Wie lange bis zum Bescheid der Registrierungsafgift

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Stormi
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Wie lange bis zum Bescheid der Registrierungsafgift

Beitrag von Stormi »

Schönen Vatertag erstmal an alle.

Ich wollte mal nachfragen wie lange es bei euch gedauert hat vom Zeitpunkt des bestandenen Bilsyn bis ihr den Bescheid für die Registrierungsafgift in der Eboks hattet?

Wir warten nun schon ein paar Wochen und sind leider arbeitsbedingt auf das Auto angewiesen.

Danke für eure Hilfe vorab
steelfarmer
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Re: Wie lange bis zum Bescheid der Registrierungsafgift

Beitrag von steelfarmer »

Wo ist Vatertag ?
NTC
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Re: Wie lange bis zum Bescheid der Registrierungsafgift

Beitrag von NTC »

steelfarmer hat geschrieben: 05.06.2024, 14:51 Wo ist Vatertag ?
Vielleicht ein Post mit Time-Delay :-)
Stormi
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Re: Wie lange bis zum Bescheid der Registrierungsafgift

Beitrag von Stormi »

Heute in Dänemark ?
dina
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Re: Wie lange bis zum Bescheid der Registrierungsafgift

Beitrag von dina »

Ja, Grundlovsdag und der dänische Fars Dag :wink:
steelfarmer
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Re: Wie lange bis zum Bescheid der Registrierungsafgift

Beitrag von steelfarmer »

Man lernt nie aus, dann genieße ich jetzt den Vatertag :D
m.schult
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Re: Wie lange bis zum Bescheid der Registrierungsafgift

Beitrag von m.schult »

Hi Stormi

Bei uns ging das bei allen drei Fahrzeugen damals in unter zwei Wochen. Also bis wir mal einen ersten Bescheid vom Motorstyrelsen hatten. Ob es daran lag dass wir vorher jeweils schon einen "BIndende svar" pro Fahrzeug hatten weiss ich nicht.
Allerdings ging es dann jeweils fast ein Jahr bis wir uns mit dem Motorstyrelsen auf einen vernünftigen Betrag geeinigt hatten. In dieser Zeit sind wir dann jeweils weiter mit schweizer Kennzeichen in DK rumgefahren, hatten aber immer die aktuelle Korrespondenz mit dem Motorstyreslen dabei um bei einer etwaigen Kontrolle nachweisen zu können, dass es sich um ein laufendes Verfahren handelt und wir uns nicht einfach vor der Zahlung drücken will. Ob das legal / zulässig war kann ich nicht sagen

Hast du denn einen normale Syn machen lassen oder eine "Udvidet registreringssyn" zur Wertermittelung (auf dieser Grundlage wird ja dann die Höhe der Registrierungsafgift berechnet)

Grüsse
Matthias
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