhaupt eine Vermittlervermietungsverpflichtung (schönes Wortljhelbo hat geschrieben:Deshalb wird ein Vermitlungsbüro sich kaum verpflichten außerhalb der Hochsaison ein Haus zu vermieten.

Hilsner
Stefan
- Lars J. Helbo
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Nein, die 26 Wochen haben mit Steuern nix zu tun. Das Haus darf unter keinen Umständen mehr als 26 Wochen im Jahr benutzt werden.
Ja, solche Garantien gibt es schon. Das ist ja genau der Punkt. Wenn der Besitzer durch ein Vermitlungsbüro vermietet, dann bekommt er vielleicht pro Woche weniger, er muß sich aber um nichts kümmern und er weis daß er eine gewisse Mindestvermietungsdauer hat. Bei Neubauten ist es ja sogar so, daß ein Vertrag mit ein Vermietungsbüro oft ein Teil des Finanzierungsplans ist.
Ja, solche Garantien gibt es schon. Das ist ja genau der Punkt. Wenn der Besitzer durch ein Vermitlungsbüro vermietet, dann bekommt er vielleicht pro Woche weniger, er muß sich aber um nichts kümmern und er weis daß er eine gewisse Mindestvermietungsdauer hat. Bei Neubauten ist es ja sogar so, daß ein Vertrag mit ein Vermietungsbüro oft ein Teil des Finanzierungsplans ist.
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Hej Lars, hej Stefan,
erst einmal herzlichen Dank für die aufschlussreichen Infos.
Das mit der garantierten Mindestvermietdauer war mir bisher unbekannt.
Da könnte man ja eigentlich auf die Idee kommen, dass es theoretisch am besten wäre die Ferienhäuser möglichst spät zu buchen.
Wenn der Vermittler ein Haus nicht vermieten kann, sollte man doch davon ausgehen, dass er zur Schadensbegrenzung dieses lieber Last-Minute zum Sonderpreis anbietet, um nicht den Besitzer trotz eines nicht vermieteten Hauses bezahlen zu müssen.
Irgendwie erscheinen dann auch die Sonderpreise für Dänen und Schweden plötzlich in einem anderen Licht.
Da es angeblich noch einige wenige Dänen ohne eigenes Ferienhaus geben soll, hat das wohl den Zweck die eigenen Landsleute (zwecks besserer Auslastung) doch vielleicht öfter mal zu einem Kurzurlaub zu animieren.
Und die offensichtlichen Dumpingpreise für die (selbst reichlich mit schöner Natur und vielen Ferienhäusern gesegneten ) Schweden könnte man vielleicht als großangelegte Werbekampagne verstehen.
Da die Übernachtungszahlen der Deutschen seit Jahren kontinuierlich zurückgehen, müssen eben neue Kundenkreise erschlossen werden.
Zum Beispiel die Schweden, denen der Urlaub im eigenen Land zu teuer geworden ist. (Bisher haben diese DK ja wohl eher aus anderen Gründen besucht. Skål!
)
LG
Reimund
erst einmal herzlichen Dank für die aufschlussreichen Infos.
Das mit der garantierten Mindestvermietdauer war mir bisher unbekannt.

Da könnte man ja eigentlich auf die Idee kommen, dass es theoretisch am besten wäre die Ferienhäuser möglichst spät zu buchen.
Wenn der Vermittler ein Haus nicht vermieten kann, sollte man doch davon ausgehen, dass er zur Schadensbegrenzung dieses lieber Last-Minute zum Sonderpreis anbietet, um nicht den Besitzer trotz eines nicht vermieteten Hauses bezahlen zu müssen.

Irgendwie erscheinen dann auch die Sonderpreise für Dänen und Schweden plötzlich in einem anderen Licht.
Da es angeblich noch einige wenige Dänen ohne eigenes Ferienhaus geben soll, hat das wohl den Zweck die eigenen Landsleute (zwecks besserer Auslastung) doch vielleicht öfter mal zu einem Kurzurlaub zu animieren.
Und die offensichtlichen Dumpingpreise für die (selbst reichlich mit schöner Natur und vielen Ferienhäusern gesegneten ) Schweden könnte man vielleicht als großangelegte Werbekampagne verstehen.
Da die Übernachtungszahlen der Deutschen seit Jahren kontinuierlich zurückgehen, müssen eben neue Kundenkreise erschlossen werden.
Zum Beispiel die Schweden, denen der Urlaub im eigenen Land zu teuer geworden ist. (Bisher haben diese DK ja wohl eher aus anderen Gründen besucht. Skål!


LG
Reimund
Wenn man das Sommerhaus länger als x Wochen im Jahr als Wohnsitz nutzt, wird es vom Staat steuerlich nicht mehr als Sommerhaus sonders als vollwertiges Domizil angesehen und auch als solches höher besteuert ... es sei denn man ist Rentner.ljhelbo hat geschrieben:Nein, die 26 Wochen haben mit Steuern nix zu tun. Das Haus darf unter keinen Umständen mehr als 26 Wochen im Jahr benutzt werden.
Hilsner
Stefan
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Nein, es hat wirklich absolut nichts mit Steuern zu tun. (Im übrigen werden Sommerhäuser nicht anders besteuert als andere Häuser).sv hat geschrieben: Wenn man das Sommerhaus länger als x Wochen im Jahr als Wohnsitz nutzt, wird es vom Staat steuerlich nicht mehr als Sommerhaus sonders als vollwertiges Domizil angesehen und auch als solches höher besteuert ... es sei denn man ist Rentner.
Es geht darum, daß die Sommerhausgebiete im Planfeststellungsverfahren der Gemeinde als Sommerhausgebiete ausgewiesen sind. Deshalb dürfen sie nur als Sommerhäuser genutzt werden. Das Gesetz findest Du hier:
[url=http://www.retsinfo.dk/_GETDOCM_/ACCN/A20040088329-REGL]Plangesetz[/url]
Das ist genau so, wie ein Gebäude in ein Wohngebiet nicht für Indistrieproduktion oder Landwirtschaft genutzt werden darf. Das kannst Du auch nicht mit ein wenig extra Steuern ändern.
Also gemäß dem Gesetz darf ein Sommerhaus nur in der Zeit vom 1. April bis zum 30. September voll genutzt werden. Außerhalb dieser Zeit darf in dem Haus nur in Verbindung mit "kortvarige ferieophold m.v." übernachtet werden. Das wird dann so ausgelegt, daß das Haus insgesamt höchstens 26 Wochen im Jahr genutzt werden darf.
In den § 51 und 51a ist beschrieben, was passiert, wenn jemanden zu lange in sein Sommerhaus wohnt. Jedes Jahr am 1. Oktober, muß die Gemeinde kontrollieren, ob jemanden illegal dort wohnt. Wenn ja, wird er aufgelegt innerhalb von 14 Tagen umzuziehen. Wenn er diese Aufforderung nicht rechtzeitig nachkommt, wird der Fall an die Polizei übergeben. Gleichzeitig muß die Gemeinde Zwangsgelder auflegen und eintreiben, bis zur Umzug.
Zuletzt geändert von Lars J. Helbo am 15.01.2006, 11:17, insgesamt 1-mal geändert.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
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- Lars J. Helbo
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Im Prinzip ja. Praktisch wird das Haus vermutlich an jemand anders vermietetreimund1012 hat geschrieben: Da könnte man ja eigentlich auf die Idee kommen, dass es theoretisch am besten wäre die Ferienhäuser möglichst spät zu buchen.
Wenn der Vermittler ein Haus nicht vermieten kann, sollte man doch davon ausgehen, dass er zur Schadensbegrenzung dieses lieber Last-Minute zum Sonderpreis anbietet, um nicht den Besitzer trotz eines nicht vermieteten Hauses bezahlen zu müssen.![]()

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