Das ist unzulässig!Ärgerlich fand ich die Tatsache, dass wir Anfang August - also wenige Tage vor Urlaubsbeginn - die Nicht per E-Mail von der Zentrale von SuS bekommen haben, dass die KwH Stunde um fast 50% aufgeschlagen hat (im Vergleich zu unserem Vertrag vom August 2021).
Wenn man da bei SuS hart bleibt und sich auch durch die Drohung mit dem Inkasso nicht einschüchtern lässt, gibt SuS dann irgendwann nach.
Ich habe meine Restgutschrift aus der Abrechnung heute erhalten

Hier noch ein paar leicht zu recherchierende Zitate aus dem Netz:
Zitat
"Der Verbraucher soll vor unerwarteten Preisänderungen geschützt werden. Die Vertragspreise dürfen nach dänischem Recht deshalb nur unter engen Voraussetzungen und nur bis 30 Tage vor Abreise erhöht werden."
Zitat
"Wenn der Strompreis im Vertrag klar angegeben ist, gilt dieser Preis als der zwischen den beiden Parteien vereinbarte", sagt Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ).
Zitat
„Die Rechtslage ist in Deutschland wie Dänemark dieselbe. Entscheidend ist, ob im Vertrag eine Klausel steht, die dem Vermieter das Recht gibt, den Preis mit so kurzer Vorankündigung zu ändern.“ <= tut sie NICHT!