Aufenthaltsnachweis
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Aufenthaltsnachweis
Moin, nachdem ich seit 2 1/2 Jahren in dem Haus, das ich in 2022 gekauft habe, lebe, soll ich den Nachweis in Form meines Rentenbescheides erbringen, das ich noch in DK lebe. Ich nehme keinerlei Unterstützung des dänischen Staates in Anspruch. Daher finde ich das irgendwie komisch.
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Re: Aufenthaltsnachweis
wer verlangt den Nachweis?
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Re: Aufenthaltsnachweis
Die Kommune
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Re: Aufenthaltsnachweis
Dann geht es darum zu prüfen ob du wirklich in Dänemark lebst oder du das Haus widerrechtlich als Ferienhaus nutzt.
Re: Aufenthaltsnachweis
Würde Hirnlosigkeit vor Kopfschmerzen schützen, könnten die Aspirin-Produzenten ihre Läden schließen.
Gabriel Laub, poln.-dt. Schriftsteller 1928-1998
Der Verstand und die Fähigkeit ihn zu gebrauchen, sind zweierlei Fähigkeiten.
Franz Grillparzer, öster. Dramatiker 1791-1872
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Re: Aufenthaltsnachweis
Danke
Re: Aufenthaltsnachweis
Moin,
nee,das ist war anderes.
Die Kommune interessiert sich dafür, wie Pippilotta schon geschrieben hat, ob das Haus tatsächlich so bewohnt wird, wie vorgesehen.
Bei der "Lebensbescheinigung Rente" hingegen interessiert sich der Rentenversicherungsträger dafür, ob die Rechtsgrundlage für die Zahlung der Rente noch besteht, d. h., ob der Rentenberechtigte überhaupt noch am Leben ist - unabhängig vom Wohnort. Diese Lebensbescheinigungen haben auch nichts mit einem Leben im Ausland zu tun, diese Prüfungen sind auch innerhalb Deutschlands üblich.
Re: Aufenthaltsnachweis
Wenn das Haus der Wohnpflicht unterliegt, wird halt geschaut, ob du diese Wohnpflicht erfüllst. Das hat nichts mit Sozialleistungen o.ä. zu tun.
Viele Grüße
Petra
Petra
Re: Aufenthaltsnachweis
Interessantes Thema.
Ich frage mich wie der Rentenbescheid aus DE helfen soll herauszufinden , ob jemand nun wirklich seinen Wohnsitz in Dänemark hat ?
Man hat sich ja nach Wegzug aus DE mit seiner neuen Adresse in DK u.a. beim Rentenversicherungsträger umgemeldet/registriert. Also wird immer diese Adresse im Rentenbescheid auftauchen , bis man dies wieder ändert.
Wollen die prüfen ob die Adresse auf dem Rentenbescheid die gleiche ist wie die Meldeadresse in DK ?
Oder wollten die evtl. auch gleich wissen ob die erforderlichen Mittel zum Lebensunterhalt vorhanden sind ?
Ein reales Beispiel :
Jemand überwintert 5 Monate in Spanien , macht im Laufe des Jahres jeweils 1 Monat Urlaub auf Gotland und Åland und verbringt die restlichen Monate in Dänemark.
Wie kann der Rentenbescheid helfen herauszufinden ob diese Person noch seinen Lebensmittelpunkt (im Sinnes des Gesetzes ) in DK hat ?
Spaßfrage : Wo hätte man , wenn man das obige Beispiel zugrunde legt , seinen Wohnsitz ?
Ich frage mich wie der Rentenbescheid aus DE helfen soll herauszufinden , ob jemand nun wirklich seinen Wohnsitz in Dänemark hat ?
Man hat sich ja nach Wegzug aus DE mit seiner neuen Adresse in DK u.a. beim Rentenversicherungsträger umgemeldet/registriert. Also wird immer diese Adresse im Rentenbescheid auftauchen , bis man dies wieder ändert.
Wollen die prüfen ob die Adresse auf dem Rentenbescheid die gleiche ist wie die Meldeadresse in DK ?
Oder wollten die evtl. auch gleich wissen ob die erforderlichen Mittel zum Lebensunterhalt vorhanden sind ?
Ein reales Beispiel :
Jemand überwintert 5 Monate in Spanien , macht im Laufe des Jahres jeweils 1 Monat Urlaub auf Gotland und Åland und verbringt die restlichen Monate in Dänemark.
Wie kann der Rentenbescheid helfen herauszufinden ob diese Person noch seinen Lebensmittelpunkt (im Sinnes des Gesetzes ) in DK hat ?
Spaßfrage : Wo hätte man , wenn man das obige Beispiel zugrunde legt , seinen Wohnsitz ?
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Re: Aufenthaltsnachweis
Die Dänischen Behörden bedienen sich diverser Mittel um das herauszufinden. Und wenn Zweifel bestehen, musst du anhand von zum Beispiel Quittungen belegen, dass du in DK warst. Kannst du das nicht, verlierst du ggf. deine Aufenthaltsgenehmigung und musst das Haus innerhalb von einem halben Jahr verkaufen. Ist das nicht möglich, geht es in die Zwangsversteigerung.Askeladden hat geschrieben: ↑14.04.2025, 16:37 Interessantes Thema.
Ich frage mich wie der Rentenbescheid aus DE helfen soll herauszufinden , ob jemand nun wirklich seinen Wohnsitz in Dänemark hat ?
Man hat sich ja nach Wegzug aus DE mit seiner neuen Adresse in DK u.a. beim Rentenversicherungsträger umgemeldet/registriert. Also wird immer diese Adresse im Rentenbescheid auftauchen , bis man dies wieder ändert.
Wollen die prüfen ob die Adresse auf dem Rentenbescheid die gleiche ist wie die Meldeadresse in DK ?
Oder wollten die evtl. auch gleich wissen ob die erforderlichen Mittel zum Lebensunterhalt vorhanden sind ?
Jedenfalls nicht in DK. Und wenn du Wohnpflicht hast, dann geschieht das, was ich weiter oben beschrieben habe. Die Dänischen Behörden kennen da kein Pardon.Askeladden hat geschrieben: ↑14.04.2025, 16:37 Ein reales Beispiel :
Jemand überwintert 5 Monate in Spanien , macht im Laufe des Jahres jeweils 1 Monat Urlaub auf Gotland und Åland und verbringt die restlichen Monate in Dänemark.
Spaßfrage : Wo hätte man , wenn man das obige Beispiel zugrunde legt , seinen Wohnsitz ?
Re: Aufenthaltsnachweis
Auf jeden Fall erfüllt man dann nicht die Voraussetzungen für einen Wohnsitz in Dänemark.Askeladden hat geschrieben: ↑14.04.2025, 16:37
Ein reales Beispiel :
Jemand überwintert 5 Monate in Spanien , macht im Laufe des Jahres jeweils 1 Monat Urlaub auf Gotland und Åland und verbringt die restlichen Monate in Dänemark.
Wie kann der Rentenbescheid helfen herauszufinden ob diese Person noch seinen Lebensmittelpunkt (im Sinnes des Gesetzes ) in DK hat ?
Spaßfrage : Wo hätte man , wenn man das obige Beispiel zugrunde legt , seinen Wohnsitz ?
Viele Grüße
Petra
Petra
Re: Aufenthaltsnachweis
Richtig ! Wenn man nicht herausgefunden werden kann wo der Lebensmittelpunkt nun liegt , entscheidet die Nationalität.
Wieso ich ? Es geht um jemanden den ich kenne , der muss dann wohl , wenn das bekannt wird.Pippilotta hat geschrieben: ↑14.04.2025, 16:59 ...Und wenn Zweifel bestehen, musst du anhand von zum Beispiel Quittungen belegen, dass du in DK warst...
Deshalb ist der bewusste Gebrauch von Plastikgeld so wichtig ! Jedes mal wenn die Karte benutzt wird spiegelt sich das auf dem Konto wieder . Daher 1 mal jährlich alle Transaktionen herunterladen , abspeichern / ausdrucken . Dann spart man sich das Sammeln von Quittungen !
Aber mit Hilfe des Rentenbescheides wird der o.g. Fall sicher nicht enttarnt !
Spannend ! Du meinst Briefe/Einschreiben ? Und dann ist da wohl noch der wachsame Nachbar !Pippilotta hat geschrieben: ↑14.04.2025, 16:59 Die Dänischen Behörden bedienen sich diverser Mittel um das herauszufinden
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Re: Aufenthaltsnachweis
@admin: uiih... das nenn ich mal resolut und überraschend... Aber muss offeneichtlich gute Gründe haben...
- Buschchaot
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Re: Aufenthaltsnachweis
Hat es.HvideSande hat geschrieben: ↑15.04.2025, 16:25 @admin: uiih... das nenn ich mal resolut und überraschend... Aber muss offeneichtlich gute Gründe haben...

Spamlink im Text. Ich habe den Link und den User entfernt und dieses Mal den Text stehen lassen, da er ja in sich schlüssig ist.

Sorry, Irrtum. Der User "Benutzer 95366 gelöscht" hat sich selber gelöscht. Ich hatte ihn mit einem anderen verwechselt.